Hallo! In diesem Artikel möchten wir Dir erklären, wie oft Dein Vermieter Deine Wohnung besichtigen darf. Es ist wichtig, dass Du weißt, wie Du Dich in einer solchen Situation verhalten musst, damit Deine Rechte geschützt sind. Wir zeigen Dir, was Du beachten musst. Also, lass uns loslegen!
Der Vermieter darf die Wohnung nur besichtigen, wenn er dazu eine angemessene Ankündigung macht und Dir eine Frist von mindestens 24 Stunden gibt. Er darf Deine Wohnung auch nicht einfach jederzeit überprüfen, aber er darf sie in bestimmten Abständen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand ist. Wenn Du ein Problem damit hast, kannst Du mit ihm darüber sprechen und sehen, ob ihr eine Lösung findet.
Mieterrechte: Wie viele Wohnungsbesichtigungen sind erlaubt?
Du fragst Dich, wie viele Wohnungsbesichtigungen Du als Mieter hinnehmen musst? Grundsätzlich gilt, dass Du laut der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt mindestens drei Mal im Monat Besichtigungen dulden musst. Andere Gerichte gehen sogar so weit, dass sie 1-2 Besichtigungen pro Woche für zumutbar halten. Allerdings solltest Du immer im Blick behalten, dass Du als Mieter ein Recht auf Privatsphäre hast und Dein Vermieter Dir entsprechend Rücksicht nehmen sollte. Er muss Dich also über jeden Besichtigungstermin ausreichend im Voraus informieren und Dich auch nicht zu früh am Tag und zu unüblichen Uhrzeiten stören.
Vermieter-Besichtigung: Notwendig & Rechte als Mieter
Du als Mieter bist im Prinzip verpflichtet, Besichtigungen durch den Vermieter zu erlauben. Wenn der Vermieter einen triftigen Grund hat, möchte er die Wohnung besichtigen, so kannst du dem nicht einfach widersprechen. Tut er es trotzdem, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Allerdings muss dieser den Grund nachweisen und belegen können, dass die Besichtigung notwendig war. Dazu zählen zum Beispiel: Reparaturen, bauliche Veränderungen, eine Modernisierung oder eine Inspektion der Wohnung. Bei Schwierigkeiten kannst du dich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Mieterrechte: Was sagt das Landgericht Frankfurt?
Du hast ein Problem mit deinem Vermieter und möchtest wissen, welche Rechte du hast? Dann kann dir das Urteil des Landgerichts Frankfurt weiterhelfen! Dort wurde entschieden, dass der Vermieter nicht mehr als drei Besichtigungstermine im Monat verlangen darf und dass diese in der Zeit von 19 bis 20 Uhr stattfinden. Außerdem muss er Rücksicht auf deine Arbeitszeiten nehmen. Rechtsanwalt Frank Preidel erklärte dazu: „Es reicht aus, wenn der Mieter Besichtigungen in der vorgegebenen Zeitspanne von 30 bis 45 Minuten ermöglicht.“ Damit hast du eine Grundlage, um deine Rechte gegenüber deinem Vermieter durchzusetzen. Wichtig ist aber, dass du auch immer deine Pflichten als Mieter erfüllst.
Vermieter darf nur mit Zustimmung in Wohnung kommen
Klar ist: Ohne Deine Zustimmung darf Dein Vermieter nicht einfach in Deine Wohnung kommen. Es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen oder Kontrollen, die vorgenommen werden müssen. Aber auch wenn Du selbst einmal etwas in der Wohnung ändern möchtest, kann Dein Vermieter ein berechtigtes Interesse haben und die Wohnung in Deiner Anwesenheit besichtigen. Aber auch dann ist es wichtig, dass Du zustimmst.
Besichtigung einer Wohnung: Richtlinien des LG Frankfurt & AG Hamburg
03.2006 – 511 C 14/06).
Wenn du eine Wohnung besichtigst, ist es wichtig, dass du eine angemessene Zeit einplanst. In der Regel solltest du für eine Besichtigung zwischen 30 und 45 Minuten einplanen. Das entspricht den Richtlinien, die das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt aM, Urteil vom 24 05 2002 – 2/17 S 194/01) und das Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg, Urteil vom 21.03.2006 – 511 C 14/06) definiert haben. Bei einer kürzeren Zeitspanne, kann es sein, dass du wichtige Details übersiehst. Daher ist es ratsam, dir ausreichend Zeit zu nehmen, um alle wichtigen Einzelheiten zu erfassen. So kannst du ein gutes Gefühl bekommen, ob die Wohnung zu dir passt.
Mieterrecht: Ohne Zustimmung keine Fotos machen
Du als Mieter hast das Recht, dass niemand ohne deine Zustimmung Fotos von den Räumen macht, in denen du noch wohnst. Das gilt selbstverständlich für den Vermieter, Eigentümer oder Makler. Aber auch Familienangehörige oder Freunde dürfen nicht eigenmächtig Bilder machen, solange du in dem Zimmer wohnst. Sollte es jedoch zu einer Kontrolle kommen, dann solltest du deine Zustimmung geben. Denn so hast du die Möglichkeit, auch selbst dabei zu sein und auf eine fachgerechte Durchführung zu achten.
