Was darf ein Mieter in der Wohnung verändern? Erfahre die Regeln & vermeide Ärger!

Mieterrecht: Was darf in der Wohnung geändert werden?

Hey! Wenn Du eine Wohnung mietest, fragst Du Dich vielleicht, was Du in der Wohnung verändern darfst. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, die Dir als Mieter zur Verfügung stehen, um Deine Wohnung so zu gestalten, wie Du es Dir vorstellst. Also, lass uns mal schauen, was Du alles verändern darfst!

Du darfst in der Wohnung grundsätzlich nichts verändern, solange du nicht vorher die Erlaubnis des Vermieters bekommen hast. In der Regel ist es erlaubt, kleinere Veränderungen wie z.B. die Verlegung von Tapeten oder die Anbringung von Gardinen vorzunehmen. Aber auch hier muss man den Vermieter erst fragen, bevor man etwas macht. Wenn du größere Veränderungen an deiner Wohnung vornehmen möchtest, musst du auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters einholen.

Einrichten & Ausstatten deiner Wohnung: 10 Tipps

Du darfst beim Einrichten und Ausstatten deiner Wohnung einiges machen, das den Wert der Wohnung steigert. Dazu zählen zum Beispiel eine Einbauküche, die du beim Auszug wieder mitnehmen kannst, eine transportable Duschkabine für das Bad, die du beim Auszug ebenso entfernen kannst, oder ein Hochbett, das du aufstellen darfst. Außerdem ist es in der Regel erlaubt, das Waschbecken oder die Toilette auszutauschen. Auch die Verwendung von Dübeln, um deine Möbel an der Wand zu befestigen, ist in den meisten Wohnungen erlaubt. Achte aber darauf, dass du keine zusätzlichen Löcher in Wände oder Decken bohrst.

Verändere etwas an deiner Mietwohnung: Genehmigung vom Vermieter einholen!

Du möchtest gerne etwas an deiner Mietwohnung ändern? Dann musst du vorher immer die Genehmigung deines Vermieters einholen. Dies gilt für alle größeren Veränderungen an der Mietsache, wie z. B. das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, das Erstellen von Mauerdurchbrüchen oder den Einbau einer Etagenheizung. Kleinere Gebrauchsänderungen sind allerdings ausgenommen. Bedenke jedoch, dass du den ursprünglichen Zustand der Wohnung beim Auszug wiederherstellen musst. So kannst du sichergehen, dass du deine Kaution zurückbekommst.

Veränderungen in der WEG-Satzung: Wichtige Regeln beachten

Oftmals werden in Eigentümerversammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen diskutiert. Dazu gehören Wanddurchbrüche, um beispielsweise Räume zu verbinden oder auch Gartenarbeiten, die über die übliche Pflege hinausgehen, wie etwa die Anlage eines Grillplatzes. Hierbei ist es wichtig, dass du dich an die Regeln der WEG-Satzung hältst und alle Eigentümer bei der Umsetzung der Maßnahmen mit einbeziehst. Dafür ist es ratsam, ein konkretes Konzept vorzustellen und die Kosten transparent zu kommunizieren. So kannst du sicherstellen, dass alle Eigentümer von der Maßnahme profitieren.

WEG-Reform: Mehr Bürgerrechte für Bauherren

Die WEG-Reform ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Bürgerrechte. Denn sie erleichtert Bauherren zukünftig das Vorgehen bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Wesentliche Änderungen bringt die WEG-Reform in diesem Bereich: So können Eigentümer, sofern die anderen Eigentümer zustimmen, in Zukunft bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen. Hierunter fallen etwa die Erweiterung, die Sanierung, die Modernisierung oder auch die Veränderung der Nutzungsart des Gemeinschaftseigentums. In der Regel ist eine Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer notwendig. Allerdings kann in bestimmten Fällen eine einstimmige Zustimmung auch ausreichen. So müssen Eigentümer beispielsweise nicht mehr alle zustimmen, wenn die baulichen Veränderungen nur eine geringfügige Veränderung der Außenanlagen darstellen.

