Erfahre, wie oft dein Vermieter deine Wohnung besichtigen darf, wenn er einen Nachmieter sucht

Vermieterbesichtigungsrecht für Wohnungen

Du hast gerade eine Wohnung angemietet und dir stellt sich die Frage, wie oft der Vermieter mit Nachmietern die Wohnung besichtigen darf? Hier erfährst du, was in deinem Mietvertrag steht und welche Regeln für dich gelten.

Hallo! Der Vermieter darf die Wohnung nur so oft besichtigen, wie es notwendig ist, um einen neuen Mieter zu finden. Meistens ist das nicht mehr als ein oder zwei Mal. Wenn du dich unwohl fühlst, wenn der Vermieter vorbeikommt, kannst du ihm mitteilen, dass du die Besichtigungen einschränken möchtest.

Miete deine Wohnung: So gehst du am besten vor!

Du hast vor, deine Wohnung zu vermieten? Sehr gut! Dann solltest du dir überlegen, wie du am besten vorgehst. Eine gute Idee ist es, einen Termin für alle Interessenten festzulegen. So musst du nicht mehrere Besichtigungstermine an einem Tag dulden. Stattdessen kannst du die Miet- und Kaufinteressenten alle gleichzeitig an einem Termin in der Woche einladen. So kannst du sichergehen, dass jeder die gleichen Chancen bekommt, sich die Wohnung anzuschauen. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass du dann auch nur einmal deine Wohnung vorbereiten musst. Achte aber darauf, dass du ausreichend Zeit für die Besichtigung einplanst. So hast du mehr als genug Gelegenheit, Fragen der Interessenten zu beantworten und du kannst ihnen mehr über die Wohnung erzählen.

Mieterrechte: Keine regelmäßigen Routinekontrollen!

Du als Mieter hast ein Recht darauf, dass dein Vermieter nicht in regelmäßigen Abständen Routinekontrollen durchführt. Laut einer Entscheidung des AG München (461 C 19626/15) kann der Vermieter allerdings alle fünf Jahre verlangen, dass du deine Wohnung besichtigen lässt. Dies ist aber ein Maximalwert und dein Vermieter kann auch weniger häufig Kontrollen anordnen. Sollte eine Besichtigung angeordnet werden, kann es hilfreich sein, dass du einen Zeugen hinzuziehst. So stellst du sicher, dass dein Vermieter keine ungerechtfertigten Forderungen stellt.

Vermieter darf Wohnung betreten – Rechte & Grenzen

Du fragst Dich, wie oft Dein Vermieter die Wohnung betreten darf? Grundsätzlich hat er kein generelles Besichtigungsrecht. Es gibt also keine festgelegte Anzahl an Besuchen, die dem Vermieter zusteht. Allerdings darf er in manchen Fällen vorbeikommen, etwa wenn es um die Instandhaltung der Wohnung, die Kontrolle des Zustands der Möbel oder die Durchführung von Modernisierungen geht. Hierfür muss er Dir vorher allerdings eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Du hast dann das Recht, den Termin abzulehnen, wenn er Dir nicht passt.

Verhindere unerwünschte Besucher: Besichtigungen nur 3x Monatlich

Du musst nicht zulassen, dass deine Wohnung durch Kauflustige bevölkert wird. Laut der Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen anbietet. Diese Besichtigungen sollten allerdings nicht an Sonn- oder Feiertagen stattfinden, sondern zwischen 19 und 20 Uhr. So kannst du verhindern, dass deine Wohnung zu einer Shopping-Zone wird.

 Vermieter-Besichtigungsrechte bei Nachmieterwechsel

Mieterregelungen: Wie viele Wohnungsbesichtigungen musst Du dulden?

