Wie lange du deine Wohnung leer stehen lassen kannst – Ein Ratgeber für Mieter

Wohnung leerstehen lassen - Zeitlimit beachten

Hallo,

heute möchte ich mit Dir darüber sprechen, wie lange man eine Wohnung leer stehen lassen darf. In manchen Fällen kann es nötig sein, eine Wohnung frei zu halten, beispielsweise wenn Du für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehst oder eine neue Wohnung suchst. Doch welche Regeln gibt es hinsichtlich des leerstehenden Zustands einer Wohnung? Das möchte ich Dir heute etwas näher erläutern.

Du kannst eine Wohnung leer stehen lassen, so lange du willst – solange du die Miete bezahlst. Aber wenn du vorhast, deine Wohnung länger als ein Jahr leer stehen zu lassen, solltest du deinen Vermieter informieren, damit er weiß, was vor sich geht. Wenn du weniger als ein Jahr weg bist, musst du normalerweise keine Erklärung abgeben.

Neue Wohnung gefunden? Beachte die Regeln!

Du hast eine neue Wohnung gefunden? Super! Aber merke dir: Es gibt strenge Vorschriften, wie du sie nutzen darfst. Die Idee dahinter: Die Wohnung soll nur zu Wohnzwecken verwendet werden. Wenn du also Gewerbe oder Fremdenbeherbergung betreiben möchtest, brauchst du dafür eine Genehmigung. Auch das Abbrechen oder länger als drei Monate leer stehen lassen ist nicht erlaubt. Es lohnt sich also, sich vorher schlauzumachen und die Regeln zu beachten. Damit du dir Ärger und Kosten ersparst.

Miete eine leer stehende Wohnung: Tipps & Infos

Du hast vor, eine leer stehende Wohnung zu mieten? Dann solltest Du einige Dinge beachten. Eine Wohnung gilt als leer stehend, wenn sie nicht vermietet oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Ferien- und Freizeitwohnungen hingegen fallen nicht unter diese Definition. In vielen Fällen ist es bei leer stehenden Wohnungen möglich, einen längeren Mietvertrag abzuschließen. Dieser kann auch eine gewisse Flexibilität bei der Laufzeit beinhalten. Darüber hinaus gibt es oft noch weitere Vergünstigungen, wie zum Beispiel eine kostenlose Renovierung oder eine Kaution, die nicht in Anspruch genommen werden muss. Wichtig ist aber, dass Du Dir vor dem Abschluss eines Mietvertrags über die Konditionen informierst und Dir alle Details schriftlich geben lässt. Ein Anwalt kann Dich ggf. bei der Prüfung solcher Verträge unterstützen.

Leerstand: Warum Du eine Leerstandsversicherung brauchst

Leerstand ist ein Problem, das viele Städte und Gemeinden betrifft. Es bezeichnet nicht genutzte oder nicht vermietete Gebäude oder Gebäudeteile. Wenn ein Haus oder eine Wohnung über einen längeren Zeitraum leer steht, ist es für Eigentümer oft schwierig, die Kosten zu tragen. Deshalb ist es wichtig, dass Du als Hausbesitzer Deine Versicherung informierst und eine Leerstandsversicherung abschließt, wenn Du Dein Gebäude vorübergehend nicht bewohnst. Diese Versicherungen unterscheiden zwischen Leerstand und vorübergehend unbewohnt. In letzterem Fall ist das Gebäude für in der Regel 60 Tage, mitunter sogar bis zu drei Monaten, nicht bewohnt. Damit Du in dieser Zeit abgesichert bist, ist es ratsam, Deine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren und eine Leerstandsversicherung abzuschließen. Auf diese Weise bist Du vor finanziellen Verlusten bei Schäden geschützt, die z.B. durch Einbruch oder Vandalismus entstehen können.

Wie lange darf mein Haus/meine Wohnung leer stehen?

