Warum Vermieter Ihre Wohnung besichtigen müssen – Ein Ratgeber für Mieter

Vermieter Besichtigungsrecht Wohnung

Du hast eine Wohnung gemietet und fragst Dich, wann der Vermieter sie besichtigen darf? Keine Sorge, in diesem Artikel erklären wir Dir, wann der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung durchführen darf und worauf Du achten solltest. Lass uns also gleich loslegen!

Der Vermieter darf die Wohnung nur besichtigen, wenn du ihn dazu eingeladen hast oder wenn es einen guten Grund gibt, z.B. wenn eine Reparatur gemacht werden muss. Ansonsten ist es nicht erlaubt. Wenn du nicht willst, dass der Vermieter hereinkommt, musst du ihm das mitteilen.

Mieter: Rechte und Pflichten bei Besichtigung kennen

Du als Mieter bist zu einer Besichtigung durch den Vermieter verpflichtet, sofern der Vermieter einen wichtigen Grund vorbringt. Dieser wichtige Grund kann beispielsweise ein Schaden am Mietobjekt sein, der schnellstmöglich beseitigt werden muss. Solltest du dich dennoch der Besichtigung verweigern, so kann das für den Vermieter unzumutbar sein und somit kann er eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Daher ist es wichtig, dass du als Mieter deine Rechte und Pflichten kennst, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Mieterrecht auf Privatsphäre: Vermieter darf nur mit triftigem Grund eindringen

Du hast als Mieter ein Recht auf Privatsphäre und kannst einen Vermieter nicht einfach in Deine Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter nur dann das Recht, Deine Wohnung zu betreten, wenn er einen konkreten Grund oder einen besonderen Anlass dafür vorweisen kann. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen oder Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden oder ein Wechsel des Vermieters. Wenn Dein Vermieter eingeladen ist, um einen Blick in die Wohnung zu werfen, musst Du ihn in die Wohnung lassen, es sei denn, Du kannst einen triftigen Grund nennen, warum er nicht hereinkommen sollte. Allerdings hat Dein Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Wenn Dein Vermieter unangekündigt in Deine Wohnung eindringt, dann kannst Du Dich wehren. In diesem Fall solltest Du unbedingt einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale kontaktieren.

Ungestört in der Wohnung: Dein Recht & was Vermieter dürfen

Du hast ein Recht darauf, in deiner Wohnung ungestört zu sein. Der Vermieter darf deine Wohnung nur dann besichtigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dazu gehören beispielsweise die Behebung von Mängeln, die Instandhaltung der Wohnung oder die Überprüfung des Zustands. Der Vermieter muss dich dazu im Voraus informieren und einen Termin vereinbaren. Er hat auch kein Recht, ohne deine Zustimmung in deine Wohnung zu gehen. Sollte dein Vermieter sich weigern, einen Termin zu vereinbaren oder eindringen, ohne dass du zugestimmt hast, hast du die Möglichkeit, gerichtlich einzuschreiten.

Rechte des Mieters: Vermieter darf Wohnung betreten

Du hast ein Recht darauf, dass dein Vermieter deine Wohnung nicht einfach ohne deine Erlaubnis betreten darf. Laut Art 257h des Obligationenrechts (OR) darf er deine Wohnung aber trotzdem betreten, wenn es für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Das bedeutet, dass dein Vermieter beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen darf, um zu überprüfen, ob die Fenster dicht sind oder ob Reparaturen durchgeführt werden müssen. Aber du hast das Recht zu entscheiden, wann genau der Vermieter deine Wohnung betreten darf. Stelle ihm also einen Termin vor und sei dabei, wenn er deine Wohnung betritt. So kannst du sicher sein, dass alles seine Richtigkeit hat.

 Vermieter Berechtigung zur Wohnungsbesichtigung

Vermieter muss Vorankündigung für Besichtigung geben

Möchte Dein Vermieter Deine Wohnung neuen Mietinteressenten vorstellen, muss er Dir das mindestens zwei bis drei Tage im Voraus ankündigen. In manchen Fällen akzeptieren die Gerichte auch eine Vorankündigung 24 Stunden vorher. Bedenke aber, dass der Vermieter sich an die ortsüblichen Zeiten halten muss, z.B. zwischen 8 und 22 Uhr.

Verhindere unerlaubte Wohnungsbesichtigungen: Mieterrecht kennen!

Du darfst es nicht zulassen, dass dein Vermieter ohne deine Zustimmung deine Wohnung besichtigt. Frank Preidel, ein Experte im Bereich des Mietrechts, sagt dazu: „Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters keine Wohnungsbesichtigung durchführen. Laut BGB ist dies eine verbotene Eigenmacht und somit ein Hausfriedensbruch.“ Du solltest also unbedingt deine Rechte als Mieter kennen und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren, wenn eine unerwünschte Wohnungsbesichtigung stattfinden sollte.

