Hallo du! Wohnst du gerade in einer Mietwohnung und fragst dich, wie oft dein Vermieter seine Wohnung besichtigen darf? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel schauen wir uns an, was die gesetzlichen Regeln sind, wie oft dein Vermieter seine Wohnung besichtigen darf. Lass uns direkt loslegen!
Ein Vermieter darf seine Wohnung nur so oft besichtigen, wie es im Mietvertrag festgelegt ist. Normalerweise ist es üblich, dass ein Vermieter die Wohnung einmal pro Jahr besichtigen darf. Wenn du mehr Besichtigungen wünschst, kannst du deinen Vermieter bitten, eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag aufzunehmen.
Besichtigungstermin für Mieter: 3/4 Tage bis 14 Tage
Viele Gerichte sind der Meinung, dass ein Besichtigungstermin mindestens 3/4 Tage bis zu 14 Tage im Voraus angekündigt werden muss. Wenn Du als Mieter dazu bereit bist, ist es auch in Ordnung, wenn sich Interessenten in der Woche anmelden. Allerdings solltest Du die Anzahl auf maximal 3-4 Personen begrenzen. Wenn Du weitere Fragen zu diesem Thema hast, kannst Du Dich gerne an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden.
Verhinder, dass dein Vermieter eigenmächtig deine Wohnung besichtigt
Du hast ein Recht darauf, dass dein Vermieter deine Wohnung nicht eigenmächtig besichtigt. Er muss dich oder eine Person deiner Wahl vorher informieren und dir die Möglichkeit geben, bei der Besichtigung anwesend zu sein. Manche Vermieter versuchen, in den Mietverträgen eine Klausel aufzunehmen, die dir dieses Recht nimmt – aber solche Klauseln sind nicht wirksam. Also, wenn dein Vermieter ohne deine Erlaubnis deine Wohnung besichtigt, kannst du dagegen vorgehen.
Schaden in Wohnung: Repariere vor Vermietung/Verkauf!
Du hast einen Schaden in deiner Wohnung? Dann ist es wichtig, dass du nur die Räume betrittst, die zum Wohnzimmer führen. Klinger betont, dass du nur diese Durchgangsräume betreten darfst. Wenn du aber deine Wohnung vermieten oder verkaufen möchtest, kannst du laut Jörg alle Räume zeigen. Beachte aber, dass du den Schaden in deiner Wohnung unbedingt vorher reparierst oder beheben musst, damit deine Nachmieter oder Kaufinteressenten keine Probleme bekommen.
Mieterrechte: Entscheide wer in Deine Wohnung darf!
Für Dich als Mieter bedeutet das, dass Du entscheiden kannst, wer in Deine Wohnung kommen darf und wer nicht. Das ist ein Grundrecht, das uns das Grundgesetz (§ 13 GG) zugesteht und das Dir als Mieter enorme Rechte einräumt. Im Alltag bedeutet das, dass Du selbst entscheiden kannst, wer deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Du kannst Familienmitglieder, Freunde und Bekannte einladen, aber auch Hausverwaltung und Techniker. Wenn Du nicht willst, dass sie Deine Wohnung betreten, musst Du das ausdrücklich ablehnen. Es liegt dann an Dir, ob und wie sie Zugang erhalten.
Vermieter darf keinen Ersatzschlüssel behalten – Mietrecht gilt!
Die Antwort auf die Frage, ob ein Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten darf, ist eindeutig: nein. Laut dem deutschen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht gestattet, einen Ersatzschlüssel zu behalten. Stattdessen muss er dem Mieter alle Schlüssel – sowohl einen Hauptschlüssel als auch einen Ersatzschlüssel – ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns aushändigen. So kann sich der Mieter jederzeit Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen. Solltest Du als Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten, riskierst Du eine Abmahnung durch den Mieter. Sei also lieber im Voraus vorsichtig und halte Dich an das Mietrecht!
Soziale Medien: Wann und wie lange sollten Erwachsene sie nutzen?
Du hast dich sicher schon einmal gefragt, wie lange man als Erwachsener soziale Medien nutzen sollte? Leider gibt es darauf keine eindeutige Antwort. Viele Experten empfehlen, dass Erwachsene die sozialen Medien nicht mehr als ein- bis zweimal pro Woche für einige Stunden nutzen sollten. Allerdings können die Grenzen je nach Gericht variieren. Wenn du ein wenig mehr Zeit im Internet verbringen möchtest, empfiehlt es sich, ein paar Regeln für sich selbst festzulegen, wie zum Beispiel, wie viel Zeit du im Internet verbringen möchtest und wann du deine Internetnutzung beenden möchtest. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du die sozialen Medien nicht zu sehr nutzt und nicht in eine Abhängigkeit gerätst.