Du fragst Dich, wie lange Dein Haus oder Deine Wohnung leer stehen darf? Die meisten Versicherungen erlauben einen Leerstand zwischen 60 und 90 Tagen. Es gibt allerdings auch einige Anbieter, die einen Leerstand bis zu einem Jahr ermöglichen. Wenn Du Dir unsicher bist, empfiehlt es sich, den Versicherungsanbieter zu kontaktieren und zu fragen, welche Regelungen gelten. Dazu solltest Du außerdem überprüfen, ob es eventuell noch weitere Einschränkungen gibt, wie zum Beispiel eine Kündigungsfrist, die Du beachten musst. So kannst Du ganz einfach herausfinden, wie lange Dein Haus oder Deine Wohnung leer stehen darf.

 Wohnung leerstehen lassen - Rechte und Pflichten eines Mieters

Leerstandsquote trotz starker Nachfrage: Gründe und Folgen

Gründe für eine hohe Leerstandsquote trotz starker Nachfrage sind in erster Linie Spekulation und Profitbestreben; in ländlichen Regionen führen die demografische Entwicklung und der Run auf Großstädte zu Wohnungsleerstand.

Vermieter müssen auch bei leerstehenden Wohnungen Kosten tragen

Du musst als Vermieter leider auch dann für die Kosten aufkommen, wenn deine Wohnungen leerstehen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Wenn deine Wohnungen also gerade nicht vermietet sind, musst du weiterhin für Kosten wie Hausmeister, Grundsteuer, Hausbeleuchtung, Wasser, Abwasser, Müll etc. aufkommen. Auch wenn du keine Mieteinnahmen erhältst, musst du deinen Verpflichtungen als Vermieter nachkommen. Es ist aber auch in deinem Interesse, dass die Wohnungen so schnell wie möglich wieder vermietet werden, denn nur dann erhältst du wieder Einnahmen und musst nicht mehr für die Betriebskosten aufkommen.

Absetzbar: Werbungskosten für leerstehende Wohnung

Du kannst Werbungskosten für eine leerstehende Wohnung, die du herstellt, angeschafft oder selbst nutzen möchtest, als vorab entstandene Kosten absetzen, wenn du eindeutig die Absicht hast, Einkünfte aus diesem Objekt zu erzielen und diese nicht aufgibst. Diese Kosten können sein: die Kosten für die Wohnung selbst, aber auch Renovierungskosten, etwa für Fassadenarbeiten, neue Möbel oder auch die Kosten für die Anmietung, falls du die Wohnung vermieten willst. Wenn du eine Immobilie kaufst, kannst du außerdem die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten absetzen.

Lüfte regelmäßig für besseres Raumklima und saubere Luft

Experten empfehlen, Räume vier Mal am Tag zu lüften – insbesondere, wenn du zu Hause bist. Morgens und abends solltest du die Fenster gründlich öffnen, um frische Luft hereinzulassen. Ein kurzes Kippen oder Öffnen nur einen Spalt breit reicht hierfür nicht aus. Durch das regelmäßige Lüften wird das Raumklima verbessert und die Luftqualität in deinem Zuhause erhöht. In vielen Fällen reicht es aus, die Fenster für einige Minuten zu öffnen und dann wieder zu schließen – je nach Größe des Raums und Wetterverhältnissen. Ein regelmäßiges Lüften ist also wichtig, um die Luft in deinem Zuhause frisch und sauber zu halten.

Vermieter müssen für beheizte Wohnung sorgen

Grundsätzlich musst Du als Vermieter nicht unbedingt dafür sorgen, dass in Deinen leerstehenden Wohnungen eine bestimmte Temperatur aufrechtgehalten wird. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Deine Mieter ihre eigenen vier Wände ausreichend beheizen können. Dabei ist es empfehlenswert, dass die Temperatur zwischen 20 und 22 Grad liegt, auch wenn Wärme in den ungeheizten Nebenraum entweicht. Es ist wichtig, dass Du Deine Mieter zuverlässig und komfortabel versorgst, damit sie sich in ihrem Zuhause wohlfühlen.

Nutze Deine Immobilie: Professionelle Unterstützung vom Landratsamt

Du hast eine Immobilie, die du nicht nutzen kannst? Dann solltest du das Leerstandmanagement des Landratsamtes anrufen. Hier bekommst du professionelle Unterstützung und eine fundierte Beratung. Die Mitarbeiter des Landratsamtes können dich in einem ersten Schritt beraten, welche Möglichkeiten du hast, deine Immobilie zu nutzen. Wenn du noch mehr Informationen benötigst, kannst du dir auch einen Architekten des Landratsamtes zur Seite holen. Dieser kann dir dann in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen beantworten, die du hast.