Mieterrecht: Besichtigungen durch Vermieter nur mit Zustimmung

Du als Mieter hast die Möglichkeit, dem Vermieter einmal im Jahr eine Besichtigung zu erlauben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vermieter dich rechtzeitig und schriftlich darüber informiert. Ohne deine Zustimmung darf er nicht in die Wohnung. Laut dem AG München (AZ 461 C 19626/15) sind Besichtigungen nach fünf Jahren allerdings für den Vermieter erlaubt, wenn er dich dazu rechtzeitig informiert. Achte deshalb auf die schriftliche Ankündigung und vereinbare einen Termin mit deinem Vermieter. So bist du auf der sicheren Seite.

Mietvertrag ändern: Beweise nötig & Klage beim Gericht einreichen

Der sichere Weg, um einen Mietvertrag zu ändern, ist eine Klage gegen den Mieter. Dazu musst du als Vermieter beweisen, dass dein Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dass dadurch erhebliche Störungen entstehen. Dies kann beispielsweise durch eine mangelhafte Reinigung oder eine Vernachlässigung der Instandhaltung des Mietobjekts geschehen. In vielen Fällen kann der Vermieter auch darlegen, dass durch die nicht erfüllten Pflichten des Mieters ein Gefahrenpotenzial für andere Mieter oder die Einrichtung des Mietobjekts entsteht. Um eine Klage auf Änderung des Mietvertrags einzureichen, musst du dich an ein Gericht wenden und die Ergebnisse deiner Recherche vorlegen.

Vermietung deiner Wohnung: Darf dein Vermieter Fotos machen?

Du möchtest deine Wohnung vermieten? Dann solltest du wissen, dass dein Vermieter oder Makler keine Fotos ohne deine Zustimmung machen darf. Ganz egal wer auch immer die Räume fotografieren möchte – solange du noch darin wohnst, kann nur mit deinem Einverständnis Fotos gemacht werden. Dafür musst du allerdings nicht extra dabei sein. Es reicht, wenn du dem Vermieter schriftlich bestätigst, dass du nichts dagegen hast. So können weder du noch dein Vermieter in Schwierigkeiten geraten.

Bewerbung erfolgreich? So bereitest du dich auf Besichtigungstermin vor

Du hast dich erfolgreich beworben und bist zu einem Besichtigungstermin eingeladen? Super! Damit die Wohnungssuche erfolgreich wird, solltest du auf jeden Fall alle nötigen Unterlagen dabei haben. Dazu gehören dein Beruf, Alter, Einkommen, Familienstand und die letzten 3 Monatsgehälter, die du nachweisen kannst. Außerdem musst du eine Schufa-Auskunft, eine Vorvermieterbescheinigung, eine Kopie deines Personalausweises und eine Selbstauskunft vorlegen. Alles klar? Damit bist du für den Besichtigungstermin bestens vorbereitet.

Vermieter-Recht: Wann darf der Vermieter eine Wohnung besichtigen?

Dein Recht: Vermieter darf nicht einfach in Deine Wohnung

Klar, der Vermieter darf nicht einfach in Deine Wohnung reinplatzen! Es ist so, dass es kein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt. Das bedeutet, dass der Vermieter Deine Wohnung nur in absoluten Notfällen wie bei Wohnungsbränden oder Rohrbrüchen betreten darf. Ansonsten muss er Dich um Erlaubnis fragen. Im Idealfall vereinbart ihr einen Termin, an dem Du anwesend bist und ihr gemeinsam die Wohnung anschaut. So kannst Du sicher sein, dass man Dir Dein Eigentum nicht einfach wegnimmt.

Mieter-Rechte: Wie viele Wohnungsbesichtigungen sind zulässig?

Du fragst Dich, wie viele Wohnungsbesichtigungen Du als Mieter in Kauf nehmen musst? Grundsätzlich müssen Mieter laut Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt mindestens drei Mal im Monat Besichtigungen dulden, während andere Gerichte sogar 1-2 Besichtigungen pro Woche für zumutbar halten. Es kommt also darauf an, in welchem Bundesland Deine Wohnung liegt. Wenn Du das Gefühl hast, dass der Vermieter zu viele Besichtigungen anfragt, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Dir bei Deinem Fall weiterhelfen kann.

Mieterrechte: Eine rechtzeitige Ankündigung für Reparaturen

Du als Mieter hast ein Recht auf eine rechtzeitige Ankündigung, wenn der Vermieter Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten in Deiner Wohnung vornehmen möchte. Er muss Dir mindestens 14 Tage im Voraus Bescheid geben – so steht es im Mietrecht. Ist das nicht möglich, muss er sich erkundigen, wann es Dir am besten passt. So kannst Du selbst entscheiden, ob ein Termin für die Arbeiten für Dich in Frage kommt. Wenn Dir der Termin nicht passt, kannst Du das natürlich angeben. Dann muss der Vermieter einen anderen Termin ausmachen.