 Mieterrechte: Änderungen in der Wohnung erlaubt?

Modernisiere deine Wohnanlage: Austausch alte Holzfenster durch Kunststofffenster

Du überlegst, ob du alte Holzfenster in deiner Wohnanlage durch moderne Kunststofffenster ersetzen sollst? Dann ist es dir vielleicht hilfreich zu wissen, dass das Amtsgericht Itzehoe entschieden hat, dass der Austausch von 30 Jahre alten Holzfenster durch Kunststofffenster keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt, sondern eine Maßnahme zur Modernisierung. Dadurch wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht (LG Itzehoe, Urteil v 1912016, 11 S 61/14). Der Austausch der Fenster kann also dazu beitragen, dass du deine Wohnanlage auf den neuesten Stand bringst und den Wohnkomfort für alle Bewohner verbesserst.

Musizieren in Mietwohnung: Ruhezeiten beachten!

Du hast eine Mietwohnung und möchtest gerne musizieren? Das ist überhaupt kein Problem! Allerdings solltest du dich an die Ruhezeiten halten, insbesondere nachts und an Feiertagen. Musiziere nicht unentwegt und versuche die Lautstärke so gering wie möglich zu halten. Wenn du mehr als zwei Stunden pro Tag musizierst, kann das als Belästigung für deine Nachbarn angesehen werden und dir wird es dann untersagt. Berufsmusiker haben in der Regel mehr Spielraum. Hier kann es Ausnahmen geben und manchmal ist es auch möglich, eine Genehmigung zu bekommen, damit du länger üben darfst.

Mieter: Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen dulden

Du als Mieter musst einiges dulden. Wenn der Vermieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen möchte, dürftest du die Arbeiten weder behindern noch verhindern. Des Weiteren muss du auch die damit verbundenen Nebenerscheinungen in Kauf nehmen. Dazu zählen beispielsweise Lärm, Schmutz, Erschütterungen und manchmal auch, dass Strom, Wasser oder Heizung vorübergehend abgeschaltet werden. Es ist allerdings wichtig, dass du den Vermieter über die Dauer der Arbeiten informierst und dich bei eventuellen Beschwerden an ihn wendest. So kannst du sicherstellen, dass du die Unannehmlichkeiten nur so lange wie nötig dulden musst.

Tierhalten in der Mietwohnung: Freiheit & Verantwortung

Du darfst als Mieter in deiner Wohnung gern ein Tier halten. Dazu zählen alle kleineren Tiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen sind daher kein Problem. Allerdings solltest du dir vorher überlegen, ob du das Tier auf Dauer versorgen kannst und ob du ein Auge auf den Müll hast, damit kein Ungeziefer entsteht. Natürlich solltest du auch immer die Nachbarn im Auge behalten, damit du das Tier nicht stört. Aber grundsätzlich kannst du dein Tier ohne Probleme in deiner Wohnung halten – da hast du die Freiheit.

Mietrechte: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert

Du hast eine Wohnung angemietet und möchtest nun dein Recht auf Hausfrieden gewahrt wissen? Dann solltest du wissen, dass dir das 13. GG zusteht, das dir als Mieter ein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Dies bedeutet, dass der Vermieter deine Wohnung nicht ohne deine Zustimmung betreten darf. Sollte er dies dennoch tun, so würde er somit gegen § 123 des StGB verstoßen und sich damit strafbar machen. Als Mieter hast du somit ein starkes Recht auf deine Privatsphäre und deinen Hausfrieden, den du gegenüber deinem Vermieter durchsetzen kannst.

