Wie oft darf der Vermieter deine Wohnung besichtigen? Erfahre jetzt die häufigsten Regeln!

wie oft darf Vermieter Wohnung einsehen?

Hallo, wenn Du gerade eine Wohnung gemietet hast, wirst Du sicherlich wissen wollen, wie oft Dein Vermieter die Wohnung besichtigen darf. In diesem Artikel erfährst Du, was es dabei zu beachten gibt und was Deine Rechte als Mieter*in sind. Lass uns also loslegen!

Der Vermieter darf die Wohnung nur in besonderen Fällen und nur nach vorheriger Absprache mit dir besichtigen. Normalerweise musst du dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren, wenn er es für notwendig hält, Reparaturen durchzuführen oder Inspektionen durchzuführen. In diesem Fall solltest du den Termin und die Gründe für die Besichtigung schriftlich bestätigen.

Mieterrechte: Wie viele Wohnungsbesichtigungen dulden?

Hast du schon mal überlegt, wie viele Wohnungsbesichtigungen du als Mieter eigentlich dulden musst? Hier kommt es darauf an, welches Landgericht deinen Fall beurteilt. Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt darf der Vermieter jedenfalls drei Mal pro Monat Besichtigungen ansetzen, aber es gibt auch andere Gerichte, die sogar bis zu ein oder zwei Besichtigungen pro Woche für zumutbar halten. Es ist also wichtig, dass du dir vor der Anmeldung überlegst, wie viele Besichtigungen du wirklich dulden möchtest, und diese vertraglich festhalten lässt. Denn wenn du nicht auf deine Rechte als Mieter achtest, kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Also überlege dir gut, was du dir und deinem Vermieter zumuten kannst und vereinbare diese Konditionen unbedingt schriftlich.

Denkt ihr euer Mieter wird wütend, wenn ihr einen Minigolfplatz in eurer Wohnung aufgebaut habt?

Mieterrecht: Vermieter muss vor Betreten Bescheid geben

Du als Mieter solltest wissen, dass der Vermieter dir vor dem Betreten oder der Besichtigung deiner Wohnung unter Nennung des Grundes rechtzeitig Bescheid geben muss. Meist reichen 24 Stunden, wenn es sich z.B. um dringende Handwerkerarbeiten oder wenn du nicht berufstätig bist. In der Regel sind es aber 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten sogar 14 Tage. Es ist also wichtig, dass du Bescheid weißt und dein Recht wahrnimmst.

Mieter aufgepasst: Kündigung bei Verweigerung eines Besichtigungsbegehrens

Achtung Mieter: Verweigert ihr einem Vermieter ein Besichtigungsbegehren, so kann er euch fristlos kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2010 entschieden (BGH vom 5102010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13). Es ist also wichtig, dass ihr euch vor einer Ablehnung des Besichtigungsbegehrens gut überlegt, ob eine Besichtigung nicht vielleicht doch angebracht ist. Denn wenn ihr euch auf ein solches Risiko einlasst, kann euch dies letztendlich sehr viel kosten.

Hausrecht: Du hast das Recht, deinen Vermieter draußen zu halten

Klar, der Vermieter darf in die Wohnung, wenn du damit einverstanden bist. Aber hast du auch ein Recht dazu, ihn daran zu hindern? Logisch! Solange du die Wohnung mietest, hast du darin das Hausrecht. Das bedeutet, du bestimmst, wer sie betreten darf. Wenn er also an die Tür klopft oder klingelt, um mal nach dem Rechten zu sehen, hast du das Recht, ihm nicht zu öffnen. Es ist wichtig, dass du weißt, dass es dein Recht ist, den Vermieter so weit wie möglich draußen zu halten. Es sei denn, du bist einverstanden, dass er in die Wohnung kommt.

Wie oft darf ein Vermieter eine Wohnung besichtigen?