Schütze Deine Wohnung vor unerlaubtem Betreten | § 554 a BGB

Möchtest Du Deine Wohnung vor unerlaubtem Betreten schützen, solltest Du aufmerksam sein. Wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung oder die Vergewisserung, dass Du da bist, die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels betritt, so kannst Du – ohne vorherige Abmahnung – fristlos kündigen (§ 554 a BGB). Sei dir aber bewusst, dass der Vermieter in bestimmten Situationen berechtigt ist, die Wohnung zu betreten, wie beispielsweise bei einer Inspektion oder bei einer Reparatur. Auch wenn Du eine eigene Wohnung hast, solltest Du die Rechte des Vermieters kennen und respektieren.

Verwahrloste Wohnung: Vermieter kann ohne Abmahnung kündigen

Du hast eine Wohnung gemietet, doch leider ist diese verwahrlost? In einem solchen Fall kann dein Vermieter dich kündigen. Wenn die Wohnung total verwahrlost ist, ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 67 S 8/17) ist die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, wenn eine solche Verwahrlosung vorliegt. Du solltest also versuchen, deine Wohnung wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen, auch wenn es vielleicht schon zu spät ist. Denn wenn dein Vermieter die Verwahrlosung bemerkt, kann er dich auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Recht auf Zutritt zu Eigentum: Wann darf der Vermieter in die Wohnung?

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen und du bist darin als Besitzer der Wohnung anerkannt. Laut § 986 Abs. 2 BGB hast du als Mieter das Recht, wem du Zutritt zu deinem Besitz gewähren möchtest. Dein Vermieter darf dir nicht eigenmächtig Zutritt erzwingen. Allerdings gibt es Situationen, in denen dein Vermieter das Recht hat, in deine Wohnung zu kommen. Dazu gehören etwa Reparaturen an der Wohnung, Inspektionen oder auch die Behebung von Mängeln. Hierfür muss dein Vermieter dir vorab eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lassen. Eine solche Benachrichtigung muss einen Zeitraum von mindestens zwei Tagen umfassen, sodass du ausreichend Gelegenheit hast, deine Wohnung vorzubereiten.

Mieter: Weigert euch nicht Besichtigungsbegehren des Vermieters!

Pass auf, liebe Mieter: Weigert ihr euch, ein Besichtigungsbegehren des Vermieters anzunehmen, so kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 5.10.2010 (VIII ZR 221/09) entschieden, dass Vermieter durch eine unberechtigte Ablehnung einer Besichtigung das Recht erhalten, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Seid also vorsichtig und überlegt euch, ob ihr nicht doch besser auf das Anliegen des Vermieters eingeht. Es lohnt sich, einige Unannehmlichkeiten auf euch zu nehmen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Vermieter dürfen unter bestimmten Umständen Wohnungstür aufbrechen

Du als Vermieter darfst deine Wohnungstür unter ganz bestimmten Umständen aufbrechen, z.B. wenn Gefahr in Verzug ist oder du befürchtest, dass sich dein Mieter in einer Notsituation befindet. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2004 (NZM 2004, 416). Generell solltest du aber bei derartigen Maßnahmen sehr vorsichtig sein und nur im äußersten Notfall darauf zurückgreifen.

Darf Vermieter Ersatzschlüssel behalten? Nein!

Die meisten Vermieter fragen sich, ob es erlaubt ist, einen Ersatzschlüssel zu behalten, falls der Mieter einmal den Schlüssel verliert oder vergisst. Die Antwort hierauf lautet eindeutig: Nein. Der Vermieter muss dem Mieter bereits ab dem Tag des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Wenn der Mieter die Schlüssel aus irgendeinem Grund verliert, so ist es seine Aufgabe, einen neuen Schlüssel herzustellen. Es ist nicht erlaubt, dass der Vermieter einen Ersatzschlüssel behält, da dies ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen ist und als Eingriff in die Privatsphäre des Mieters gilt. Es ist also wichtig, dass Du als Vermieter Deine Verantwortung wahrnimmst und alle Schlüssel an den Mieter aushändigst.

Mieterrechte: Wie du deine Wohnung schützen kannst

Du darfst als Mieter deine Wohnung vor unerwünschtem Zutritt schützen. Der Vermieter hat das Recht die Wohnung zu betreten, aber nur in begründeten Fällen. Dazu zählen z.B. Reparaturarbeiten, Inspektionen oder auch die Überprüfung der Mietnebenkosten. Es ist wichtig, dass der Vermieter vorher eine Ankündigung macht, bevor er Zutritt erhält. Wenn er ohne Begründung und ohne deine Zustimmung in deine Wohnung eindringt, hast du das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Fazit

Du darfst dem Vermieter nur dann die Wohnung besichtigen lassen, wenn du ihm dazu schriftlich deine Erlaubnis gegeben hast. Er muss dann auch eine angemessene Vorankündigung geben, mindestens einen Tag vorher. So hast du die Möglichkeit, die Wohnung aufzuräumen und alles schön zu machen, bevor er kommt.

Fazit:Für Vermieter ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, wenn sie die Wohnung eines Mieters besichtigen wollen. Du solltest immer überprüfen, ob der Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen einhält, bevor Du ihm erlaubst, Deine Wohnung zu besichtigen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Privatsphäre und Dein Recht auf Sicherheit geschützt werden.

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