Was darfst du als Mieter in der Wohnung verändern? Hier die Antworten erfahren!

Mieter-Rechte: Was darf ich in meiner Wohnung ändern?

Hey,

du bist gerade in eine neue Wohnung gezogen und hast schon einige Ideen, was du gerne verändern würdest? Aber was darfst du als Mieter überhaupt in der Wohnung verändern und was nicht? Dieser Artikel wird dir helfen, die Regeln zu verstehen, damit du dein neues Zuhause so gestalten kannst, wie du es dir wünschst. Lass uns also schauen, was du als Mieter in der Wohnung verändern darfst.

In der Regel darfst du in deiner Mietwohnung nur Veränderungen vornehmen, die nicht dauerhaft sind und die du bei Auszug wieder rückgängig machen kannst. Dazu gehören zum Beispiel Tapetenwechsel oder das Aufhängen von Bildern. Wenn du größere Veränderungen vornehmen möchtest, solltest du vorher den Eigentümer um Erlaubnis fragen.

Renovieren & Dekorieren in der Wohnung: Was ist erlaubt?

Du möchtest deine Wohnung renovieren oder dekorieren und fragst dich, was du machen darfst? Grundsätzlich ist es erlaubt, Dinge anzubringen, die man beim Auszug wieder entfernen kann. Dazu zählen zum Beispiel eine Einbauküche, die der Mieter beim Auszug wieder mitnimmt, oder eine transportable Duschkabine für das Bad, die ebenfalls beim Auszug entfernt werden kann. Auch ein Hochbett oder ein neues Waschbecken oder Toilette können problemlos aufgestellt werden. Natürlich dürfen auch Dübeln zur Befestigung von Bildern oder anderen Deko-Elementen eingesetzt werden. Achte aber darauf, dass keine Schäden an der Wand entstehen.

Verändere deine Wohnung: Was ist erlaubt?

Du möchtest deine Wohnung verändern und weißt nicht, ob du das tun darfst? Grundsätzlich ist das nur mit Einwilligung des Vermieters möglich. Dazu zählen beispielsweise das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, das Erstellen von Mauerdurchbrüchen oder der Einbau einer Etagenheizung. Es gibt aber auch Ausnahmen: Veränderungen, die geringfügig im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs sind, dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Beispielsweise ist es meist erlaubt, Möbel in der Wohnung umzustellen oder einzelne Einrichtungsgegenstände auszutauschen. Frag am besten deinen Vermieter, was du machen darfst und was nicht. So steht einer Veränderung deiner Wohnung nichts mehr im Weg.

Veränderungen in Wohnanlagen: Einbezug aller Eigentümer

In vielen Wohnanlagen stellen bauliche Veränderungen ein wichtiges Thema auf Eigentümerversammlungen dar. Oft geht es dabei um die Errichtung von Wanddurchbrüchen, den Ausbau des Gartens oder die Anlage eines Grillplatzes. Aber auch kleinere Arbeiten, wie etwa die Reparatur von Mängeln oder die Verschönerung des Gartens, können hier Thema sein. Wichtig ist es, dass alle Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Planung und Umsetzung solcher Veränderungen einbezogen werden. So können Unstimmigkeiten vermieden und das Wohlbefinden aller Bewohner sichergestellt werden.

Erfahre mehr über die WEG-Reform & Veränderungen Deines Gemeinschaftseigentums

Du hast schon von der WEG-Reform gehört und fragst Dich, was sie Dir in Bezug auf bauliche Veränderungen Deines Gemeinschaftseigentums bringt? Wichtig zu wissen ist, dass die Reform sämtliche Maßnahmen einschließt, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Dazu zählen z.B. die Errichtung eines Anbaus, die Renovierung einer Wohnung oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Wie auch immer Du Dein Gemeinschaftseigentum ändern möchtest – die WEG-Reform sichert Dir die nötige Rechtssicherheit.

