Hallo! In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie oft ein Vermieter deine Wohnung besichtigen darf. Du hast sicher viele Fragen zu diesem Thema, daher wollen wir uns hier genauer damit befassen.
Der Vermieter darf die Wohnung nur so oft besichtigen, wie es im Mietvertrag angegeben ist. Normalerweise muss er vorher 24 Stunden Bescheid geben. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Vermieter die Wohnung zu oft besichtigt, dann kannst du dich jederzeit an deine Mieterberatung wenden.
Mieterrechte: Wann muss mein Vermieter Besichtigungen ankündigen?
Du bist Mieter und hast gerade erfahren, dass dein Vermieter eine Besichtigung deiner Wohnung machen möchte? Dann solltest du wissen, dass nach Ansicht der Gerichte ein Besichtigungstermin mindestens drei bis vier Tage, aber höchstens 14 Tage im Voraus angekündigt werden sollte. Du kannst dich auch dazu entscheiden, einen Besichtigungstermin in der Woche zu vereinbaren, wobei maximal vier Interessenten zugelassen sind. Vergiss nicht, dass du als Mieter das Recht hast, Besichtigungstermine abzulehnen, vor allem, wenn sie nicht ausreichend im Voraus angekündigt wurden.
Mieterrecht: Vermieter darf nur mit triftigem Grund in Wohnung
Du hast als Mieter das Recht, deinen Vermieter nicht in die Wohnung zu lassen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund dafür. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) muss der Vermieter daher einen konkreten Anlass nennen, z.B. zur Überprüfung der Wohnungszustände oder zur Durchführung notwendiger Reparaturen. Der Vermieter hat kein allgemeines Besichtigungsrecht und auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Wenn eine Besichtigung in deiner Wohnung ansteht, solltest du aber immer darauf achten, dass ein rechtsgültiges Schriftstück vorliegt. Dieses sollte den Grund der Besichtigung, den Termin und deine Zustimmung enthalten. So bist du auf der sicheren Seite.
Schaden in Wohnung: Vermieter betritt nur Durchgangsräume
Du hast einen Schaden in deinem Wohnzimmer und dein Vermieter will es begutachten lassen? Das ist völlig normal und in Ordnung. Aber dabei musst du aufpassen, dass nur die Durchgangsräume betreten werden, um in dein Wohnzimmer zu gelangen. Wenn dein Vermieter die Wohnung an Nachmieter oder Kaufinteressenten anbieten möchte, dann dürfen laut Jörg auch alle anderen Zimmer gezeigt werden. Es ist also wichtig, dass du auf alle Fälle darauf achtest, dass nur die benötigten Räume betreten werden. So kannst du sicher sein, dass deine Intimsphäre geschützt wird und du dir keine Sorgen machen musst.
Mieterrechte: Fotos von Räumen nur mit Einverständnis
Du als Mieter hast das Recht, zu bestimmen, ob und in welcher Form Fotos von deinen Räumlichkeiten aufgenommen werden. Dein Vermieter, Eigentümer oder Makler darf nur mit deiner Einwilligung und Zustimmung Fotos von deinen Räumen machen, wenn du darin noch wohnst. Selbst wenn es sich um die Abnahme der Wohnung oder eine Inspektion handelt, ist es wichtig, dass du vorher darüber informiert wirst und dein Einverständnis erteilst. Falls du nicht einverstanden bist, darf dein Vermieter, Eigentümer oder Makler erst gar nicht Fotos von dir aufnehmen.
Erfolgreich beworben? Beweise es mit Unterlagen!
Du hast dich erfolgreich beworben? Glückwunsch! Nun gilt es, noch ein paar Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören deine Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Bescheinigung deines bisherigen Vermieters, eine Kopie deines Personalausweises und eine Selbstauskunft. Wenn du alles zusammenhast, bist du bereit für den Besichtigungstermin. Damit du sichergehen kannst, dass du alles dabei hast, kannst du dir am besten eine Checkliste erstellen. So hast du alles im Blick und kannst sicher sein, dass du den Besichtigungstermin bestehst.
Haustierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
Du träumst davon, dir ein Haustier zuzulegen? Dann solltest du dir vorher unbedingt den Mietvertrag deiner Wohnung genau anschauen. In vielen Mietverträgen ist ein generelles Verbot der Haustierhaltung verankert. Dieses Verbot ist jedoch nicht zulässig. Kleintiere dürfen auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Hierzu zählen beispielsweise Fische, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Großsittiche sowie Kaninchen. Allerdings solltest du auch hier beachten, dass du mit deiner Wahl des Tieres nicht die Ruhe und Ordnung im Haus störst. Wenn du ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze halten möchtest, ist es unbedingt erforderlich, dass du deinen Vermieter vorher um Erlaubnis fragst. In der Regel wird er einverstanden sein, wenn du nachweisen kannst, dass du den Hund problemlos artgerecht halten kannst. Wenn du einen Hund hältst, solltest du auch darauf achten, dass du die Ruhe im Haus nicht störst und regelmäßig den Hof sauberhältst.
Übermäßiges Spielen: Definition, Expertenempfehlungen & mehr
Du hast vielleicht schon mal von dem Begriff „Übermäßiges Spielen“ gehört. Aber was bedeutet das eigentlich? In Deutschland gibt es keine eindeutige Definition dafür, aber die Gerichte haben eine Tendenz festgelegt, die ein- bis zweimal pro Woche und zwei bis drei Stunden als angemessen betrachten. Allerdings variieren die Grenzen je nach dem jeweiligen Gericht. Viele Experten empfehlen, dass Eltern eine Zeitlimit-Strategie einführen, um sicherzustellen, dass die Kinder nicht mehr als fünf Stunden pro Woche spielen. Zudem sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder nicht nur vor dem Computer sitzen, sondern auch andere Aktivitäten wie Sport oder Freunde treffen ausüben.
Zukünftige Wohnung besichtigen: Tipps für ein genaues Bild
Du solltest deine zukünftige Wohnung auf jeden Fall zweimal besichtigen, idealerweise an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten. So kannst du dir ein besseres Bild von der Wohnumgebung machen. Wenn es nicht möglich ist, die Wohnung an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu besichtigen, kannst du wenigstens einmal am Haus vorbeigehen und dir ein Bild von dem Viertel machen. Achte dabei auf den Verkehr, den Lärm und die allgemeine Atmosphäre. Wenn du die Möglichkeit hast, versuche beide Male die Wohnung zu besichtigen, um dir ein möglichst genaues Bild zu machen.
Vermietung Wohnung: Besichtigungen 3x/ Monat, 19-20 Uhr, 30-45 Min.
Du hast eine Wohnung zu vermieten und möchtest Kauflustigen die Gelegenheit geben, deine Wohnung zu besichtigen? Doch solltest du dabei aufpassen, dass die Besichtigungen nicht zu häufig stattfinden. Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu, sodass du dir auch nicht gefallen lassen musst, dass fast täglich Besucher deine Wohnung bevölkern. Laut Auffassung des Landgerichts Frankfurt kannst du Besichtigungen dreimal im Monat zwischen 19 und 20 Uhr ermöglichen und solltest diese auf eine Dauer von 30 bis 45 Minuten begrenzen. Auf diese Weise hast du eine gute Balance zwischen der Möglichkeit deiner Wohnung und deiner persönlichen Freizeit gefunden.