Du fragst dich, wie viele Wohnungsbesichtigungen du als Mieter dulden musst? Laut den Urteilen des Landgerichts Frankfurt müssen Mieter mindestens drei Mal pro Monat Besichtigungen erlauben, während andere Gerichtshöfe sogar 1-2 Besichtigungen pro Woche für zumutbar halten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wenn du Dich zum Beispiel in einer Stresssituation befindest oder eine schwere Erkrankung hast, kannst du die Besichtigungen gemäß § 535 BGB ablehnen. Bei einer vorherigen Abstimmung der Besichtigungstermine mit dem Vermieter, kannst du auch gewisse Grenzen setzen und bestimmte Besichtigungstermine ablehnen.

Mietvertrag: Wie viel Zeit muss ich Vermieter für Besichtigungen einräumen?

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben und möchtest nun wissen, wie viel Zeit du deinem Vermieter für Besichtigungen einräumen musst? Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn du in einem Monat drei Mal Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglichst. Rechtsanwalt Frank Preidel sagte: „Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen.“ Das bedeutet, dass der Vermieter seine Besichtigungstermine nicht in die Zeiten legen darf, in denen du arbeitest. Solltest du also zu dieser Zeit unterwegs sein, so muss er einen anderen Termin vereinbaren.

Angemessene Videospielzeit: Was ist akzeptabel?

Es ist schwer, eine klare Antwort auf die Frage nach dem angemessenen Maß an Videospielen zu geben. Die einzig wahre Antwort ist, dass es auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen ankommt. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, ein- bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden als angemessen anzusehen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich dabei um komplexere Videospiele handelt, die einige strategische Entscheidungen erfordern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass mehr als das oben Genannte möglicherweise nicht nur gesundheitliche Probleme verursachen kann, sondern auch dazu führt, dass man andere Dinge, die man machen möchte, nicht mehr nachkommt. Daher ist es wichtig, sein Spielverhalten zu überwachen und sicherzustellen, dass man auch noch Zeit für andere Aktivitäten hat, wie Freunde treffen, Sport treiben, lesen oder sich entspannen.

Mieterrecht auf Privatsphäre: Was Vermieter dürfen & nicht dürfen

Du hast als Mieter ein Recht auf Privatsphäre. Deshalb darf Dein Vermieter nur dann in Deine Wohnung, wenn er einen konkreten Grund oder einen besonderen Anlass hat. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) hat der Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht. Er hat auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel, ohne dass ein konkreter Grund vorliegt. Wenn Dein Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verlangt, empfehlen wir Dir, diese schriftlich festzuhalten. So hast Du einen Nachweis und kannst Dich notfalls auf die darin vereinbarten Konditionen berufen.

Griffbereit sein für Wohnungssuche: Unterlagen nicht vergessen!

Bei der Wohnungssuche ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen griffbereit zu haben. Die meisten Vermieter stellen schon bei der Bewerbung den Beruf, das Alter, das Einkommen, den Familienstand und weitere Informationen zu deiner Person ab. Um ein Wohnungsangebot zu erhalten, brauchst du dann noch die Gehaltsnachweise aus den letzten drei Monaten, eine Schufa-Auskunft, eine Vorvermieterbescheinigung, eine Kopie deines Personalausweises sowie eine Selbstauskunft. Sorge also schon vorab dafür, dass du alle diese Unterlagen bereithältst, dann steht deiner Wohnungssuche nichts mehr im Weg!

Mieterrechte: Regelmäßige Inspektionen & Recht auf Privatsphäre

Du hast als Mieter ein Recht darauf, deine Privatsphäre zu schützen. Ja, ein Vermieter hat das Recht, regelmäßig Inspektionen durchzuführen. Doch wenn ein Vermieter eine Besichtigung fordert, muss er einen guten Grund dafür haben. Wenn ein Vermieter also eine Besichtigung verlangt, informiere dich bitte, ob er einen triftigen Grund dafür hat. Wenn sich der Vermieter nicht auf einen triftigen Grund berufen kann, hast du das Recht, der Besichtigung zu widersprechen. Wenn du dennoch einer Besichtigung nicht zustimmst, kann es jedoch sein, dass dein Vermieter eine außerordentliche Kündigung ausspricht. Dies bedeutet, dass er das Mietverhältnis als nicht mehr zumutbar ansieht. Aber Achtung: Die Kündigung muss dann schriftlich erfolgen und einen bestimmten Grund enthalten.