Vermeide unerlaubtes Eindringen: Vermieter-Rechte kennen & fristlos kündigen

Du als Mieter solltest also darauf achten, dass der Vermieter nicht unerlaubt in deine Wohnung eindringt. Vergewissere dich vorher, ob die Tür abgeschlossen ist und stelle sicher, dass der Vermieter nicht ohne vorherige Ankündigung in deine Wohnung kommt. Sollte dein Vermieter deine Wohnung ohne deine Erlaubnis betreten, kannst du fristlos kündigen, ohne vorher eine Abmahnung ausgesprochen zu haben (§ 554a BGB). Allerdings solltest du immer versuchen, die Lage zu klären, bevor du zur Kündigung schreitest.

Mieterrecht: Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten

Du als Mieter hast das Recht, dass dein Vermieter keinen Zweitschlüssel zu deiner Wohnung besitzt. Das heißt, dass er dir ab dem Tag, an dem du einziehst, alle Schlüssel aushändigen muss. Sollte dein Vermieter wider Erwarten noch einen Schlüssel behalten, kannst du ihn daraufhinweisen, dass das nicht erlaubt ist. Vermieter müssen den Mietern uneingeschränkte Privatsphäre gewährleisten und dürfen somit den Schlüssel nicht behalten.

Sachverständiger nur in notwendige Räume bei Wohnungsverkauf/ -vermietung

Du möchtest eine Wohnung vermieten oder verkaufen und hast dir einen Sachverständigen holen? Dann solltest du wissen, dass der Sachverständige nur die Räume betreten darf, die er unbedingt für die Begutachtung benötigt. Klinger erklärt: „Wenn es sich zum Beispiel um einen Schaden im Wohnzimmer handelt, dürfen nur die entsprechenden Durchgangsräume betreten werden, um in das Wohnzimmer zu gelangen.“ Doch wenn du die Wohnung an Nachmieter oder Kaufinteressenten weitergeben möchtest, darf laut Jörg jedes Zimmer gezeigt werden. Achte also darauf, dass der Sachverständige nur in die Räume geht, die für die Begutachtung notwendig sind.

Mieterrechte: Bilder von Räumlichkeiten nur mit Zustimmung

Du als Mieter hast das Recht, dass niemand ohne deine Zustimmung Bilder von deinen Räumlichkeiten macht, solange du sie noch bewohnst. Das gilt für Vermieter, Eigentümer oder Makler. Sollten diese sich nicht an deine Weisung halten, so hast du das Recht, gegen sie vorzugehen und juristische Schritte einzuleiten. Du solltest dich also immer vorher informieren und wissen, was du zu deinem Schutz machen kannst.

Nachmieter suchen? Vermieter einladen & Zeitrahmen einplanen

Du suchst einen Nachmieter? Dann musst du dir keine Sorgen darüber machen, mehrere Besichtigungstermine an einem Tag zu dulden. Es ist die Aufgabe des Vermieters, die Miet- und Kaufinteressenten gegebenenfalls zu einem bestimmten Termin in der Woche einzuladen. So können die Interessenten die Wohnung gleichzeitig und unter fairen Bedingungen besichtigen. Es ist wichtig, dass der Vermieter einen angemessenen Zeitrahmen für die Besichtigung einplant, damit die Interessenten sich in Ruhe in der Wohnung umschauen können.

Mieter können Besichtigung durch Vermieter nicht verweigern

Du denkst Dir, dass Du Dich als Mieter einer Besichtigung durch den Vermieter verweigern kannst? Leider ist das nicht ganz so einfach. Dein Vermieter hat ein Recht darauf, alle zwei Jahre eine Besichtigung durchzuführen. Falls er einen triftigen Grund hat, kann er aber auch jederzeit eine Besichtigung verlangen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Zustand der Wohnung nicht mehr den vereinbarten Konditionen entspricht oder wenn er eine Modernisierung plant. Wenn ein Vermieter einen solch wichtigen Grund für eine Besichtigung hat, kannst Du als Mieter leider nicht einfach verweigern. Tut Du es trotzdem, ist für Deinen Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar und es kann zu einer außerordentlichen Kündigung kommen. Um das zu vermeiden, solltest Du Dich daher immer an die vereinbarten Konditionen halten und bei Bedarf eine Besichtigung zulassen.

 wie oft darf ein Vermieter eine Wohnung besichtigen?