Vermieter Rechte und Pflichten: Kontrollen alle 5 Jahre erlaubt
Du möchtest deine Wohnung vermieten? Dann solltest du wissen, dass dir als Vermieter bestimmte Rechte und Pflichten zustehen. Eines davon ist, dass du nicht in regelmäßigen Abständen Routine-Kontrollen durchführen darfst. Allerdings hat das AG München (461 C 19626/15) entschieden, dass du als Vermieter alle fünf Jahre eine Besichtigung der Wohnung verlangen kannst. Diese Kontrolle dient dazu, dass du dir ein Bild von der Bausubstanz machen kannst und ob dein Mieter sich an die Regeln hält. Außerdem ist es dir erlaubt, die Wohnung bei einer Beschädigung oder nach einer Renovierung zu begutachten.
Mieterrecht: Vermieter darf nicht einfach in Wohnung kommen
Du hast als Mieter ein Recht darauf, dass der Vermieter nicht einfach so in deine Wohnung kommen kann. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Es reicht aus, wenn der Mieter dem Vermieter drei Mal im Monat Besichtigungen von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht. Damit solltest du deine Arbeitszeiten in Ruhe ausüben können. Solltest du einmal nicht können, musst du dies dem Vermieter nicht mitteilen. Rechtsanwalt Frank Preidel erklärt: „Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen.“
Wohnungsbesichtigungen: Wie oft musst du als Mieter dulden?
Du stellst dir bestimmt die Frage, wie viele Wohnungsbesichtigungen du als Mieter dulden musst. Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt musst du jedenfalls drei Mal im Monat Besichtigungen dulden. Aber es gibt auch andere Auffassungen: Laut manchen Gerichten ist sogar eine Besichtigung pro Woche zumutbar. Natürlich steht es dir immer frei, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn du dir überfordert fühlst. Dann solltest du aber am besten einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.
Mieterrechte: Wissen, wie man seine Wohnung schützt
Du als Mieter solltest wissen, dass dein Vermieter dir das Recht gibt, deine Wohnung vor unerlaubtem Zutritt zu schützen. Es ist also nicht erlaubt, dass dein Vermieter ohne deine Zustimmung in deine Wohnung eindringt, selbst wenn er einen Nachschlüssel besitzt. Wenn dein Vermieter dir widerrechtlich Zutritt zu deiner Wohnung verschafft, kannst du ihn anzeigen und ihn des Hausfriedensbruchs strafrechtlich belangen. Wir raten dir deshalb, dir deine Rechte bewusst zu machen und bei Unstimmigkeiten deinen Vermieter darauf hinzuweisen.
Mieterrechte: Vermieter darf ohne Zustimmung nicht in Wohnung
Wenn du eine Wohnung hast, solltest du wissen, dass das 13. GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht. Das bedeutet, dass dein Vermieter nicht ohne deine Zustimmung in deine Wohnung gehen darf. Tut er es doch, begeht er einen Hausfriedensbruch und macht sich gemäß § 123 des Strafgesetzbuches strafbar. Deshalb solltest du deinen Vermieter immer darüber informieren, wenn du vorhast, deine Wohnung zu betreten. Auch dein Vermieter ist verpflichtet, dich vorher zu fragen, bevor er selber in die Wohnung geht. Nur so kannst du deine Rechte als Mieter wahren.
Mieter kann Vertrag fristlos kündigen bei unerlaubtem Eindringen
Wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung oder Erlaubnis in die Wohnung des Mieters gelangt, kann dieser die Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies ist laut § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich. Wenn der Vermieter den Mieter nicht vorher darüber informiert, dass er die Wohnung betritt, kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Hierfür muss er jedoch aktiv werden und die Kündigung schriftlich erklären. Des Weiteren kann ein Anwalt hinzugezogen werden, um die Kündigung durchzusetzen und eine mögliche Entschädigung durch den Vermieter einzufordern.
Wie lange kannst du Gäste bei dir zu Besuch haben?
