Wie viele Hunde darf man in einer Wohnung halten? Erfahre hier die wichtigsten Regeln!

maximale Anzahl an Hunden die in einer Wohnung gehalten werden dürfen

Hey du,
wenn du auf der Suche nach Informationen darüber bist, wie viele Hunde du in deiner Wohnung halten darfst, bist du hier genau richtig! In diesem Text werde ich dir ein paar Anhaltspunkte geben, an denen du dich orientieren kannst, und dir einige wichtige Tipps geben. Also, lass uns starten!

Das hängt davon ab, wo du wohnst und welche Regeln in deiner Gemeinde gelten. Wenn du in einer Wohnung lebst, solltest du zuerst die Regeln deines Vermieters prüfen. In manchen Gemeinden ist es erlaubt, bis zu zwei Hunde zu halten. In anderen gibt es keine Beschränkungen. Es ist also am besten, bei deiner Gemeinde nachzufragen, welche Beschränkungen es gibt.

Hundehaltung: Wie viele Hunde sind in Deutschland erlaubt?

Es existiert bislang kein gesetzliches Limit, wie viele Hunde man in Deutschland halten darf. Allerdings kann es je nach Bundesland und Gemeinde Einschränkungen geben. Zum Beispiel können einige Kommunen eine begrenzte Anzahl an Hunden pro Haushalt vorschreiben. Auch die Landesgesetzgebung kann sich darauf beziehen. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise vorgeschrieben, dass man nicht mehr als vier Hunde pro Haushalt halten darf. In anderen Bundesländern gibt es keine konkreten Regelungen, aber lokale Einschränkungen können in Form von Geruchs- oder Lärmbelästigungsverordnungen oder Leinenzwang bestehen.

In Deutschland gibt es also keine einheitliche Regelung, wie viele Hunde man halten darf. Daher ist es wichtig, dich vor dem Kauf oder der Anschaffung eines Hundes im Voraus über die Regelungen in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du dich an alle gesetzlichen Vorschriften hältst.

2 Tiere anschaffen: Erlaubnis des Vermieters einholen

Du hast schon ein Tier und willst nun ein zweites? Oft ist das gar kein Problem, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten. Erstmal musst du die Erlaubnis des Vermieters einholen, bevor du ein weiteres Tier anschaffst. Denn die meisten Mietverträge sehen vor, dass die Anzahl der Tiere begrenzt ist. Dabei gibt es jedoch keine allgemeingültige Regel, wie viele Tiere erlaubt sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Der Vermieter prüft dann, ob ein weiteres Tier in deiner Wohnung untergebracht werden kann und ob du die nötige Aufmerksamkeit und Pflege für beide Tiere aufbringen kannst.

Hunde in Deutschland: 10,7 Mio. Vierbeiner leben in deutschsprachigen Haushalten

Du hast einen Hund? Dann bist du nicht allein! Laut Statista lebten im Jahr 2020 in deutschsprachigen Haushalten rund 10,7 Millionen Vierbeiner. Damit ist die Anzahl der Hunde im Vergleich zu 2018, als noch 9,4 Millionen Tiere in den deutschen Haushalten gelebt haben, deutlich gestiegen. Wenn man sich die Zahlen der letzten fünf Jahre ansieht, ist sogar ein enormer Anstieg zu erkennen. Im Jahr 2015 lebten in Deutschland nämlich nur 7,9 Millionen Hunde. Ein Grund dafür könnte sein, dass sich mehr Menschen einen Hund als Begleiter anschaffen, um sich in der aktuellen Zeit der Isolation etwas Gesellschaft zu schenken.

Kleine Hunde für kleine Wohnungen: Erziehung, Energie & Anpassung

Du solltest also lieber auf einen kleineren Hund setzen, wenn du in einer 30 Quadratmeter Wohnung lebst. Gerade für Anfänger eignen sich meist kleinere Rassen, da sie relativ leicht zu erziehen sind. Außerdem sind sie auch meistens energiegeladener und anhänglicher. Zudem ist ein kleiner Hund besser in der Lage, sich in einer kleineren Wohnung anzupassen. Wichtig ist, dass du deinem Hund einen eigenen Bereich schaffst, in dem er sich wohl fühlt. Ein Hundekorb in einer ruhigen Ecke oder ein Körbchen neben deinem Bett – dein Hund sollte einen Ort haben, an dem er sich zurückziehen kann und an dem er sich wohlfühlt.