 Wohnung leerstehen lassen - Zeitlimits beachten

Wohnungslos oder droht Wohnungslosigkeit? Hilfe bei der Ambulanten Beratungsstelle

Du bist wohnungslos oder dir droht Wohnungslosigkeit? Dann wende dich am besten so schnell wie möglich an die Ambulante Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe in deiner Nähe. Eine Liste der Adressen findest du auf der Internetseite oder im Telefonbuch. Die Mitarbeiter helfen dir unentgeltlich und professionell. Sie unterstützen dich dabei, die richtige Lösung für dich zu finden. Oft können so schnell und effizient Lösungen gefunden werden, die eine dauerhafte Wohnungsversorgung ermöglichen.

Leerstand von Wohnräumen: Zweckentfremdung & Bestrafung

Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.

Leerstandsmeldepflicht: Wann gilt sie für Immobilien?

In Deutschland gibt es mittlerweile in vielen Städten Leerstandsmeldepflichten, die besagen, dass ein Mieter oder Vermieter gewisse Meldepflichten erfüllen muss, wenn das Mietobjekt einen bestimmten Zeitraum übersteigt. Je nach Stadt kann dieser Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten variieren. In Berlin, Köln, Stuttgart, Hamburg und einigen weiteren Städten gibt es diese Regelung. Die Meldepflichten dienen dazu, einen Leerstand zu verhindern und den Wohnungsmarkt offen zu halten.

Dieser Leerstandsmeldepflicht unterliegt jedoch nicht jede Immobilie. Es gibt einige Ausnahmen. Zum Beispiel sind Eigentümer, die ihren Wohnsitz in dem Gebäude haben, von dieser Pflicht befreit. Auch Gebäude, die als Ferienwohnungen oder zur Kurzzeitmiete vermietet werden, sind von der Meldepflicht befreit. Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder mieten, sollten Sie also zuerst prüfen, ob die Meldepflicht für Sie gilt oder nicht.

Heizen nach Empfehlung: Schimmel & Stockflecken vermeiden

Du solltest auf keinen Fall weniger heizen als empfohlen, denn das kann zu unangenehmen Folgen führen. Wenn die Räume nicht ausreichend beheizt sind, kann die Luftfeuchtigkeit steigen, was zu Schimmel und Stockflecken führen kann. Dadurch kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen, wie zum Beispiel Atemwegsbeschwerden oder Allergien. Auch die Möbel, Wände und Böden können Schaden nehmen. Unzureichendes Heizen kann sogar den Brandschutz beeinträchtigen. Deshalb solltest du darauf achten, dass die Räume auf die empfohlene Temperatur geheizt werden. Dadurch kannst du Schimmel und Stockflecken vermeiden und deine Gesundheit und deinen Besitz schützen.

Vermieter-Tipps: Leerstehende Wohnungen berücksichtigen

Du hast also ein Mehrfamilienhaus und einige Wohnungen sind leerstehend? Da du als Vermieter verantwortlich bist, musst du aufpassen, dass du die anderen Mieter nicht belastest, wenn du die leerstehenden Wohnungen berücksichtigst. Die leerstehende Wohnfläche muss in diesem Fall somit auch wie eine genutzte Wohnfläche behandelt werden. Allerdings muss immer noch der Verteilerschlüssel berücksichtigt werden, das heißt, die durchschnittliche Belegung des gesamten Hauses muss beachtet werden. Dann kannst du sicher gehen, dass die anderen Mieter nicht unter der leerstehenden Wohnfläche leiden.

Senke die Raumtemperatur, um beim Verreisen Energie zu sparen

Wenn Du ein paar Tage verreist bzw. auf Geschäftsreise gehst, ist es ratsam, die Temperatur in Deinen Wohn- und Arbeitsräumen auf 15 °C zu senken. Wenn Du hingegen länger weg bist, kannst Du sie sogar noch etwas niedriger stellen. Auch nachts kannst Du die Raumtemperatur um 5 °C herunterregeln, um Energie zu sparen und Deine Stromkosten zu senken. So kannst Du auch beim Verlassen Deiner Wohnung oder Deines Büros den Geldbeutel schonen.