Wie oft muss ich meine Wohnung zeigen?

Du fragst Dich, wie oft Du Deine Wohnung Interessenten zur Besichtigung zeigen musst? Das ist im Gesetz nicht geregelt, aber es ist üblich, dass Du ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche vereinbarst. Falls Dein Vermieter die Wohnung mehreren Interessenten zeigen möchte, sollte er sie in kleine Gruppen einteilen, damit er Rücksicht auf Dich als Mieter nimmt. Stelle sicher, dass Du gut über den Besichtigungsprozess informiert bist und Deine Rechte kennst.

Mieterrechte: Großzügige Behandlung bei Besichtigungsterminen

Du hast als Mieter ein Recht darauf, großzügig behandelt zu werden, wenn es um Besichtigungstermine geht. Wie das Landgericht Frankfurt entschied, ist es ausreichend, wenn Du drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglichst. Der Vermieter muss dabei natürlich Rücksicht auf Deine Arbeitszeiten nehmen. Solltest Du also einmal nicht zu Hause sein oder eine andere Verpflichtung haben, solltest Du auf jeden Fall darauf hinweisen. Dein Vermieter muss entsprechende Rücksicht nehmen.

Neue Wohnung besichtigen: Tipps zur Erkundung des Viertels

Du solltest deine neue potentielle Wohnung auf jeden Fall zweimal besichtigen. Am besten an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten. So bekommst du einen besseren Eindruck vom Viertel und auch vom Verkehr. Falls es dir nicht möglich ist, nochmal zu einer anderen Zeit vorbeizuschauen, versuch es zumindest mit einem Spaziergang durch die Gegend. Achte dabei auf die verschiedenen Läden und Restaurants, die in der Nähe sind und ob sich das Viertel als ruhig oder lebendig erweist. Außerdem ist es auch wichtig herauszufinden, wie viel Verkehr es in der Gegend gibt, damit du weißt, ob du in der Nachbarschaft ein paar ruhige Stunden verbringen kannst.

So meisterst du Wohnungsbesichtigungen ohne Stress

Du hast schon mal eine Wohnungsbesichtigung besucht und bist vor lauter Andrang und Hektik völlig überfordert? Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass in Ballungsgebieten bis zu über 70 Personen zu einer Besichtigung eingeladen werden. Es bleibt kaum Zeit, um die Wohnung ausführlich zu erklären und einzelne Personen zu beraten. Dadurch kann es schnell dazu kommen, dass du bei solchen Terminen überfordert bist. Um dich bei einer Wohnungsbesichtigung nicht überfordert zu fühlen, solltest du dir ein paar Dinge im Vorfeld überlegen. Zum Beispiel, welche Kriterien dir bei der Wohnungsauswahl wichtig sind. Zusätzlich kann es hilfreich sein, sich schon vor dem Termin ein paar Fragen zu überlegen, die du dem Vermieter stellen möchtest. So bist du bestens vorbereitet und kannst dir die Wohnung in Ruhe ansehen.

Vermieter darf in Deine Wohnung ohne Zustimmung?

Du fragst Dich, ob Dein Vermieter in Deine vermietete Wohnung darf? Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Besichtigungsrecht. Der Vermieter darf Deine Wohnung nur ohne Deine Zustimmung betreten, wenn ein absoluter Notfall vorliegt, z.B. bei einem Wohnungsbrand oder Rohrbrüchen. In allen anderen Fällen muss Dein Vermieter Deine Zustimmung einholen, bevor er Deine Wohnung betreten darf. Sollte es einmal dazu kommen, dass Dein Vermieter ohne Deine Zustimmung in Deine Wohnung geht, hast Du das Recht, dies zu beanstanden und den Vermieter aufzufordern, die Wohnung wieder zu verlassen.