 Anzahl von Hunden, die in einer Wohnung gehalten werden dürfen

Hundehaltungsgesetz: Fläche für Hunde beachten!

Du musst beim Hundehaltungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland einiges beachten. So muss die Bodenfläche, die dein Hund zur Verfügung steht, mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein, d.h. dein Hund muss dort seine Bewegungsfreiheit haben. Solltest du mehr als einen Hund halten, muss für jeden weiteren Hund bzw. für eine weitere Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von 8 Wochen eine zusätzliche Grundfläche von 5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Damit dein Hund ausreichend Platz zum Spielen, Toben und Laufen hat, solltest du also auf jeden Fall darauf achten, dass die Fläche dem Gesetz entspricht.

Vermieterrecht: Hunde auf Grundstück aufnehmen

Du als Vermieter hast also das Recht, die Aufnahme eines Hundes auf deinem Grundstück zu genehmigen oder abzulehnen. Große Hunde und Kampfhunde sollten generell abgelehnt werden, aber Begleit- und Therapiehunde sind in der Regel erlaubt. Wenn du einen Hund auf deinem Grundstück aufnimmst, solltest du die Verantwortung des Hundehalters kennen und sicherstellen, dass er seine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Vergewissere dich auch, dass der Hundehalter die Hundehaltungsvorschriften des Bundeslandes, in dem du lebst, befolgt.

Mietvertrag mit Hund: Vermieter darf Haltung einschränken

Du hast einen Hund und bist auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Dann solltest Du wissen, dass der Vermieter laut Gesetz kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen darf. Allerdings kann er die Haltung von Hunden in der Wohnung einschränken. Dazu zählen beispielsweise die Größe des Hundes oder die Gefährlichkeit des Tieres. Auch, wenn es zu Geruch- oder Lärmbelästigungen kommt, darf der Vermieter die Hundehaltung unterbinden. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die Hausordnung hältst und Deinen Hund so erziehst, dass er möglichst wenig stört.

Katze/Hund halten: BGH erlaubt es in Wohnungen

Du hast eine Katze oder einen Hund und möchtest ihn in deiner Wohnung halten? Das ist grundsätzlich erlaubt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass ein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen nicht vorgesehen sein darf (Az: VIII ZR 168/12). Allerdings kann es trotzdem vorkommen, dass dein Vermieter eine Haltung von Tieren in der Wohnung nicht erlaubt. Dann musst du bei ihm eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn du in einer Wohnanlage lebst, solltest du auch darauf achten, dass du dein Tier nicht zu sehr belästigst und Rücksicht auf die Nachbarn nimmst. So kannst du Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermeiden.

Mietwohnung: So holst du Erlaubnis für Hundehaltung ein

Du weißt, dass du einen Hund in deiner Mietwohnung halten möchtest? Dann solltest du die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Denn das Mietrecht besagt, dass die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung ist. Das heißt, jeder Vermieter kann selbst entscheiden, ob er Hunde in seinen Mietwohnungen erlaubt oder nicht. Somit kann die Erlaubnis der Hundehaltung in den Mietvertrag nur mit der Zustimmung des Vermieters aufgenommen werden. Daher solltest du immer vorher den Vermieter um Erlaubnis bitten.

Tiere in Mietwohnung in Düsseldorf halten – Regeln & Vorschriften

In Düsseldorf ist es allerdings möglich, die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung zu vereinbaren. Wenn du ein Tier in deiner Wohnung halten möchtest, solltest du deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Oft kann ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, der die Haltung des Tieres und deine Verpflichtungen als Mieter regelt.

Es gibt jedoch einige Vorschriften, die du beachten musst. So müssen zum Beispiel bestimmte Haltungsbedingungen und Einschränkungen eingehalten werden, wie zum Beispiel das Leinenpflicht- oder Katzensperrgebiet. Auch musst du darauf achten, dass das Tier zur Mietwohnung passt und keine Gefahr für die Nachbarn oder das Gebäude darstellt. Des Weiteren musst du eine Versicherung abschließen, die dich vor Schäden schützt, die durch dein Tier entstehen können. Ebenso solltest du darauf achten, dass das Tier regelmäßig geimpft wird, um Infektionen und Erkrankungen vorzubeugen.