Enteignung: Ist mein Eigentum geschützt? Rechtsanwalt Hannemann

Du hast von Enteignungen gehört und fragst dich, ob dein Eigentum auch betroffen sein könnte? Laut Rechtsanwalt Hannemann ist eine solche Beschlagnahme nur möglich, wenn eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Diese kann beispielsweise ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Erlass sein. Allerdings hat es das Grundgesetz so eingerichtet, dass dein Eigentumsrecht geschützt ist. Dies bedeutet, dass es einen sehr guten Grund braucht, um ein Haus oder eine Wohnung zu beschlagnahmen. Also musst du dir keine Sorgen machen, dass dein Eigenheim ungerechtfertigt enteignet wird.

Mietfrei Verwandte wohnen lassen? Ja, aber informiere Dich!

Du fragst dich, ob du deinen nahen Verwandten mietfrei in deinem Haus wohnen lassen kannst? Ja, das ist durchaus möglich. Allerdings musst du dann auf die Möglichkeit verzichten, die Mietkosten steuerlich absetzen zu können. In manchen Fällen kann sogar eine Schenkungssteuer fällig werden. Deshalb solltest du dich vorher gründlich über die Konsequenzen informieren, bevor du deinen Verwandten mietfrei bei dir wohnen lässt.

Leerstand vor eigener Nutzung: Finanzverwaltung erlaubt es

Die Finanzverwaltung meint, dass ein Leerstand vor Beginn der eigenen Nutzung in Ordnung ist, solange er eine direkte Verbindung zur geplanten Nutzung hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Leerstand, der durch eine notwendige Sanierung entstand. Wenn Du also eine Wohnung kaufen willst und sie vorher renovieren musst, solltest Du Dir keine Sorgen machen, dass Du einen Leerstand hattest.

Sicher dein Zuhause halten, während du weg bist

Du hast ein bisschen Sorgen, wenn du deine Wohnung oder dein Haus für eine Weile verlassen musst? Keine Sorge, es gibt viele Möglichkeiten, dein Zuhause sicher zu halten, während du nicht da bist. Oft sind es berufliche Gründe, die eine längere Abwesenheit erfordern, wie z.B. Geschäftsreisen, Aufenthalte im Ausland oder Krankenhausaufenthalte. Vielleicht gehst du aber auch einfach nur auf einen verlängerten Wochenendausflug. Egal, was deine Umstände sind, es gibt viele Möglichkeiten, dein Zuhause zu schützen, während du nicht da bist.

Am besten ist es, dein Zuhause so vorzubereiten, dass es nicht leer und verlassen aussieht. Lass so viele Gegenstände wie möglich unverändert in deiner Wohnung oder deinem Haus. Wenn möglich, bitten Freunde oder Nachbarn, ab und zu vorbeizuschauen und nach dem Rechten zu sehen. Sie können auch deine Post für dich sammeln und deine Rollläden hoch und runter lassen, damit dein Zuhause bewohnt aussieht. Es ist auch ratsam, ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu beauftragen, das regelmäßig nach dem Rechten schaut. Wenn du ein Hausbesitzer bist, solltest du in Erwägung ziehen, deinen Rasen und deine Blumen zu mähen oder zu gießen, während du weg bist. Dies sorgt auch dafür, dass dein Zuhause bewohnt aussieht.

Fazit

Das kommt ganz darauf an, wo du wohnst. In manchen Ländern und Bundesländern gibt es spezielle Vorschriften, wie lange eine Wohnung leerstehen darf. In manchen Fällen, gibt es sogar ein Maximum von 3 Monaten, bevor du eine Geldstrafe zahlen musst. Du solltest also am besten deine lokalen Gesetze überprüfen, um sicherzustellen, dass du dich an die Vorschriften hältst.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate in einer Wohnung leerstehen lassen solltest, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Denke also daran, deine Wohnung rechtzeitig neu zu vermieten!

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