Hallo! Wenn du Hartz 4 bekommst, willst du natürlich wissen, wie groß deine Wohnung sein darf. Wir helfen dir dabei, das herauszufinden. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deine Wohnungsgröße bei Hartz 4 zu ermitteln.
Das kommt ganz darauf an, wie viele Personen in deiner Wohnung leben. Für einen Alleinstehenden gilt bei Hartz 4 eine Quadratmeterzahl von maximal 35 qm. Für jede weitere Person kommt ein Quadratmeter hinzu, also z.B. für 2 Personen 36 qm, für 3 Personen 37 qm usw. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn z.B. deine Wohnung weniger als 35 qm hat, aber keine kleinere Wohnung zur Verfügung steht. Dann kannst du trotzdem Hartz 4 beziehen. Du solltest dich am besten an dein Jobcenter wenden und deine individuellen Möglichkeiten abklären.
Hartz-IV-Bezug? Jobcenter-Darlehen für Mietkaution
Du hast Probleme beim Umzug, weil du die Mietkaution nicht bezahlen kannst? Kein Problem! Wenn du Hartz-IV-Bezug hast, gibt es eine Möglichkeit, dir ein Darlehen vom Jobcenter zu holen. Dadurch können die Kosten für die Mietkaution vorerst übernommen werden. Wenn du das Darlehen erhältst, musst du es aber auch zurückbezahlen. Denke also gut darüber nach, ob du es wirklich brauchst. Vielleicht hast du auch Freunde und Verwandte, die dir helfen können?
Wohnung mieten: Größe und Kosten richtig einschätzen
Du suchst gerade eine Wohnung? Du hast ein bestimmtes Budget und weißt noch nicht, welche Größe du dir leisten kannst? Dann haben wir hier einige gute Tipps für dich! Hier ein Überblick über die ungefähren Kosten, die du rechnen musst, wenn du eine Wohnung mit verschiedenen Größen anmietest: 45-50 qm² für eine Person kosten im Durchschnitt 364,50 Euro. Für zwei Personen empfiehlt sich eine Größe von 60-65 qm², hier musst du dann mit 437,40 Euro rechnen. Drei Personen sollten sich für 72-80 qm² entscheiden, hier liegen die Kosten bei rund 518,25 Euro. Für vier Personen empfehlen wir eine Größe von 84-95 qm², hier musst du mit Kosten von 587,35 Euro rechnen. Natürlich solltest du auch bedenken, dass beim Mieten einer Wohnung noch weitere Kosten hinzukommen können, zum Beispiel die Kaution oder Nebenkosten. Wichtig ist es auch, einen Blick auf den Energieausweis zu werfen, um die laufenden Kosten einzuschätzen.
Wohngeld-Erhöhung: Maximale Mietpreise jetzt günstiger!
Du hast nun bei Wohngeld eine Erhöhung bekommen! Ab sofort erhöht sich der maximale Mietpreis für einen Single-Haushalt auf 543 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt wird dieser Betrag auf 659,40 Euro (zuvor 609,60 Euro) angehoben. Auch für einen Drei-Personen-Haushalt wird die sogenannte Angemessenheitsgrenze von bislang 755,25 Euro auf 780 Euro erhöht. Damit kannst Du nun deine monatlichen Mietkosten günstiger gestalten! Diese Erhöhung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und ist ab dem 01. Juli 2021 gültig.
Mietkosten kennen: Kaltmiete, Betriebskosten, Wasser und Abwasser
Du hast eine Wohnung gefunden und dir steht die Entscheidung bevor, ob du sie mieten möchtest. Bevor du dich entscheidest, solltest du alle Kosten kennen, die mit der Miete verbunden sind. Hierzu gehören die Kaltmiete, die kalten Betriebskosten und die Kosten für Wasser und Abwasser.
Die Kaltmiete, auch Nettokaltmiete genannt, ist der Betrag, den du monatlich an den Vermieter zahlst. Die kalten Betriebskosten gehören ebenfalls zu den Kosten, die du bei der Miete zahlen musst. Dazu zählen Ausgaben wie die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung oder für den Hauswartungsservice.
Auch Kosten für Wasser und Abwasser sind in der Miete enthalten. Diese Kosten werden häufig in einem Pauschalbetrag abgerechnet, der sich aus dem Wasserverbrauch und der Gebühr für die Abwasserbeseitigung zusammensetzt. Diese Kosten können je nach Verbrauch schwanken.