Gebäudeheizungsanlagen: Pflege & Instandhaltung

Du musst als Vermieter/in eines Gebäudes immer darauf achten, dass die Heizungsanlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gepflegt und in Schuss gehalten werden. Das betrifft vor allem die sogenannten Standard- und Konstanttemperaturkessel, aber nicht die Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Auch in kalten Kellern ist es Pflicht, die Heizungs- und Warmwasserleitungen zu isolieren, um Gebäudeverlust zu vermeiden und Energie zu sparen. Vergiss also nicht, regelmäßig die Heizungsanlage zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanieren, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

 Erlaubte Veränderungen für Mieter in der Wohnung

Keine Renovierungspflicht beim Auszug: Alles was Du wissen musst

Du musst deine Wohnung zwar sauber und ordentlich hinterlassen, aber du bist nicht dazu verpflichtet, sie zu renovieren. Klauseln, die eine Renovierungspflicht beim Auszug generell vorsehen, sind nicht gültig. Auch eine Formulierung wie „Die Wohnung ist am Ende der Mietzeit fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist nicht rechtens. Das bedeutet, dass du nicht verpflichtet bist, deine Wohnung zu renovieren. Allerdings muss sie sauber und ordentlich sein, also kleinere Reparaturen, die du während deiner Mietzeit nicht durchgeführt hast, solltest du vor deinem Auszug machen.

Vermieterhaftung für Schäden bei Mietvertrag – Was gilt?

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen und fragst Dich jetzt, welche Folgen ein solcher Vertrag für Dich hat? Zunächst solltest Du wissen, dass der Gesetzgeber klar definiert hat, wer im Falle von Schäden haftet. Grundsätzlich ist es so, dass nur Mieter für Schäden haftbar sind, die mutwillig oder aus Unachtsamkeit entstanden sind. Für sämtliche Schäden, die durch die vertragsgemäße Nutzung des Objekts entstanden sind, müssen hingegen vom Vermieter behoben werden. Dies kann beispielsweise eine Reparatur oder auch eine Reinigung sein, je nachdem, um was für einen Schaden es sich handelt. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Mieter für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch die vertragsgemäße Nutzung des Objekts entstanden sind. Dies sind insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Grundsteuer für Vermieter: Steuerersparnis durch Mietverhältnis erhalten

Die Grundsteuer ist eine Nebenkostenart, die laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden darf. Du als Vermieter hast die Möglichkeit, die Grundsteuer für dein Gebäude steuerlich geltend zu machen. Dafür muss aber eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Gebäude muss vermietet sein. So kannst du von einer günstigeren Besteuerung profitieren.

Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung und mehr: So erhältst du dein Gebäude in gutem Zustand

Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung und Gartenpflege sind einige der Arbeiten, die in einem Gebäude durchgeführt werden müssen, um es in einem guten Zustand zu halten. Dazu gehören auch Verwaltungskosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Kosten der Wäschepflege, Beleuchtungskosten und Kosten für Entwässerungsarbeiten. Außerdem müssen Gebäudeeigentümer für die Kosten der Versicherung ihres Gebäudes aufkommen. Diese Kosten können in Form eines Jahresbeitrags an eine Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, um die Kosten für mögliche Schäden abzudecken. Um ein Gebäude in gutem Zustand zu erhalten, ist es daher wichtig, alle oben genannten Arbeiten regelmäßig durchzuführen, sowie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig zu bezahlen. Nur so kannst Du als Gebäudeeigentümer sicher sein, dass Dein Gebäude gut gepflegt und vor Schäden geschützt ist.

Vermieter muss Reparaturen bezahlen: Mieter ab 100€

Du hast bei der Wohnung einen Schaden oder ein Problem? Dann wird dir sicherlich ein bisschen mulmig zumute, denn du weißt nicht, wer für die Kosten aufkommen muss. Laut Gesetz ist der Vermieter dafür verantwortlich, alle Reparaturen in der Wohnung zu bezahlen. Allerdings darf er Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 100 Euro auf den Mieter abwälzen. Wenn zum Beispiel dein Duschkopf verkalkt ist, musst du dir keine Sorgen mehr machen. In diesem Fall zahlt dein Vermieter die Reparaturkosten. Bei anderen Schäden muss hingegen leider der Mieter selbst für die Kosten aufkommen.

Bohren in der Mietwohnung erlaubt? Ja!