Mietvertrag unterzeichnet? Besichtigungstermine nach Gerichtsentscheidung
Du hast einen neuen Mietvertrag unterschrieben und fragst dich, wann du Besichtigungstermine ermöglichen musst? Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn du als Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglichst. Dabei musst du aber auf deine eigenen Arbeitszeiten Rücksicht nehmen. Laut Rechtsanwalt Frank Preidel sollen die Besichtigungen nicht zu einer Belastung für dich werden. Wenn du also einen neuen Mietvertrag unterschreibst, vergewissere dich, dass die Besichtigungstermine deinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Mieter sollten Besichtigungen nicht täglich erlauben
Du solltest deine Wohnung nicht jeden Tag Besuchern zur Verfügung stellen, wenn du Mieter bist. Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu und du musst dich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige deine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man bis zu dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht. Es ist auch ratsam, dass du vorab einen Termin mit dem Vermieter vereinbarst und auf einen angemessenen Lärmpegel achtest. So kannst du sicherstellen, dass du deine Ruhe hast und deine Wohnung nicht zu einer Besichtigungsstätte wird.
Mieterrecht: Vermieter darf nicht ohne Erlaubnis in Wohnung eindringen
Du als Mieter hast gegenüber deinem Vermieter den Anspruch, dass er nicht ohne deine Erlaubnis in deine Wohnung eindringt. Sollte dein Vermieter gegen deine Entscheidung handeln und gegen deinen Willen mit einem Nachschlüssel deine Wohnung betreten, macht er sich strafbar. Um dich vor einem unerwünschten Eindringen in deine Wohnung zu schützen, solltest du deinem Vermieter keine Schlüssel aushändigen und die Tür immer gut verschließen. Auch solltest du darauf achten, dass der Briefkasten und der Eingangsbereich deiner Wohnung gut verschlossen sind.
Mieter: Schütze dein Eigentum & Privatsphäre – Recht auf Hausfrieden
Wenn Du als Mieter in Deiner Wohnung Dein Eigentum und Deine Privatsphäre schützen möchtest, solltest Du wissen, dass Dir nach Artikel 13 des Grundgesetzes ein Recht auf Hausfrieden zusteht. Es ist nicht erlaubt, die Wohnung eines Mieters ohne seine Zustimmung zu betreten. Wer dies trotzdem tut, verletzt den Hausfrieden und macht sich nach § 123 des Strafgesetzbuchs strafbar. Wenn Dir also jemand ohne Deine Zustimmung Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen will, kannst Du ihn auf seine Rechtsverstöße hinweisen und ihn auffordern, die Wohnung unverzüglich zu verlassen.
Mieterzustimmung einholen: Fotos von bewohnten Räumen nicht ohne Einverständnis
Du als Vermieter, Eigentümer oder Makler darfst nicht ohne die Zustimmung des Mieters selber Fotos von den Räumen machen, wenn diese noch bewohnt werden. Auch wenn es mal notwendig ist, etwas abzulichten, solltest Du vorher das Einverständnis des Mieters einholen. Dies ist auch eine Frage der Höflichkeit und Respekt gegenüber Deinem Mieter. Natürlich gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer schriftlich vereinbarten Wohnungsbesichtigung. Aber selbst hier solltest Du Dich vorher mit Deinem Mieter abstimmen.
Haustier bekommen: Richtlinien & Verhaltenstraining beachten
Wer ein Haustier bekommt, der muss es natürlich auch benennen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Katze, einen Hund oder ein anderes Kleintier handelt. Doch wer ein größeres Tier in sein Zuhause einziehen lässt, muss sich auch an bestimmte Richtlinien halten. So müssen etwa bei Klauentieren die Klauen geschnitten werden. Außerdem sollte man ein Verhaltenstraining in Erwägung ziehen.
Auch wenn man eine Wohnung mietet, sollte man sich darauf einstellen, dass der Vermieter die Anzahl der einziehenden Personen erfragen wird. Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind jedoch unzulässig. Dies kann zu einer Klage auf Unterlassung führen. Sollte man also bei der Wohnungsbesichtigung Fragen dieser Art beantworten müssen, solltest du lieber eine andere Wohnung aussuchen.
Vermieter: Zutritt zur Wohnung 1x/Woche erlauben
Du musst deine Wohnung regelmäßig für Besichtigungstermine herrichten? Dann kannst du vom Vermieter verlangen, dass er einmal pro Woche Zutritt zu deiner Wohnung gewährt. Dies ist zum Beispiel notwendig, wenn du Kauf- oder Mietinteressenten die Wohnung oder ein gemietetes Haus zeigen möchtest. Achte aber darauf, dass du immer rechtzeitig Bescheid gibst, wenn du einen Termin haben möchtest, damit dein Vermieter auch die nötige Zeit einplanen kann.
Besichtige Wohnung 2x, um mehr über Viertel zu erfahren
Du solltest deine Wohnung zweimal besichtigen, wenn du die Möglichkeit dazu hast. Denn so kannst du sie in unterschiedlichen Situationen kennenlernen. Vielleicht hast du sogar die Gelegenheit, sie an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu besuchen. Wenn dir das nicht möglich ist, kannst du zumindest noch einmal zu einer anderen Zeit vorbeischauen. So kannst du besser beurteilen, wie das Viertel wirkt und wie viel Verkehr es gibt. Vergiss nicht, beim zweiten Mal ein Auge darauf zu haben, ob sich am Tag zuvor etwas geändert hat.