Es ist wichtig, dass du die oben genannten Kosten kennst, um die Kosten der Miete realistisch einschätzen zu können. Auch solltest du nachfragen, ob eine Kaution oder eine Vorauszahlung für die Miete erforderlich ist. So bist du bestmöglich auf die Kosten der Miete vorbereitet.

Jobcenter übernimmt Kosten für Heizung in belegter Höhe
Du kannst dich beim Jobcenter darauf verlassen, dass du die Kosten für die Heizung in der tatsächlich belegten Höhe übernommen bekommst, solange die Obergrenze für die Angemessenheit nicht überschritten wird. Damit möchte das Jobcenter sicherstellen, dass du nicht zu viel für die Miete ausgibst. Deswegen gibt es eine Obergrenze, wie viele Quadratmeter deine Wohnung maximal haben darf.
Gas-Abschlag im Dezember als Hartz-IV-Empfänger: Spare Geld & verbesser deine Lage!
Du als Hartz-IV-Empfänger musst zwar auch im Dezember keinen Gas-Abschlag bezahlen, aber das Geld, das du dadurch sparst, wird leider vom Jobcenter wieder einbehalten. Auch wenn du die Gas-Einmalzahlung nicht behalten kannst, solltest du trotzdem nicht auf die Ersparnis verzichten. Denn ein Teil des Geldes, das du einsparen kannst, gehört dir und kann dir helfen, deine finanzielle Lage zu verbessern!
Stromkosten bei Hartz 4: So kannst du sparen!
Bei Hartz 4 übernimmt das Jobcenter leider nicht pauschal die Stromkosten. Anders als bei den Ausgaben für Miete und Heizung musst du als Leistungsbezieher die anfallenden Stromrechnungen selbst aus deinem Regelsatz bezahlen. Da kann es schon mal schwierig werden, alles unter einen Hut zu bekommen. Deshalb solltest du unbedingt versuchen, Strom zu sparen, um deine finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Dazu kannst du zum Beispiel die Beleuchtung in deiner Wohnung auf Energiesparlampen umstellen, die Waschmaschine und den Herd nur bei voller Beladung benutzen und die Standby-Funktion deiner Elektrogeräte ausschalten. So kannst du deine Stromkosten deutlich senken.
Jobcenter Bürgergeld: Heizkosten & Regelsatz Ansprüche ermitteln
Du hast Anspruch auf Regelsatz und Heizkosten, wenn du beim Jobcenter Bürgergeld beantragst. Da Heizkosten wie die Kaltmiete und die sonstigen Nebenkosten zu den Kosten der Unterkunft gehören, die über den Regelsatz abgedeckt werden, kannst du bis zu einem bestimmten Höchstbetrag eine Zahlung erhalten. Dieser Betrag hängt vom jeweiligen Bundesland, der Anzahl der Personen in deinem Haushalt, der Größe der Wohnung und der Jahreszeit ab. Je nachdem, wie hoch die zu zahlenden Heizkosten sind, übernimmt das Jobcenter einen Teil oder sogar den gesamten Betrag. So kannst du dir die Heizkosten leisten und musst dir keine Sorgen machen, dass du zu wenig Geld zum Heizen hast.
Bürgergeld: Größe der Wohnung entscheidet nach 1 Jahr
Wenn du im ersten Jahr des Bürgergeldes bereits Hartz IV bekommst, ändert sich für dich nichts: Die Größe deiner Wohnung spielt keine Rolle. Allerdings ist das nach einem Jahr nicht mehr der Fall. Grundsätzlich gilt: Für eine alleinstehende Person soll die Wohnung ca. 45 Quadratmeter groß sein, für jede weitere Person 15 Quadratmeter. Die Angemessenheit der Wohnung wird in der Regel durch die Wohnungsgeberin oder den Wohnungsgeber geprüft. Wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass die Wohnung zu groß ist, besteht die Möglichkeit, dass du die Miete für eine kleinere Wohnung zurückerstattet bekommst.