Miete eine Wohnung: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht
Du möchtest dir eine Wohnung oder ein Haus mieten? Dann denke daran, dass der Vermieter einige Fragen stellen darf, aber auch einige Fragen nicht stellen darf. Einige der erlaubten Fragen sind: Wie viele Personen werden in der Wohnung wohnen? Haben du oder dein Partner Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen? Welches Einkommen habt ihr beide?
Das sind alles Dinge, die der Vermieter wissen muss, bevor er euch die Wohnung mietet. Aber aufpassen müsst ihr bei Fragen zu Religion, Familienstand, Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren. Diese Fragen sind nämlich unzulässig. Solltest du bei einem Vermieter solche Fragen beantworten müssen, dann kannst du dich an dein örtliches Mieterverein wenden, um Rat zu holen.
Stopp Kauflustigen: Landgericht Frankfurt regelt Besichtigungen
Du musst dich nicht damit abfinden, dass deine Wohnung fast täglich von Kauflustigen bevölkert wird. Laut Auffassung des Landgerichts Frankfurt ist es völlig ausreichend, wenn du dreimal im Monat zwischen 19 und 20 Uhr Besichtigungen ermöglichst. Diese sollten jeweils 30 bis 45 Minuten dauern. Wichtig ist, dass du Sonn- und Feiertage tabu hast und deine Ruhezeiten respektierst.
Besichtige deine Wohnung zweimal – Tipps & Fragen
Du solltest deine zukünftige Wohnung auf jeden Fall zweimal besichtigen, wenn du die Möglichkeit dazu hast. Am besten an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten. So kannst du dir ein gutes Bild davon machen, wie die Umgebung wirkt und wie viel Verkehr es gibt. Wenn das nicht möglich ist, kannst du zumindest auch einmal zu einer anderen Zeit am Haus vorbeischauen. Stelle dir dabei folgende Fragen: Wie ist die Atmosphäre? Wie viele Menschen sind unterwegs? Ist es ein ruhiger oder lebhafter Ort? Gibt es viel Parkraum oder viele Geschäfte? Auch wenn du dich nicht direkt in der Wohnung aufhältst, kannst du dir so ein ziemlich gutes Bild machen.
Mieterrechte: Dein Vermieter kann nicht einfach hereinspazieren
Du bist in der glücklichen Lage, dass Dein Vermieter nicht einfach so in Deine Wohnung hineinspazieren kann. Solange Du sie mietest, hast Du darin das Hausrecht. Das heißt, Du allein entscheidest, wer Deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Wenn Dein Vermieter also anklingelt, um mal nach dem Rechten zu sehen, kannst Du ihm die Tür verwehren, wenn Du das möchtest. Dennoch ist es immer ratsam, ein offenes Verhältnis zu Deinem Vermieter zu haben und ihn gelegentlich über Renovierungsarbeiten und andere Dinge zu informieren. So kannst Du eventuell Ärger verhindern und bleibst auf der sicheren Seite.
Mieterrecht: Vermieter darf keinen Schlüssel besitzen
Du als Mieter hast das Recht, dass dein Vermieter keinen Schlüssel zu deiner Wohnung besitzt. Selbst dann, wenn es sich um einen Ersatzschlüssel handelt. Der Vermieter muss dir ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Dies ist eine gesetzliche Regelung, die dem Schutz deiner Privatsphäre dient. Solltest du dir überlegen, einen Zweitschlüssel für deine Wohnung anzufertigen, ist es ratsam, diesen an einer vertrauenswürdigen Person aufzubewahren. So hast du stets Zugang zu deiner Wohnung.
Recht auf Hausverbot: § 123 StGB & Polizei-Hilfe
Du hast das Recht, Dritten den Zugang zu Deiner Wohnung zu verweigern und ein Hausverbot auszusprechen. Wenn jemand gegen Deinen Willen Deine Wohnung betritt, begeht er Hausfriedensbruch. Laut § 123 des Strafgesetzbuches ist dies eine Straftat. Generell solltest Du Dir bewusst sein, dass die Einhaltung eines Hausverbots ein privatrechtliches Abkommen zwischen Dir und der betreffenden Person ist. Sollte die Person das Verbot nicht befolgen, kannst Du Dich an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Die Polizei kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Wie lange sollte man Fernsehen gucken?
Es gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, wie lange man Fernsehen gucken sollte. Viele Menschen schauen gerne fern und nutzen es als willkommene Abwechslung. Allerdings gibt es keine klare Grenze, wie lange man fernsehen sollte. Für viele Experten ist es ratsam, die Zeit, die man vor dem Fernseher verbringt, zu begrenzen. In der Regel wird empfohlen, dass man ein- bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden fernsieht. Diese Zeit kann man auch anders nutzen, zum Beispiel um sich sportlich zu betätigen, sein Wissen aufzufrischen oder Zeit mit Freunden und Familie zu verbringen. Wichtig ist, dass man abwägt, wie wertvoll die Zeit vor dem Fernseher ist und ob man sie nicht anders nutzen kann.
