Hey du,
Du hast dir gerade eine neue Wohnung gekauft oder gemietet und bist dir unsicher, was du in deiner Wohnung alles machen darfst? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du, was du in deiner Wohnung machen darfst und was nicht.
In deiner Wohnung kannst du machen, was du willst! Solange du niemanden störst oder gegen das Gesetz verstößt, kannst du dort machen, was dir gefällt.
Vermieter kann fristlose Kündigung aussprechen, wenn Wohnräume gewerblich genutzt
fristlosen Kündigung berechtigt.
Du darfst Deine Wohnräume nur zu Wohnzwecken nutzen. Möchtest Du die Wohnräume gewerblich nutzen, benötigst Du dafür die Erlaubnis Deines Vermieters. Solltest Du die Räume ohne dessen Genehmigung geschäftlich nutzen, verstößt Du gegen Deinen Mietvertrag und Dein Vermieter hat das Recht, Dich zur Unterlassung zu verklagen oder Dich sogar fristlos zu kündigen. Deshalb ist es wichtig, dass Du dich vorher unbedingt mit Deinem Vermieter absprichst, bevor Du Deine Wohnung geschäftlich nutzt.
Recht auf Privatsphäre: Vermieter muss sachliche Begründung haben
Du hast ein Recht auf Privatsphäre und Unversehrtheit in deiner Wohnung. Dein Vermieter darf die Wohnung nur in begründeten Fällen betreten, zum Beispiel, um Reparaturen durchzuführen oder um die Wohnung zu inspizieren. Dabei muss er dich vorher benachrichtigen und dir einen Grund für das Betreten nennen. Falls sich dein Vermieter ungefragt und ohne sachliche Begründung Zutritt verschafft, kannst du fristlos deinen Mietvertrag kündigen. In manchen Fällen kannst du auch Schadenersatz verlangen.
Miete: Was du beruflich in der Wohnung machen darfst
Du darfst als Mieter deine Wohnung oder dein Haus auch für berufliche Zwecke nutzen. Allerdings sind hier nur Tätigkeiten, die eher im Rahmen von Heim- und Schreibtischarbeiten liegen, erlaubt. Außerdem sollten die Nachbarn durch deine Arbeit nicht gestört werden. Wenn du Haustiere halten möchtest, musst du dafür die Erlaubnis des Vermieters einholen. Wenn du mit Tieren arbeitest, die einiges an Lärm verursachen, kann es sein, dass der Vermieter dir ein Nein sagt. Es ist also wichtig, dass du ihn darüber informierst, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Halten von Haustieren in der Wohnung: Tipps und Infos
Du möchtest gerne ein Haustier in deiner Wohnung halten? Grundsätzlich kannst du das deinem Vermieter nicht verbieten. Zu den kleineren Haustieren, die du ohne Weiteres in deiner Wohnung halten darfst, zählen zum Beispiel Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen. Diese Tiere lassen sich in Käfigen, Aquarien und Terrarien halten. Beachte aber, dass du dein Tier immer artgerecht versorgen und pflegen musst. Auch im Hinblick auf die Sauberkeit und den Lärm solltest du einiges beachten. Informiere dich am besten vorab, was du für dein Tier alles brauchst, damit es sich bei dir in der Wohnung wohlfühlt.
Bohren: Zeiten und Ruhezeiten beachten!
Du darfst tagsüber an Werktagen nur von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 22 Uhr bohren. Zudem gibt es ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen. In manchen Gebieten können die Ruhezeiten je nach Ort variieren, deshalb solltest du vorher bei deiner Gemeinde nachfragen. So kannst du auf Nummer sicher gehen und Probleme mit Nachbarn vermeiden.