Anzahl der erlaubten Hunde in einer Wohnung

Keine Sorge: Du kannst Deine Wohnung nicht verlieren wegen Deines Hundes

Du musst Dir keine Sorgen machen, dass Du wegen Deines Hundes deine Wohnung verlieren könntest. Eine fristlose Kündigung käme nur dann in Frage, wenn Dein Hund konkrete und akute Beeinträchtigungen für die Nachbarn verursacht. Das Gericht hat entschieden, dass es neben der vertragswidrigen ungenehmigten Hundehaltung noch einen weiteren Grund geben muss, um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Dieser Grund könnte eine schuldhafte Störung des Hausfriedens oder auch eine vorherige Abmahnung sein. Solange Du diese beiden Punkte nicht erfüllst, musst Du Dir also keine Sorgen machen.

Keine Sorgen: Haustiere oder Hunde in Mietwohnungen erlaubt

Du musst dir keine Sorgen machen: ein allgemeines Verbot für Haustiere oder Hunde in Mietwohnungen ist nach dem Gesetz nicht erlaubt. Der Bundesgerichtshof entschied das schon 1993 (BGH, Az: VII ZR 10/92). Als Grund dafür gaben die Richter an, dass solch ein Verbot für den Mieter ungerecht wäre. Damit hast du also das Recht, dir ein Haustier anzuschaffen, solange du die Regeln des Mietvertrags einhältst und dein Mitbewohner damit einverstanden ist. Denke aber daran, dass du für dein Tier oder deinen Hund auch die Verantwortung trägst und dass du dich an die gesetzlichen Regelungen hältst.

Litauen, Rumänien & Co.: Wo die meisten Hunde leben

Klingt komisch, ist aber so: In Litauen sind pro 1000 Einwohner am meisten Hunde unterwegs. Mit 241 Vierbeinern liegt das Land ganz vorne. Auch Rumänien, Tschechien und Polen sind unter den Top 5, damit sind drei osteuropäische Länder ganz vorne mit dabei. Aber auch im Norden und Süden lieben viele Menschen Hunde – in Portugal ist jeder neunte Einwohner stolzer Hundebesitzer. In Deutschland sind es sogar noch mehr: Fast jeder zehnte Einwohner hat hier einen Vierbeiner. Egal ob groß oder klein, jeder Hund ist ein treuer Begleiter!

Mietwohnung: Darf ich mein Haustier mitnehmen?

Du hast ein Haustier und möchtest es in deine Mietwohnung mitnehmen? Das ist grundsätzlich erlaubt, aber du musst vorher die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Die Erlaubnis bezieht sich aber nur auf das konkrete Tier und gilt nicht generell für weitere Tiere. Des Weiteren musst du dich auf das ortsübliche Maß an Tieren beschränken. Das sind in der Regel zwei Haustiere (OLG München, Az: 5 U 7178/89). Allerdings ist die Anzahl auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Wenn du ein Haustier bei dir aufnehmen möchtest, solltest du deinen Vermieter unbedingt vorher kontaktieren!

Bitten um Erlaubnis für Haltung eines Haustiers

Sehr geehrte Damen und Herren, ich/wir möchten Sie darum bitten, mir/uns die Erlaubnis für die Haltung eines Haustiers zu geben. Wie im Mietvertrag angegeben, benötige ich/wir Ihre Genehmigung. Das Tier, das ich/wir halten wollen, ist ein sehr geselliges und gutmütiges Wesen. Es ist ein ausgeglichenes Haustier, das nicht nur ein treuer Begleiter, sondern auch ein angenehmes Familienmitglied sein wird. Wir freuen uns darauf, uns um das Tier kümmern und auf seine Gesellschaft zählen zu können. Wir sind uns bewusst, dass wir für alle notwendigen Kosten und Verpflichtungen aufkommen und uns an alle Verhaltensregeln für Haustiere halten müssen.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen.