Vorbereitung auf Wohnungsbesichtigung: Unterlagen & Dokumente

Du hast dich für eine Wohnungsbesichtigung beworben? Dann musst du auf jeden Fall bestimmte Unterlagen dabei haben. Neben dem Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand, die du bereits in der Bewerbung angegeben hast, solltest du auch deine Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Vorvermieterbescheinigung, eine Kopie deines Personalausweises sowie eine Selbstauskunft mitbringen. So kannst du dir sicher sein, dass du bei der Wohnungsbesichtigung bestens vorbereitet bist. Wenn du alle Unterlagen parat hast, kann es losgehen!

Besichtigungsdauer einer Wohnung:30-45min (C 281/17)

08.2018 – 9 C 281/17).

Um eine Wohnung zu besichtigen, solltest Du darauf achten, dass die Besichtigung nicht zu lange dauert. Dies ist in verschiedenen Urteilen genau festgelegt, die eine angemessene Dauer zwischen 30 und 45 Minuten ausmachen. Es ist wichtig, dass der Besichtigungstermin nicht überzogen wird, um dem Vermieter und anderen Interessenten gerecht zu werden. Wenn Du eine Wohnung besichtigst, solltest Du also auf die Zeit achten. Wenn Du mehr Zeit benötigst, kannst Du eine weitere Besichtigung vereinbaren.

Gepflegtes Aussehen für deine Wohnung: So gelingt’s!

Du musst deine Wohnung nicht unbedingt aufräumen oder putzen, bevor der Vermieter kommt. Allerdings solltest du darauf achten, dass sie nicht in einem verwahrlosten Zustand ist. Sonst riskierst du, dass dein Vermieter dir kündigt. Um deiner Wohnung ein gepflegtes Aussehen zu verleihen, kannst du sie einfach lüften, Staub wischen und eventuell das Bett machen. Auch ein paar Deko-Elemente können den Raum wohnlicher machen. Mit ein wenig Aufwand kannst du deiner Wohnung ein ansprechendes Aussehen verleihen und deinem Vermieter einen guten Eindruck verschaffen.

Richtiger Ausgleich für Hobbys: 1-2x wöchentlich 2-3 Stunden

Es gibt keine exakte Definition, wie viel Zeit man für sein Hobby aufwenden darf und so kann es von Person zu Person unterschiedlich sein. Viele Menschen widmen ihren Hobbys mehr Zeit als andere. Trotzdem tendieren Richter dazu, ein- bis zweimal pro Woche für einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Stunden als angemessen anzusehen. Dies gilt vor allem für diejenigen, die zwar eine große Leidenschaft für ihren Hobby haben, aber trotzdem ihren Alltag und andere Verpflichtungen nicht aus den Augen verlieren. Wenn du also ein Hobby hast, ist es wichtig, dass du den richtigen Ausgleich zwischen deinen Aktivitäten und deiner Freizeit findest. So kannst du deiner Leidenschaft nachgehen, ohne deine anderen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Mietrückstand: Was kannst Du tun?

Sobald Du als Mieter zwei Monatsmieten nicht mehr pünktlich bezahlt hast, liegt ein erheblicher Mietrückstand vor. In diesem Fall kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine Kündigung. Es ist also wichtig, dass Du regelmäßig Deine Miete zahlen und immer auf dem Laufenden hältst, wenn es Probleme gibt. Solltest Du in Zahlungsrückstand geraten, dann versuche unbedingt mit dem Vermieter zu sprechen und eine Lösung zu finden.

Fazit

Der Vermieter darf die Wohnung nur in angemessenen Abständen und nach vorheriger Absprache mit dir besichtigen. Normalerweise sollte er dich mindestens 24 Stunden vorher informieren und einen Termin vereinbaren, damit du zu Hause sein kannst. Wenn es notwendig ist, darf er aber auch unangekündigt vorbeikommen. Er muss dann aber versuchen, euch eine angemessene Vorwarnzeit zu geben.

Du kannst deinen Vermieter nicht daran hindern, deine Wohnung zu besichtigen, aber du solltest ihn auf eine angemessene Anzahl von Besichtigungen pro Jahr begrenzen. Am besten vereinbarst du mit deinem Vermieter eine bestimmte Anzahl von Besichtigungen, die er pro Jahr machen darf, und halte ihn daran. So kannst du sicherstellen, dass er deine Privatsphäre respektiert.

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