Fensterputzen: Was Vermieter vom Mieter fordern können
Es ist richtig, dass der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben kann, wie oft er die Fenster putzen muss. Doch es gibt auch einige andere Dinge, die der Vermieter vom Mieter verlangen kann. Zum Beispiel kann er anordnen, dass die Fenster jährlich gereinigt werden müssen. Außerdem kann er in den Mietvertrag schreiben, dass du dafür sorgst, dass die Fenster nicht blockiert sind und dass du die Rahmen und die Scheiben in einem guten Zustand hältst.
Du musst also nicht zu oft die Fenster putzen, aber du solltest regelmäßig nachschauen und sie gegebenenfalls reinigen. So hast du die Sicherheit, dass deine Fenster in einem guten Zustand bleiben und deine Vermieterin oder dein Vermieter zufrieden ist.
Tiere in Mietwohnung halten: Was du beachten musst!
Du möchtest in einer Mietwohnung ein Tier halten? Dann solltest du im Vorfeld wissen, was du beachten musst. Generell ist es nicht erlaubt, alle Tiere in einer Mietwohnung zu verbieten. Allerdings muss die Tierhaltung in einem zumutbaren Rahmen bleiben. Für bestimmte Arten wie beispielsweise größere oder exotische Tiere ist es notwendig, dass du eine Haltungserlaubnis des Vermieters einholst. Kleintiere wie Fische oder Hamster darfst du in einer zumutbaren Anzahl halten, ohne dass du dafür eine Erlaubnis benötigst. Wichtig ist, dass du vorher alle Richtlinien des Vermieters kennst und dann kannst du dir dein tierisches Familienmitglied holen.
Mietrückstand: Was tun, wenn zweimal die Miete nicht bezahlt wird?
Wenn Du als Mieter zweimal Deine Miete nicht zeitgerecht zahlst, ist das ein deutliches Indiz für einen erheblichen Mietrückstand. Hierbei ist es völlig egal, ob Du einmal um einige Tage überzogen hast oder ob Du zwei Monate lang nicht bezahlt hast. In jedem Fall bist Du verpflichtet, den Mietrückstand unverzüglich auszugleichen. Solltest Du den Mietrückstand nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufholen, kann Dein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Bevor es jedoch so weit kommt, solltest Du immer versuchen, mit Deinem Vermieter eine Lösung zu finden. Oft bieten Vermieter auch Ratenzahlungen an, damit der Mietrückstand über einen längeren Zeitraum beglichen werden kann.
Wann liegt eine Störung des Hausfriedens vor?
können eine Störung des Hausfriedens sein.
Du fragst Dich, wann eine Störung des Hausfriedens vorliegt? Hier gibt es einige Beispiele. Zum einen, wenn Mieter sich nicht an die Hausordnung oder den Mietvertrag halten und dadurch andauernde Störungen oder Belästigungen anderer verursachen. Auch Straftaten, wie z.B. Diebstahl, Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen gehören zu den Verstößen, die eine Störung des Hausfriedens darstellen. Ebenso können Ärgernisse, wie Lärm, starke Geruchsbelastungen und andere Einflüsse die Ruhe der Anwohner stören und somit als Störung des Hausfriedens gewertet werden. Es ist also wichtig, dass jeder Mieter sich an die Regeln hält, um ein harmonisches Miteinander im Mehrfamilienhaus zu gewährleisten.
Vermeide Konsequenzen: Sei respektvoll zu Deinem Vermieter
Du musst mit Konsequenzen rechnen, wenn Du Deinen Vermieter beleidigst. Laut Gerichtsurteil ist eine solche schwere Vertragsverletzung für den Vermieter unzumutbar. Das bedeutet, dass er sein Recht hat, das Mietverhältnis zu kündigen. Unhöflichkeiten und Pöbeleien werden nicht toleriert und können ebenfalls zu Konsequenzen führen. Verhalte Dich also respektvoll Deinem Vermieter gegenüber, um Probleme zu vermeiden. Bei einem Streit solltest Du die Sache lieber direkt mit ihm klären, statt ihn beleidigend anzusprechen. Eine vernünftige und freundliche Kommunikation ist in solchen Situationen immer am besten.