Du fragst dich, wie lange du jemanden bei dir zu Besuch haben kannst, ohne Konsequenzen von deinem Vermieter zu befürchten? Laut dem Mietrecht darf ein Gast des Mieters bis zu sechs Wochen bei dir bleiben, bevor der Vermieter die Möglichkeit hat nachzufragen, ob es sich noch um Besuch handelt. Wenn du jemanden länger als sechs Wochen bei dir wohnen hast, solltest du deinen Vermieter darüber informieren, damit es keine Probleme gibt. Vergiss nicht, dass du als Mieter bestimmte Rechte hast, sodass dein Vermieter nicht einfach ohne deine Zustimmung deine Gäste aus dem Haus werfen kann.
Mieterrecht: Vor Besichtigung rechtzeitig informieren
Du hast als Mieter ein Recht darauf, dass dein Vermieter dich vor einer Besichtigung der Wohnung informiert. Normalerweise muss er dich mindestens 24 Stunden vorher informieren, es sei denn, es besteht eine dringende Gefahr. Ein Beispiel für eine solche Gefahr ist ein plötzlicher Wasserschaden. In weniger dringenden Fällen sollte dein Vermieter dich eine Woche vor dem Termin über die Besichtigung informieren. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung hat, kannst du ihn nach einem schriftlichen Nachweis fragen. So kannst du sicher sein, dass er vorschriftsmäßig handelt.
Tipps zum Erhalten des Mietvertrags: Wohnung ordentlich halten
Du musst Deine Wohnung nicht putzen, bevor der Vermieter sie sich anschaut. Aber achte darauf, dass sie nicht verwahrlost wirkt. Sonst könnte es sein, dass der Vermieter eine Kündigung ausspricht. Es ist also wichtig, dass du deine Wohnung in einem ordentlichen Zustand hältst, damit du deinen Mietvertrag nicht gefährdest.
Mieter: Recht des Vermieters auf Wohnungsbesichtigung beachten
Wenn ein Vermieter einen berechtigten Grund hat, um die Wohnung zu besichtigen, so darf sich der Mieter dieser Situation nicht einfach verweigern. Sollte er es dennoch tun, kann das für den Vermieter nicht mehr zumutbar sein. Dadurch kann es passieren, dass der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen muss. In diesem Fall ist es natürlich wichtig, dass der Mieter über die Gründe, die zu der Kündigung geführt haben, informiert ist. Aus diesem Grund sollte man sich als Mieter immer daran erinnern, dass ein Vermieter jederzeit das Recht hat, eine Besichtigung zu verlangen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Für dich als Mieter bedeutet das, dass du immer ein offenes Ohr für deinen Vermieter haben solltest, damit es nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses kommt.
Mieter aufgepasst: Besichtigungsbegehren nicht ablehnen!
Gib acht: Wenn der Vermieter ein Besichtigungsbegehren vorlegt, solltest Du es nicht einfach ablehnen. Denn je nachdem, in welchem Fall das Besichtigungsbegehren gestellt wurde, kann die Verweigerung einer Besichtigung eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter nach sich ziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtslage bereits im Jahr 2010 in einem Urteil bestätigt (BGH vom 5102010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13). In solchen Fällen liegt es also an Dir als Mieter, das Besichtigungsbegehren nicht auszuschlagen, sondern abzustimmen, wann die Besichtigung stattfinden soll. So kannst Du sicherstellen, dass keine fristlose Kündigung des Mietvertrags ausgesprochen wird.
Fazit
Als Mieter hast Du Rechte und Pflichten. Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung ab und zu zu besichtigen, aber nur, wenn er dazu einen triftigen Grund hat. Er muss Dir jedes Mal mindestens 24 Stunden vorher Bescheid geben und einen Termin vereinbaren. Mehr als einmal im Jahr darf er die Wohnung nicht besichtigen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du als Mieter ein Recht hast, deine Privatsphäre zu schützen, und dass es wichtig ist, dass der Vermieter dein Einverständnis hat, bevor er deine Wohnung besichtigt. Du solltest daher immer klarstellen, wie oft der Vermieter deine Wohnung besichtigen darf, und sicherstellen, dass du dein Einverständnis gegeben hast, bevor er Einlass bekommt.