mieterrechte zum Verändern der Wohnung

Modernisiere dein Wohnhaus: Fensteraustausch nach § 555b Nr. 3 BGB

3 BGB durch Beschluss der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Du denkst darüber nach, deine Fenster im Wohnhaus auszutauschen? Dann bist du hier genau richtig! Bei der Modernisierungsmaßnahme des Fensteraustauschs kannst du dank § 22 Abs 2 WEG deine alten Holzfenster durch neue, moderne Kunststofffenster ersetzen. Laut § 555b Nr. 3 BGB müssen die Maßnahmen zur Modernisierung jedoch zuerst in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Es lohnt sich also, die anderen Eigentümer zu fragen, ob sie dem zustimmen. So kannst du dein Wohnhaus modernisieren und deine Fenster austauschen.

Musizieren in der Mietwohnung: Erlaubt & Verboten

Du hast eine Mietwohnung und willst dort musizieren? Dann solltest du wissen, dass Musizieren in der Mietwohnung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings darfst du dich an die Ruhezeiten halten. Wenn du unentwegt spielst, dann kann es schon mal passieren, dass es länger als zwei Stunden am Tag wird. Dann kann es als Belästigung gelten und muss verboten werden. Bei Berufsmusikern können aber Ausnahmen gemacht werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen direkt mit dem Vermieter zu sprechen und zu klären, was möglich ist und was nicht. Dann musst du dir keine Sorgen machen und kannst in Ruhe üben und spielen.

Mieter müssen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen dulden

Du kennst das vielleicht: Dein Vermieter hat angekündigt, dass er Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an deiner Wohnung vornehmen möchte. Was bedeutet das für dich? „Dulden“ heißt in diesem Fall, dass du die Arbeiten hinnehmen musst. Dazu gehören auch die dazu gehörigen Nebenerscheinungen wie Lärm, Schmutz und Erschütterungen, die unter Umständen auch zu Unannehmlichkeiten führen können. Auch das Abschalten von Strom, Wasser oder Heizung kann aufgrund solcher Arbeiten notwendig sein. Da du als Mieter aber keine Möglichkeit hast, die Arbeiten zu verhindern oder zu behindern, musst du sie dulden.

Mieteränderungen: Ohne Vermietererlaubnis erlaubt

Ohne Vermietererlaubnis dürfen Mieter einige Veränderungen vornehmen. Dazu zählen zum Beispiel der Austausch eines Türschlosses, das Aufstellen eines Hochbettes oder einer Einbauküche sowie der Wechsel von Waschbecken oder Toilette. Auch der Einbau einer zusätzlichen Steckdose oder eines Türspions sind ohne Erlaubnis möglich. Allerdings musst Du aufpassen, dass Du die Wohnung nicht beschädigst und nach dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. So kannst Du sicher sein, dass es keine Probleme bei der Rückzahlung der Kaution gibt.

Mieter dürfen Löcher in Wände bohren – Erlaubt mit Einschränkungen

Du fragst dich, ob du als Mieter Löcher in die Wände deiner Mietwohnung bohren darfst? Die Antwort ist ja! Denn das Anbringen von Dübeln gehört zu den normalen Wohngebrauchsgebühren. Daher ist es in angemessenem Umfang erlaubt, Dübellöcher anzubringen, zum Beispiel um Badinstallationen zu befestigen. Wenn du noch weitere Einrichtungsgegenstände anbringen möchtest, solltest du aber unbedingt vorher deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Vermeide es auch, größere Löcher in die Wände zu bohren, damit deine Wohnung nicht unnötig beschädigt wird.

Bohren in Fliesen und Fugen: Vorsicht und Rücksprache beachten

Du darfst nicht nach Belieben in Fliesen und Fugen bohren, aber ein Vermieter darf es Dir auch nicht gänzlich verbieten – auch wenn eine individuelle Vereinbarung besteht. Man sollte jedoch vor dem Bohren immer die Meinung des Vermieters einholen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Es ist auch wichtig, dass man beim Bohren vorsichtig vorgeht, um Schäden an der Wohnung zu vermeiden. Außerdem sollte man auch darauf achten, dass keine anderen Mieter durch den Lärm gestört werden.