Mietvertrag kündigen: Ein Ausweg bei ernsthaftem Verstoß
Du hast einen Mietvertrag unterschrieben und kannst nicht einfach aus diesem Vertrag aussteigen. Es gibt aber einen Ausweg. Eine Vermieterkündigung kann nur in Betracht kommen, wenn du gegen deine vertraglichen Verpflichtungen ernsthaft verstößt. Zum Beispiel, wenn du die Miete nicht bezahlst oder ständig unpünktlich bist. Dann kann der Vermieter dir auch eine fristlose Kündigung aussprechen. In allen anderen Fällen hat der Vermieter kein Recht, dich einfach so zu kündigen. Daher ist es wichtig, dass du deine vertraglichen Verpflichtungen einhältst, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Mieter müssen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen
Du hast bestimmt schon einmal von der Duldungspflicht gehört. Doch was bedeutet das eigentlich? Die Duldungspflicht besagt, dass der Mieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an seiner Wohnung hinnehmen muss. Er darf die Arbeiten weder behindern noch verhindern. Dazu gehören auch damit verbundene Nebenerscheinungen wie Lärm, Schmutz, Erschütterungen oder das Abschalten von Strom, Wasser oder Heizung. All das muss der Mieter zumindest vorübergehend ertragen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Maßnahmen vorher mit dem Mieter abspricht und dem Mieter ausreichend Gelegenheit zur Mitgestaltung gibt. Er muss auch Wiederherstellungsarbeiten an der Wohnung durchführen und den Mieter über die Dauer der Beeinträchtigungen informieren.
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Abweisen des Vermieters
Du hast das Recht, zu bestimmen, wer deine Wohnung betreten darf. Laut Grundgesetz ist deine Wohnung unverletzlich, das bedeutet, dass du niemandem den Einlass gewähren musst, wenn du das nicht möchtest. Deshalb kannst du den Vermieter auch dann abweisen, wenn er unangekündigt vor der Tür steht. Du solltest aber wissen, dass der Vermieter auch die Möglichkeit hat, einen Gerichtsbeschluss zu beantragen, um Zutritt zu deiner Wohnung zu bekommen. Damit möchte er aber in der Regel nur kontrollieren, ob du die Miete pünktlich bezahlst und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand hältst.
Mieter*in: Wissen über Zutritt und Hausaufsicht zur Wohnung
Du musst als Mieter*in wissen, dass dein Vermieter*in oder deren*dessen Beauftragte Zutritt zu deinem Mietgegenstand verlangen, wenn es eine triftige Begründung gibt. Zum Beispiel, wenn Wartungsarbeiten oder Inspektionen notwendig sind. Wichtig ist auch, dass du als Mieter*in eine gewisse Art von „Hausaufsicht“ akzeptierst. Das heißt, dass dein Vermieter*in das Recht hat, nach dem Rechten zu sehen. Eine solche Situation kann zum Beispiel auftreten, wenn du größere Anschaffungen für die Wohnung vornimmst, die nicht im Mietvertrag stehen. In diesem Fall kann dein Vermieter*in sicherstellen, dass du die Wohnung so verlässt, wie du sie vorgefunden hast.
Kündigung ohne Abmahnung: Verwahrloste Wohnung?
Du hast eine erheblich verwahrloste Wohnung? Dann kann Dein Vermieter Dir sogar ohne vorherige Abmahnung kündigen. Denn das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass in einem solchen Fall die Vertragsgrundlage zwischen Mieter und Vermieter erheblich erschüttert ist. Es ist also keine vorherige Abmahnung notwendig. Trotzdem ist es natürlich immer besser, wenn Du mit Deinem Vermieter in Kontakt trittst, um Deine Wohnung wieder in Ordnung zu bringen. Sollte das nicht klappen, kannst Du auch einen Mieterverein kontaktieren, der Dir helfen kann.