Du fragst dich, ob du als Mieter Löcher in die Wände deiner Mietwohnung bohren darfst? Die gute Nachricht vorweg: Ja, das darfst du! Das Anbringen von Dübeln zur Befestigung von Gegenständen und Installationen gehört zum normalen Wohngebrauch. Daher dürfen, zum Beispiel zur Befestigung von Gardinen, Regalen oder der notwendigen Badezimmerinstallationen, in angemessenem Umfang Dübellöcher angebracht werden. Vergewissere dich aber immer, dass du für die Befestigung geeignetes Material verwendest und deine Nachbarn nicht durch zu viel Lärm störst.

Kündige Deine Wohnung – Entferne Installierte Gegenstände

Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest sie nun kündigen? Dann solltest du eines beachten: Alle Gegenstände, die du in deiner Wohnung installiert hast, musst du auch wieder entfernen. Dazu zählen Bodenbeläge, Tapeten und Möbel. Auch Beleuchtungs- und Elektrogeräte müssen vor der Abgabe der Wohnung abmontiert werden. Eventuell hast du auch einige Umbauten vorgenommen, die du wieder rückgängig machen musst, bevor du die Wohnung verlässt. All das sorgt dafür, dass die Wohnung in dem Zustand übergeben wird, in dem du sie vorgefunden hast. So wird gewährleistet, dass du den vereinbarten Mietpreis erhältst und dein Vermieter die Wohnung ohne Probleme an einen neuen Mieter übergeben kann.

Vermieter darf dir nicht verbieten zu bohren – Vorsicht trotzdem!

Du solltest zwar nicht einfach „wild“ in deiner Wohnung herumbohren, aber dein Vermieter kann es dir nicht generell verbieten. Auch durch eine Individualvereinbarung darf er dir das Bohren in die Fliesen oder Fugen nicht untersagen. Natürlich solltest du dennoch vorsichtig sein und so wenig wie möglich in deiner Wohnung bohren. Dennoch ist es gut zu wissen, dass du nicht völlig darauf verzichten musst.

Bauen im Garten: Vorschriften beachten!

Du hast vor, in deinem Garten ein Gebäude zu errichten? Dann musst du vorher einige Dinge klären. Denn Häuser, Schuppen, Mauern und andere bauliche Anlagen dürfen nur nach den Vorgaben des Bebauungsplans entstehen. Sollte in deiner Gemeinde kein solcher Plan aufgestellt sein, gelten die gesetzlichen Regelungen für genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen. Dazu gehören unter anderem die Mindestabstände zu Nachbargrundstücken, die Größe des Gebäudes, die Art und Weise der Befestigung, die Höhe des Gebäudes und die Art der Nutzung. Achte deshalb unbedingt auf die geltenden Vorschriften, bevor du etwas unternimmst. So vermeidest du böse Überraschungen und unnötige Kosten.

Mieter müssen keine Verwaltungskosten bezahlen

Du musst als Mieter keine Verwaltungskosten bezahlen, darunter fallen zum Beispiel Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Solche Kosten sind nicht über die Nebenkosten abgedeckt. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen sind nicht Teil der Nebenkosten und musst du nicht bezahlen. Du kannst dich aber immer an deinen Vermieter wenden, wenn du Fragen zu den Nebenkosten hast.

Zusammenfassung

Hallo! Normalerweise darfst du als Mieter die Wohnung nicht selbst verändern. Aber wenn du etwas verändern möchtest, musst du vorher die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Das gilt z.B. für Renovierungen, aber auch für kleinere Änderungen, z.B. das Anbringen von Bildern an der Wand. Also lass es lieber erstmal, außer du hast die Genehmigung vom Vermieter.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Du als Mieter eine Wohnung nur in Absprache mit dem Vermieter verändern darfst. Es ist wichtig, dass Du zuerst die Erlaubnis des Vermieters einholst und dann nur die Veränderungen durchführst, die in den Mietvertrag aufgenommen sind. So kannst Du sicherstellen, dass Dich keine unerwarteten Kosten erwarten und Du Dir keinen Ärger einhandelst.

Schreibe einen Kommentar