 Erlaubte Veränderungen als Mieter in der Wohnung

Tierhaltung in der Mietwohnung: Erlaubnis nicht immer nötig

Du darfst dein Tier behalten, ohne vorher die Erlaubnis deines Vermieters einzuholen. Dies gilt für Kleintiere, die im Käfig oder im Aquarium gehalten werden. Allerdings kann der Vermieter die Tierhaltung untersagen, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt. Zum Beispiel, wenn die anderen Mieter durch das Tier eine unzumutbare Belästigung erfahren. In diesem Fall ist es wichtig, dass du eine einvernehmliche Lösung findest. Vielleicht kannst du das Tier auch temporär bei einem Freund oder Verwandten unterbringen.

Heizung dämmen: Muss ich? Tipps & Rat von Fachmann

Du solltest deine Heizung unbedingt dämmen, wenn sie ein Standard- oder Konstanttemperaturkessel ist. Wenn dein Heizungskessel eine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik besitzt, ist die Dämmung allerdings nicht vorgeschrieben. Gerade in kalten Kellern ist die Dämmung deiner Heizungs- und Warmwasserleitungen jedoch sehr wichtig, um Energie und Kosten zu sparen. Wenn du dir unsicher bist, ob du deine Heizungsanlage dämmen musst, kannst du auch immer einen Fachmann zu Rate ziehen. Dieser kann dir genau sagen, ob eine Dämmung erforderlich ist und wie sie am besten durchgeführt werden kann.

Mieterhaftung: So verhinderst du Schäden, die du nicht verschuldet hast

Du als Mieter bist nur für Schäden haftbar, die du mutwillig oder aus Unachtsamkeit verursacht hast. Wenn du das Mietobjekt vertragsgemäß nutzt, musst du dir keine Sorgen machen, denn der Vermieter ist dann für die Behebung der Schäden verantwortlich. Achte deshalb stets darauf, dass du deinen Verpflichtungen als Mieter nachkommst. Überprüfe regelmäßig, ob alle Gegenstände und Einrichtungsgegenstände auf dem Grundstück in einwandfreiem Zustand sind und informiere den Vermieter sofort, falls du einen Schaden entdeckst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du nicht für Schäden haftbar gemacht wirst, die du nicht verschuldet hast.

Renovierung beim Mietvertragsende: Muss ich renovieren?

Du hast deinen Mietvertrag unterschrieben und weißt nicht genau, was für Renovierungsarbeiten beim Auszug zu erledigen sind? Dann mach dir keine Sorgen, denn in der Regel sind Klauseln, die den Mieter zur Renovierung beim Auszug generell verpflichten, unwirksam. Sollte im Vertrag z.B. stehen, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit fachgerecht renoviert zurückzugeben ist, so musst du gar nicht renovieren. Aber selbstverständlich müssen Mieter die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgeben. Das heißt, angefangene Arbeiten müssen zu Ende geführt, Schäden müssen beseitigt und die Wohnung gereinigt sein. Sollte dein Vermieter eine Renovierung verlangen, dann kannst du auf eine angemessene Frist bestehen. Mit ein bisschen Glück ist deine Wohnung sowieso schon in einem top Zustand und du musst nichts weiter machen.

Beliebteste Mieter: Arbeitslose, Putzfrauen und Tagesmütter

Es überrascht nicht, dass Arbeitslose, Putzfrauen und Tagesmütter in der jüngsten Studie als unbeliebteste Mieter aufgeführt wurden. Laut der Umfrage würden sie von nur drei Prozent der Eigentümer als Lieblingsmieter bezeichnet. Diese Berufsgruppen stehen häufig vor finanziellen Herausforderungen, was es schwierig macht, die Miete pünktlich und vollständig zu bezahlen. Es ist jedoch wichtig, anzuerkennen, dass diese Gruppen häufig als Erste betroffen sind, wenn es um Jobverluste und andere finanzielle Probleme geht. Wir sollten daher eine solide Unterstützung für diese Menschen bieten, um sie zu ermutigen, ihre Miete pünktlich zu bezahlen.