 vermieter Besichtigungsregelung Wohnung

Mieter aufgepasst: Ablehnung einer Besichtigung ohne triftigen Grund kann Kündigung bedeuten

Passt auf, Mieter: Ihr solltet ein Besichtigungsverlangen des Vermieters nicht einfach ignorieren! Wenn ihr dem Vermieter eine Besichtigung verweigert, ohne dass ihr einen triftigen Grund dafür habt, dann kann der Vermieter euch sogar fristlos kündigen. Der Bundesgerichtshof hat das schon so entschieden (BGH vom 5102010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13). Aber keine Sorge: Wenn ihr einen triftigen Grund habt, warum ihr eine Besichtigung ablehnen müsst, dann könnt ihr das auch verlangen. Es ist also wichtig, dass ihr euch über eure Rechte im Klaren seid!

Besichtige deine neue Wohnung an unterschiedlichen Tagen

Du solltest deine neue Wohnung unbedingt zweimal besichtigen, bevor du dich dazu entscheidest, sie anzumieten. Am besten ist es, wenn du die Wohnung an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten besuchst, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie sich das Viertel verändert. Wenn du nicht die Möglichkeit hast, zu verschiedenen Uhrzeiten zu kommen, dann kannst du zumindest vor dem Haus vorbeigehen und dir ein Bild davon machen, wie viel Verkehr es gibt und wie sich das Viertel tagsüber und nachts verändert. So kannst du sichergehen, dass du die richtige Wohnung für dich auswählst.

Vermieter-Regeln: Wohnungsbesichtigungen komfortabel gestalten

Du hast eine Wohnung gemietet und der Vermieter möchte sie an weitere Interessenten zeigen? Keine Sorge, es gibt einige Regelungen, die er beachten muss. Zunächst einmal steht nicht im Gesetz, wie oft er eine Wohnungsbesichtigung anbieten muss. In der Regel ist es jedoch angemessen, dass ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche angeboten werden. Sollte der Vermieter die Wohnung mehreren Interessenten zeigen wollen, muss er sie mit Rücksicht auf dich in kleine Gruppen einteilen. So können Besichtigungstermine unkompliziert und zu deiner Zufriedenheit stattfinden. Falls du Fragen zu den Besichtigungsterminen hast, kannst du dich jederzeit an deinen Vermieter wenden.

Kündigungsfrist nach § 573c BGB: Wann gilt die Dreitagesfrist?

Gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Rechtlich wird diese Dreitagesfrist als Karenzfrist bezeichnet. Dabei musst Du aber beachten, dass in manchen Fällen die Kündigungsfrist abweichend geregelt werden kann. So kann zum Beispiel für ein Arbeitsverhältnis ein längerer Zeitraum vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, genau zu prüfen, ob in Deinem Vertrag oder in anderen vertraglichen Vereinbarungen nicht eine andere Kündigungsfrist festgelegt wurde.

Vermieter betritt Wohnung ohne Erlaubnis? Strafbar nach StGB §123

Du hast eine Wohnung gemietet und dein Vermieter betritt die Wohnung ohne deine Zustimmung? Keine Sorge, das ist ein Hausfriedensbruch und damit strafbar nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Der Gesetzgeber hat das 13. GG so geändert, dass die Wohnung des Mieters geschützt ist. Dies bedeutet, dass der Vermieter nicht ohne dessen Einverständnis in die Wohnung eindringen darf. Wenn dies doch passiert, hast du die Möglichkeit, dir juristische Hilfe zu suchen.