Erstes Bürgergeld? Jobcenter übernimmt Miete in tatsächlicher Höhe
Du, der/die zum ersten Mal Bürgergeld bezieht, kannst aufatmen! Das Jobcenter übernimmt deine Miete in der tatsächlichen Höhe – egal, ob sie angemessen ist oder nicht. Dies gilt sowohl für die Kaltmiete als auch für die kalten Nebenkosten. So kannst du dir sicher sein, dass du im ersten Jahr deines Leistungsbezugs auf dein Geld zählen kannst.

Telefon und Internet im Bürgergeld-Regelsatz enthalten
Du hast keine Sorgen mehr, dass die Kosten für Telefon und Internet nicht im Bürgergeld-Regelsatz enthalten sind. Denn tatsächlich ist das nicht der Fall. Obwohl Telefon und Internet essentiell für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind, sind die Kosten hierfür bereits im Regelsatz enthalten. Somit musst du dir keine Sorgen machen, dass du für Telefon und Internet von deinem Jobcenter zusätzliche Leistungen erhalten musst. Mit dem Bürgergeld-Regelsatz ist alles abgedeckt – du kannst dir also beruhigt zurücklehnen und dir sicher sein, dass du immer online und telefonisch erreichbar bist!
Hartz IV Empfänger: Wohnkosten & Stromkosten überprüfen
Du bekommst als Hartz IV Empfänger nicht nur die Regelleistung, sondern auch einen Mehrbedarf. Die Jobcenter übernehmen die Kosten für dein Wohnen, dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Allerdings musst du die Kosten für Strom aus deinem Hartz IV Regelsatz selbst bezahlen. Damit du die Kosten im Blick behältst, solltest du deine Stromrechnungen regelmäßig überprüfen. Hierbei kann es sich lohnen, einen Vergleich zu anderen Anbietern vorzunehmen.
Passende Wohnungsgröße finden: 45-60 m²
Für eine Person reicht eine Wohnung mit einer Größe von ca. 45 bis 50 Quadratmetern völlig aus. Wenn Du allerdings zu zweit in einer Wohnung wohnen möchtest, ist eine Wohnung mit ca. 60 Quadratmetern oder zwei getrennten Wohnräumen empfehlenswert. So hast Du genug Platz für Deine Sachen und kannst Deine Rückzugsmöglichkeiten aufteilen. Mehr als 60 Quadratmeter sind in der Regel nicht nötig.
Grundsicherungsbedarf 2021: Berechne deinen individuellen Bedarf
Wenn du als Alleinstehender in Deutschland lebst, musst du 2021 für deine Warmmiete monatlich mindestens 400 Euro zahlen. Damit liegt dein persönlicher Grundsicherungsbedarf 2021 bei 846 Euro. Für Paare liegt der Regelsatz 2021 insgesamt bei 802 Euro. Wenn du allerdings in einer Beziehung lebst und ihr beide gemeinsam eine Wohnung habt, dann erhöht sich eure Warmmiete und auch euer Grundsicherungsbedarf. Beispielsweise, wenn ein Rentner-Ehepaar 500 Euro für die Warmmiete monatlich ausgibt, liegt deren Grundsicherungsbedarf bei 1302 Euro. Es ist also wichtig, dass du und dein Partner euren individuellen Grundsicherungsbedarf berechnen, um zu sehen, ob und wie viel ihr zusätzlich zur Warmmiete beantragen könnt.
Hartz IV Miete: Maximale Kaltmiete für Alleinstehende & Bedarfsgemeinschaft
Für einen Alleinstehenden, der Leistungen nach Hartz IV bezieht, bedeutet das, dass die Kaltmiete einer Wohnung maximal 364,50 Euro im Monat kosten darf. Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft von drei Personen lebst, erhöht sich die Miete auf 518,25 Euro. Aber die Miete für eine Wohnung darf nicht mehr als diese Beträge kosten, ansonsten kann es passieren, dass die Kosten nicht mehr vom Jobcenter übernommen werden. Daher ist es wichtig, dass du dich vor dem Abschluss eines Mietvertrags über die finanziellen Möglichkeiten informierst und die maximale Miete nicht überschreitest. So kannst du sichergehen, dass du keine Schwierigkeiten bekommst.
Bürgergeld: Kosten, Anpassung & Nachweise beachten!