Vermieter kann Mieter bei Missachtung fristlos kündigen
Achtung Mieter: Missachtet ihr ein Besichtigungsbegehren eures Vermieters, kann er euch fristlos kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 5.10.2010 festgestellt. Es lohnt sich also, das Besichtigungsbegehren des Vermieters ernst zu nehmen und nicht leichtfertig abzulehnen. Denn im Falle einer fristlosen Kündigung, müsst ihr den Mietvertrag sofort beenden. In solchen Fällen empfehlen wir euch, rechtlichen Rat einzuholen.
Vermieter betritt Wohnung ohne Ankündigung? Kündige fristlos!
Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest wissen, was du tun kannst, wenn dein Vermieter ohne vorherige Ankündigung deine Wohnung betritt? Nun, laut § 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kannst du – ohne vorherige Abmahnung – fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne vorherige Überprüfung, ob du anwesend bist, deine Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels betritt. Diese Regelung gilt, egal ob dein Vermieter alleine oder in Begleitung von Dritten die Wohnung betritt. Wenn du also eine solche Situation erlebst, solltest du deine Kündigung sofort schriftlich einreichen. Da es sich um eine fristlose Kündigung handelt, solltest du darauf achten, dass ein Einschreiben oder ein Fax deiner Kündigung beim Vermieter eingeht, damit du im Falle eines Rechtsstreits beweisen kannst, dass du die Kündigung versendet hast.
Vorbereitungen für Wohnungsbewerbung: Gehaltsnachweis, Schufa-Auskunft, etc.
Du hast dich für eine Wohnung beworben und bist nun zu einem Besichtigungstermin eingeladen? Das ist super! Aber bevor es losgehen kann, musst du noch einiges vorbereiten. Normalerweise verlangen Vermieter im Rahmen einer Bewerbung schon einige Angaben wie Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand. Damit sie sich ein Bild von dir machen können, solltest du zu deinem Besichtigungstermin deine Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Vorvermieterbescheinigung, eine Kopie deines Personalausweises und eine Selbstauskunft mitbringen. Dann steht einer erfolgreichen Wohnungsbewerbung nichts mehr im Weg!
Halte deine Wohnung während Besichtigungen präsentabel
Du musst deine Wohnung bei einer Besichtigung nicht putzen oder aufräumen. Aber achte darauf, dass du sie nicht verwahrlosen lässt. Andernfalls kann es passieren, dass dein Vermieter die Wohnung kündigt. Versuche also, die Wohnung so präsentabel wie möglich zu halten. Gegebenenfalls kannst du einen Teppich oder eine Matratze vorübergehend in einem anderen Raum unterbringen, um einen ordentlichen Eindruck zu erhalten.
Mietvertrag ändern: Klage gegen Mieter sicherer & umständlich
Willst Du Deinen Mietvertrag ändern, kannst Du auf eine Klage gegen Deinen Mieter zurückgreifen. Das ist zwar umständlicher, aber sicherer, als andere Wege zu wählen. Der Vermieter muss in diesem Fall darlegen und beweisen, dass es aufgrund des mangelhaften Zustands des Mieters zu erheblichen Störungen kommt. Hierfür kann er beispielsweise Zeugen vorbringen oder Fotos als Beleg vorlegen. Du solltest Dir aber auch bewusst sein, dass ein solcher Prozess auch seine Kosten verursachen kann.
Vermieter-Besichtigung: Warum es notwendig ist & wie man sie meistert
Wenn ein Vermieter eine Besichtigung der Wohnung durchführen möchte, hat er dafür einen wichtigen Grund. Dieser kann beispielsweise sein, dass er den Zustand der Wohnung überprüfen möchte, um sicher zu stellen, dass die Räume ordentlich und sauber gehalten werden. Ein Mieter kann dem nicht einfach verweigern. Tut er es dennoch, ist es für den Vermieter nicht zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen. Somit ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Allerdings sollte der Vermieter vorher versuchen, den Mieter zu einer Einwilligung zu bewegen. Dazu kann er beispielsweise einen unterschriebenen Einverständniserklärung formulieren, die der Mieter unterzeichnen muss. Auch sollte er einen Termin abstimmen, der Mieter über den Zweck der Besichtigung informieren und ihn vorher über einen möglichen Kündigungsgrund aufklären.
Fazit
Es kommt darauf an, wo du wohnst, aber normalerweise darf dein Vermieter nur 1-2 Mal pro Jahr in deine Wohnung kommen, um sie zu besichtigen. Er muss dir jeweils mindestens 24 Stunden im Voraus Bescheid geben. Wenn du irgendwelche Bedenken hast, dann kannst du auch eine schriftliche Vereinbarung machen, in der steht, wie oft er kommen darf.
Fazit: Es ist wichtig, dass Du als Vermieter bestimmte Regeln befolgst, wenn Du Deine Wohnung besichtigst. Du solltest die Besichtigungen auf ein Minimum beschränken, um den Komfort Deiner Mieter zu gewährleisten. Auf diese Weise kannst Du eine gute Beziehung zu Deinen Mietern aufbauen und jederzeit ein positives Verhältnis pflegen.