Rücksicht und Toleranz in der WG: So funktioniert’s

Grundsätzlich gilt: Wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt, muss man mit normalen Geräuschen wie Schritten, Töpfeklappern oder Stühlerücken rechnen. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Bewohner ein gewisses Maß an Rücksicht und Toleranz mitbringt, damit das Zusammenleben im Haus reibungslos verläuft. Dazu gehört zum Beispiel, dass man sich bei Lärm, der nachts entsteht, Rücksicht nimmt und den anderen nicht unnötig stört. Außerdem sollte man nicht nur an sich selbst denken, sondern auch an die anderen Bewohner. Nur so kann gewährleistet werden, dass jeder seinen Frieden und seine Ruhe finden kann.

Grundsteuer: Was Mieter wissen müssen & wie sie sie abrechnen

Du hast als Mieter sicher schon einmal etwas von der Grundsteuer gehört. Laut der Betriebskostenverordnung ist die Grundsteuer eine umlagefähige Nebenkostenart, die der Vermieter an die Mieter weitergeben kann. Aber das ist noch nicht alles! Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, die Grundsteuer steuerlich geltend zu machen, sofern das Gebäude vermietet ist. Allerdings kann er die Steuer nicht geltend machen, wenn das Gebäude selbst genutzt wird. Damit du als Mieter weißt, ob du eine Grundsteuer bezahlen musst, solltest du unbedingt die Betriebskostenabrechnung deines Vermieters genau prüfen.

Mieter sparen ab 2023 Kosten: Vermieter beteiligt sich an BEHG-CO2-Kosten

Ab dem 1. Januar 2023 wirst Du als Mieter nicht mehr allein für die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten aufkommen müssen. Der Vermieter wird sich an den Kosten beteiligen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt dabei abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Je geringer der Ausstoß, desto größer ist die Beteiligung des Vermieters an den Kosten. Dies bedeutet, dass Du als Mieter künftig bei der Wahl Deiner Wohnung auch darauf achten kannst, wie hoch der CO2-Ausstoß ist.

Mieterrecht: Vermieter muss Kosten für Reparaturen übernehmen

Du hast eine Wohnung gemietet, aber der Duschkopf funktioniert nicht mehr richtig? Laut dem Gesetz muss Dein Vermieter die Kosten für Reparaturen in der Wohnung übernehmen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn die Kosten für die Reparatur weniger als 100 Euro betragen, dann darf der Vermieter die Kosten auf Dich abwälzen. Wenn also Dein Duschkopf verkalkt ist, übernimmt Dein Vermieter die Kosten der Reparatur. Bei anderen Schäden am Duschkopf musst Du aber leider die Kosten selbst tragen.

Mieter: So viel musst Du für Nebenkosten bezahlen

Du musst als Mieter also nicht für Verwaltungskosten, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon, Reparaturkosten, Instandhaltungskosten und Rücklagen aufkommen. Diese Kosten sind nicht Teil der Nebenkosten, die Du bezahlen musst. Allerdings kann es vorkommen, dass Du in Einzelfällen für diese Kosten aufkommen musst, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden. Achte daher bei Vertragsabschluss genau darauf und informiere Dich über die Kosten, die auf Dich zukommen.

Zusammenfassung

Du darfst in der Wohnung alles verändern, was nicht fest im Mietvertrag vereinbart ist. Normalerweise bedeutet das, dass du die Wände streichen und andere Veränderungen vornehmen darfst, solange der Vermieter dir seine Erlaubnis dazu gibt. Es kann auch sein, dass du den Vermieter vorab über deine Pläne informieren musst, damit er dich nicht später dafür verantwortlich macht. Es ist normalerweise auch in Ordnung, Möbel und andere Dekorationsgegenstände in der Wohnung zu haben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du als Mieter deine Wohnung nur verändern darfst, wenn du die Erlaubnis des Vermieters hast. Deshalb solltest du immer vorher mit deinem Vermieter sprechen, bevor du etwas an deiner Wohnung veränderst.

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