Du bekommst Bürgergeld normalerweise für ein Jahr. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Gewährung auf 6 Monate beschränkt wird. Dazu zählt zum Beispiel, wenn die Kosten für deine Wohnung und deren Heizung zu hoch sind. In diesem Fall kannst du bei deinem zuständigen Jobcenter eine Anpassung des Bürgergelds beantragen. Wichtig ist, dass du deinen Bedarf nachweisen kannst und deine Angaben zur Unterkunft und deren Kosten korrekt sind. Auch eine neue Wohnung oder eine Mitbewohnerin, die dir unter die Arme greift, können dazu führen, dass du weniger Bürgergeld bekommst. Informiere dich also am besten vorher genau, damit du nicht mit bösen Überraschungen rechnen musst.
Wohnungsuche: Jobcenter hilft bei der Finanzierung
Du suchst eine Wohnung? Dann schau mal, was dein Jobcenter dir bietet! Wenn du Bürgergeld beziehst, übernimmt es die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wichtig ist, dass die Wohnung für dich angemessen ist. Das heißt, sie muss deinen Bedürfnissen entsprechen und deine finanziellen Mittel nicht übersteigen. Das Jobcenter kann dir bei der Suche nach einer Wohnung helfen. Außerdem kannst du ein Beratungsangebot nutzen, um deine Wohnsituation zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Lass dich also unbedingt beraten, damit du die beste Lösung für dich findest.
Bürgergeld für dein Einkommen – Jetzt beim Jobcenter beantragen!
Wenn du und deine Bedarfsgemeinschaft nicht über das nötige Einkommen verfügt, um euren Lebensunterhalt zu sichern, kannst du es mit Bürgergeld aufstocken. Dabei ist es egal, ob du angestellt bist oder selbstständig arbeitest. Du kannst die Leistung bei deinem zuständigen Jobcenter beantragen. Mit Bürgergeld kannst du dein Einkommen aufstocken, sodass du und deine Bedarfsgemeinschaft ausreichend finanziell abgesichert seid. Eine Antragstellung ist dabei einfach und unkompliziert und alle notwendigen Informationen gibt es beim Jobcenter vor Ort.
Größe der Wohnung für Hartz-IV-Empfänger: Max. 50qm
Damit Du als Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung beziehen kannst, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für eine Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, darf die Wohnung maximal 50 Quadratmeter groß sein. Willst Du mit einer weiteren Person zusammenleben, so darf die Wohnung nicht mehr als 60 Quadratmeter aufweisen. Bei 3 Personen darf die Größe der Wohnung 75 Quadratmeter und bei 4 Personen 85 Quadratmeter nicht überschreiten. Auch wenn Du eine größere Wohnung bewohnen möchtest, kannst Du diese beantragen. Dann wird aber von Dir geprüft, ob du dazu in der Lage bist, die Kosten zu tragen.
Hartz 4 Regelsatz: 42,55 Euro für Stromkosten pro Monat
Du hast beim Hartz 4 Regelsatz monatlich 42,55 Euro für Stromkosten zur Verfügung. Damit zahlst du zum Beispiel deine Stromrechnung. Seit dem Jahr 2023 ist der Regelsatz auf 502 Euro erhöht worden. Davon sind 8,48 %, also 42,55 Euro, für Energie und Wohnungsinstandhaltung vorgesehen. Falls du mehr als 42,55 Euro Stromkosten hast, kannst du diese bei deinem Jobcenter als Mehrbedarf anmelden. So bekommst du einen Zuschuss für deine Stromkosten. Erkundige dich am besten bei deinem Jobcenter, was du dafür machen musst.
Fazit
Die Größe deiner Wohnung ist abhängig von deiner persönlichen Lebenssituation. Als Richtwert kann man sagen, dass du für Hartz 4 eine Wohnung mit einer Größe von maximal 75 Quadratmetern haben darfst. Allerdings kann es sein, dass du eine größere Wohnung brauchst, wenn du zum Beispiel mehrere Personen im gleichen Haushalt hast. In dem Fall kannst du dich an deine zuständige Arbeitsagentur wenden und nachfragen, ob eine größere Wohnung möglich ist.
Du solltest dir immer bewusst sein, dass deine Wohnungsgröße einen großen Einfluss auf die Höhe deines Hartz-4-Anspruchs hat. Es lohnt sich also, vorher die richtigen Informationen einzuholen und sich über die geltenden Richtlinien zu informieren, um zu vermeiden, dass du zu viel an Mietkosten zahlst.