Vermieter müssen Mieter vor Besuch informieren

Du als Vermieter musst Deinem Mieter rechtzeitig mitteilen, wenn Du das Haus betreten oder besichtigen willst. Dabei solltest Du den Grund Deines Besuchs angeben. Für gewöhnlich solltest Du Deinem Mieter mindestens 3 bis 4 Tage vorher Bescheid geben. Solltest Du jedoch Handwerkerarbeiten durchführen müssen oder der Mieter nicht berufstätig ist, reichen auch 24 Stunden. Bei potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten musst Du mindestens 14 Tage im Voraus Bescheid geben.

Mieterrechte: Kein allgemeines Besichtigungsrecht?

Du als Mieter hast meist kein allgemeines Besichtigungs- und Betretungsrecht. Aber der Vermieter ist dazu berechtigt, wenn es der ordnungsgemäßen Gebäudebewirtschaftung dient. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im Jahr 2014 bestätigt. Aber keine Sorge: Es muss ein berechtigter Grund für eine Besichtigung vorliegen, damit es nicht zu einem Eingriff in deine Privatsphäre kommt.

Nachmieter finden: Tipps für legales Kündigen deiner Wohnung

Du hast deine Wohnung gekündigt und suchst nun nach einem Nachmieter? Das ist völlig legal und legitim. Wichtig ist, dass der neue Mieter zumutbar und in der Lage ist, die Miete unter den gleichen Bedingungen zu bezahlen. Auf diese Weise kannst du frühzeitig aus deinem Vertrag entlassen werden, wenn der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert. Um deine Chancen zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen potentiellen Mieter zu finden, der den Vermieter überzeugt. Dabei kannst du auf verschiedenen Plattformen im Internet nach geeigneten Nachmietern suchen.

Nachmieter: Prüfe, ob Lebenswandel Erwartungen entspricht

das Lebenswandel des Nachmieters nicht den Erwartungen des Vermieters entspricht.

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen und möchtest gerne einen Nachmieter einziehen lassen? Dann solltest Du zuerst prüfen, ob Dein Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält. In diesem Fall kann der Vermieter den Nachmieter nur ablehnen, wenn dieser aufgrund seiner finanziellen Lage nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen oder wenn sein Lebenswandel nicht den Erwartungen des Vermieters entspricht. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Dinge wie Lärm, Schäden an der Wohnung oder andere Störungen des Hausfriedens. Daher ist es wichtig, dass Du einen Nachmieter aussuchst, der sowohl vertragsmäßig als auch menschlich zu Deinen Erwartungen passt.

Mietverhältnis beendet? Nein zu Besichtigung durch Nachmieter!

Du hast gerade deine Wohnung zur Neuvermietung aufgegeben, aber willst nicht, dass der neue Mieter vorher die Wohnung besichtigt? Kein Problem, solange du dein Mietverhältnis schon gekündigt und gültig gemacht hast. Laut AG Ibbenbühren, WM 1991, 360 hast du als Mieter das Recht, Besichtigungen durch Nachmieter abzulehnen, wenn das Ende des Mietverhältnisses feststeht. Dazu musst du deine Kündigung aber bereits erfolgreich ausgesprochen haben. Solltest du Fragen zu deiner Kündigung haben, kannst du dich jederzeit an einen Anwalt wenden. So musst du nicht befürchten, dass jemand deine Wohnung besichtigt, ohne dass du darum gebeten hast.

Fazit

Hallo! Du kannst nicht verlangen, dass dein Vermieter nie in deine Wohnung kommt, aber er darf nicht einfach so hereinplatzen. Er muss dich vorher mindestens 24 Stunden im Voraus informieren, wenn er vorbeikommen möchte. Wenn er einen Nachmieter sucht, darf er die Wohnung maximal zweimal pro Monat besichtigen. Wenn er mehr als zwei Mal in einem Monat kommt, musst du ihm das erlauben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Vermieter die Wohnung nur so oft besichtigen darf, wie es nötig ist, um einen neuen Mieter zu finden. Aber er muss immer vorher die Genehmigung des aktuellen Mieters einholen und sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Daher kannst du ganz beruhigt sein, du musst nur darauf achten, dass dein Vermieter dein Einverständnis hat, bevor er die Wohnung besichtigt.

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