Mieterrecht: Vermieter dürfen keine Fotos machen ohne Einwilligung
Du als Mieter hast das Recht, deinen Vermieter, Eigentümer oder Makler daran zu hindern, Fotos von deinen Räumlichkeiten zu machen, wenn du noch darin wohnst. Die Erlaubnis dazu musst du geben. Wenn du nicht möchtest, dass Fotos gemacht werden, musst du deine Einwilligung verweigern. Vor allem dann, wenn du deine Privatsphäre schützen möchtest. Denn die Aufnahmen können auch für unerwünschte Zwecke verwendet werden. Es ist daher wichtig, dass du dein Recht wahrnimmst und deine Einwilligung nicht ohne Rücksprache erteilst.
Vermieter darf nicht einfach in Wohnung – DMB klärt Rechte auf
Du hast das Recht, dass Dein Vermieter nicht einfach so in Deine Wohnung kommt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) sagt, dass der Vermieter nur dann in die Wohnung lassen muss, wenn es einen konkreten Grund oder besonderen Anlass gibt. Er hat kein generelles Besichtigungsrecht und ebenso keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Es ist also wichtig, dass Du Deine Rechte kennst und Deine Wohnung schützt. Wenn der Vermieter eine Besichtigung wünscht, kannst Du versuchen, dir einen Termin zu vereinbaren, an dem Du zugegen bist. So kannst Du besser kontrollieren, was vor Ort passiert.
Ruhezeiten im Hamburger Mietvertrag einhalten
Du solltest die Ruhezeiten in deiner Wohnung unbedingt einhalten. Laut der Hausordnung im „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ müssen sich alle Mieter zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr an die Ruhezeiten halten. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit sogar bis 9 Uhr. Diese Regelung ist für alle Mieter verbindlich und muss unbedingt eingehalten werden, damit es für alle erträglich bleibt. Denn schließlich möchtest du selbst auch deine Ruhe haben und nicht durch laute Geräusche oder Partys gestört werden.
Schütze dich und deine Liebsten: Wohnungsverweisung & Rückkehrverbot
Du kennst bestimmt die Situation, wenn jemand Gefahr für dich oder deine Mitmenschen ausstrahlt. In solchen Fällen kann die Polizei dir helfen, indem sie die Person, von der die Gefahr ausgeht, aus deiner Wohnung und dem angrenzenden Bereich verweist und das Rückkehren verbietet. Diese Maßnahme nennt man Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot. Damit kannst du dich und deine Liebsten vor Gefahren schützen und dir ein sicheres Zuhause schaffen.
Tierhaltung in der Mietwohnung: Erlaubt und erwünscht
Der Vermieter darf die Tierhaltung grundsätzlich nicht ohne triftige Gründe verbieten. Wenn ein Haustier für die anderen Mieter ein nicht hinnehmbares Störfaktor sein könnte, ist es dem Vermieter dennoch erlaubt, die Tierhaltung zu untersagen. Allerdings können Kleintiere, die in Käfigen oder Aquarien gehalten werden, auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Du musst also nicht befürchten, dass Du dein Lieblingshaustier nicht halten darfst, solange es niemanden stört.
Fazit
Du darfst in deiner Wohnung fast alles machen, was du willst. Allerdings musst du ein paar einfache Regeln beachten, so dass du deine Nachbarn nicht störst. Zum Beispiel solltest du keine laute Musik spielen oder Partys feiern, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist auch wichtig, dass du deine Wohnung sauber und ordentlich hältst. Auch, wenn du ein paar kleine Umbauten vornehmen musst, solltest du sie zuerst mit deinem Vermieter absprechen.
Du darfst in deiner Wohnung machen, was du möchtest, solange du dabei die Rechte der Nachbarn respektierst und du nicht gegen die Mietvertragsbedingungen verstößt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Genieße deine Freiheiten in deiner Wohnung, aber denke daran, dass du die Rechte anderer immer respektieren musst.