Tiere im Tierheim: 8.000 Einschläferungen verhindern

Noch im Jahr 2016 mussten leider laut offiziellen Angaben von fast 65.000 Tieren, die in Tierheimen untergebracht waren, rund 8.000 eingeschläfert werden. Doch die Zahl der Einschläferungen ging im Vergleich zu 2014, als noch 25.000 Tiere eingeschläfert wurden, zurück. Um die Zahl weiter zu senken, wurde die Abgabe eines Tieres jetzt von den meisten Tierheimen auf über 100 Euro festgesetzt. Zudem gibt es inzwischen viele Initiativen, wie zum Beispiel Tierpatenschaften oder Tier-Adoptionsprogramme, die helfen, dass sich mehr Menschen für eines der Tiere im Tierheim entscheiden. Mit deiner Hilfe kannst du auch einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Tiere ein schönes Zuhause finden und nicht eingeschläfert werden müssen.

Deutschland: 5,6 Milliarden Euro für Hundebesitzer im Jahr

Unabhängig davon, wie viele Hunde in Deutschland leben, ist eines klar: ihre Besitzer geben viel Geld für sie aus! Laut der Heimtierstudie 2019 waren es sogar schätzungsweise 5,6 Milliarden Euro, die Hundebesitzer allein im vergangenen Jahr ausgaben. Das ist mehr als die Hälfte der Ausgaben, die für alle Haustiere in Deutschland getätigt wurden. Nicht nur die Futterkosten sind hoch, sondern auch die Kosten für medizinische Versorgung, Zubehör und Ausgaben für den Hundesport tragen zu einer großen Summe im Jahr bei. Die Ausgaben für Hunde sind ein deutliches Zeichen dafür, dass der vierbeinige Freund immer mehr zur Familie gehört.

Mehr als ein Hund: Dies solltest Du beachten!

Du hast Dir überlegt, ob Du Dir einen weiteren Hund anschaffen möchtest? Eine tolle Sache! Aber bevor Du Dich für ein neues Familienmitglied entscheidest, solltest Du einige Dinge beachten. Zunächst einmal spielt die räumliche Situation bei der Haltung mehrerer Hunde keine so große Rolle. So können zum Beispiel auch drei große Hunde mit ihrem Menschen problemlos in einer 50 qm großen Wohnung leben. Die Hunde müssen zwar ausreichend Bewegungsfreiheit haben und über ein eigenes Körbchen verfügen, aber das ist auch in einer kleinen Wohnung möglich. Wichtig ist auch, dass Deine bisherigen Vierbeiner offen für einen weiteren Hund sind. Eine intensive Vorbereitung und Eingewöhnungsphase ist unerlässlich, damit Du nicht nur ein harmonisches Zusammenleben gewährleistest, sondern auch eine gesunde Entwicklung der Hunde ermöglichst. Außerdem solltest Du Dir im Klaren sein, dass die Pflege und Fütterung mehrerer Hunde ein größerer zeitlicher und finanzieller Aufwand sind. Es lohnt sich deshalb, die Anschaffung eines weiteren Hundes gut zu planen und sich im Vorfeld über die Bedürfnisse, Vorlieben und Eigenheiten des neuen Familienmitglieds zu informieren.

Vermieter müssen keine Haltung von Zweithunden erlauben

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat mit seinem Urteil vom 31.10.2019 (Az.: 23 C 158/19) entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter der Haltung eines Zweithundes zustimmt. Diese Entscheidung hat eine grundsätzliche Bedeutung für alle Mieter, die sich einen Zweithund anschaffen wollen. In dem konkreten Fall hatte die Mieterin zwar eine Erlaubnis des Vermieters, einen Hund zu halten, jedoch wollte sie einen zweiten Hund anschaffen. Der Vermieter lehnte dies jedoch ab. Daher klagte die Mieterin. Doch das Gericht entschied schließlich zu Gunsten des Vermieters.

Das Gericht stellte klar, dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, einem Mieter die Haltung von zwei Hunden zu erlauben. Solltest Du also auch einen Zweithund anschaffen wollen, solltest Du Dich vorher unbedingt an Deinen Vermieter wenden und um Erlaubnis bitten.

Fazit

Das kommt ganz darauf an, wo du wohnst. In einigen Gebieten gibt es bestimmte Regeln dazu, wie viele Hunde du in einer Wohnung halten darfst. Du solltest dich also bei deiner örtlichen Behörde erkundigen, um sicherzugehen, dass du alles richtig machst.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man in einer Wohnung nur so viele Hunde halten sollte, wie man für ein gesundes und glückliches Leben des Hundes und der Familie sorgen kann. Du musst also überlegen, ob du in der Lage bist, mehr als einen Hund zu versorgen, bevor du mehr als einen Hund adoptierst.

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