Mieter: Achtung bei Ablehnung einer Besichtigung!
Achtung, Mieter! Wenn euch euer Vermieter zu einer Besichtigung eurer Wohnung auffordert, solltet ihr diesem Begehren nicht ohne Weiteres ablehnen. Denn wird die Besichtigung nicht gestattet, kann der Vermieter euch sogar fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2010 in einem Urteil entschieden (BGH vom 5102010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13). Daher lohnt es sich, das Angebot anzunehmen und eine Besichtigung zu ermöglichen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Wohnung mieten? Unbedingt Checkliste beachten!
Du solltest unbedingt kontrollieren, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, ob alles funktioniert und schau dir die Wohnung in Ruhe an. Stell dem Makler auch Fragen zum Haus, zu Einkaufsmöglichkeiten, zu Verkehrsverbindungen in der Nähe, zu den Nachbarn, aber auch zu den Kosten, die auf dich zukommen, beispielsweise wer für die Erhaltung der Wohnung zuständig ist. Ein weiterer wichtiger Faktor ist auch, ob die Wohnung bereits möbliert ist oder nicht. Zögere also nicht, den Makler nach weiteren Details zu fragen, damit du dir ein komplettes Bild machen kannst.
Wohnung vor Besichtigung: Putzen nicht nötig, aber Schäden reparieren
Du musst nicht zwangsläufig deine Wohnung vor der Besichtigung aufräumen oder putzen. Es reicht, wenn du aufpasst, dass sie nicht in einem verwahrlosten Zustand präsentiert wird. Denn sonst riskierst du, dass dein Vermieter deinen Mietvertrag kündigt. Sorge also dafür, dass alles sauber und ordentlich ist. Dazu gehört auch, dass du etwaige Schäden in deiner Wohnung reparierst und sie nicht einfach ignorierst. So bist du auf der sicheren Seite.
Mietvertrag ändern: Nachweis der mangelhaften Reinigung erforderlich
Eine Änderung des Mietvertrags ist nicht immer einfach möglich. Der sicherere, aber auch zeitaufwendigere Weg ist in solchen Fällen eine Klage auf Änderung des Mietvertrags. Hierfür muss der Vermieter nachweisen können, dass durch die mangelhafte Reinigung des Mieters erhebliche Störungen entstehen. Er muss also eindeutig belegen können, dass die unzureichenden Reinigungsarbeiten durch den Mieter die Untervermietung der Wohnung negativ beeinflussen. Auch müssen die Kosten einer Gerichtsverhandlung in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Richter eine Änderung des Mietvertrags anordnet, wenn der Vermieter die mangelhafte Reinigung des Mieters nachweisen kann.
Prüfe dein Recht auf Eigenbedarf & dokumentiere Wohnungssuche
auch nach dem Eigenbedarf noch weiter in der Wohnung wohnen kannst.
Du solltest als Erstes überprüfen, ob der Grund für den Eigenbedarf, der zur Kündigung führte, rechtmäßig ist. Es ist wichtig, dass du deine Wohnungssuche dokumentierst, damit du auch teurere Wohnungen in Anspruch nehmen kannst, die vom Jobcenter bezahlt werden. Außerdem ist es ratsam, mit der Vermieterin zu sprechen, um zu versuchen, dass du auch nach dem Eigenbedarf weiterhin in der Wohnung wohnen kannst. Achte dabei darauf, dass du die richtigen Argumente hast, bevor du das Gespräch beginnst. So kannst du deine Chancen auf eine Verlängerung deines Mietverhältnisses erhöhen.
Wohnungsbesichtigungen: 1-2 Termine pro Woche ausreichend
Du musst nicht jede Woche einmal deine Wohnung für Mietinteressenten öffnen. In der Regel reichen ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche aus. Falls der Vermieter die Wohnung mehreren Interessenten zeigen möchte, sollte er darauf achten, dass es nicht zu viele Interessenten auf einmal sind. Deshalb sollte er die Gruppe kleiner machen, damit der Mieter nicht durch die ständigen Eindringlinge gestört wird.
Fazit
Der Vermieter darf die Wohnung nur in bestimmten Fällen und nur nach vorheriger Absprache mit dir besichtigen. Die Häufigkeit der Besichtigungen hängt von der Art des Eigentums ab. In der Regel darf der Vermieter die Wohnung einmal pro Jahr besichtigen. Allerdings kann er auch mehrmals pro Jahr besichtigen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, z.B. wenn er eine Reparatur durchführen muss. Wenn der Vermieter vorhat, die Wohnung zu besichtigen, muss er dir mindestens 48 Stunden zuvor Bescheid geben.
Deine Schlussfolgerung lautet:
Es ist wichtig, dass du und dein Vermieter ein klares Verständnis darüber haben, wie oft der Vermieter die Wohnung besichtigen darf. So kannst du sicherstellen, dass du deine Privatsphäre und deine Rechte als Mieter respektiert bekommst.