Wann ist es erlaubt, dass Vermieter die Wohnung betreten? Finde heraus, was du beachten musst!

Vermieter-Berechtigung Wohnung zu betreten

Hallo zusammen! In diesem Beitrag geht es darum, wann ein Vermieter die Wohnung seines Mieters betreten darf. Wir werden uns ansehen, welche Regeln es hier gibt und wann es zu einem Eingriff in die Privatsphäre kommen könnte. Außerdem schauen wir uns an, was du tun kannst, wenn du das Gefühl hast, dass dein Vermieter ohne deine Erlaubnis in deine Wohnung eindringt. Lass uns direkt loslegen!

Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn er eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, in der er mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigt, dass er die Wohnung betreten möchte. Er darf jedoch nur zu bestimmten Zeiten betreten und nur zu den im Mietvertrag genannten Zwecken.

Mietwohnung: Wann hat der Vermieter Zutritt?

Wenn du eine Wohnung mietest, ist es dein ganz privater Rückzugsort. Grundsätzlich hat dein Vermieter keinen Zutritt dazu. Aber es gibt Fälle, in denen das Gesetz dem Vermieter das Recht einräumt, die Wohnung zu besichtigen. Diese Fälle sind in der Regel vorhersehbar, zum Beispiel um Reparaturen oder Renovierungen vorzunehmen. In solchen Fällen musst du deinem Vermieter einen angemessenen Vorlauf geben und ihn über die anstehenden Arbeiten informieren. Wenn du es bevorzugst, kannst du deinen Vermieter auch bitten, deine Anwesenheit zu erwähnen, wenn er die Wohnung betritt.

Mieter haben Hausrecht: Einwilligung zur Wohnungsbesichtigung

Du als Mieter bist derjenige, der entscheiden darf, wer Deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Das Hausrecht, dass Du hast, gilt auch für Deinen Vermieter. Er hat also nicht das grundsätzliche Recht, mal vorbeizukommen und zu prüfen, ob alles in Ordnung ist. Dieses Recht liegt bei Dir und Du kannst entscheiden, wann und wie Du einer Wohnungsbesichtigung zustimmst. Allerdings ist es ratsam, dass Du einer Wohnungsbesichtigung zustimmst, wenn der Vermieter Dich darum bittet. Auf diese Weise kann er sicherstellen, dass die Wohnung in einem guten Zustand ist und dass keine Schäden vorhanden sind.

Verweigere dem Vermieter keine Besichtigung!

Du denkst darüber nach, deinem Vermieter eine Besichtigung zu verweigern? Dann denke nochmal gut darüber nach! Denn wenn der Vermieter einen wichtigen Grund für eine Besichtigung hat, solltest du dich ihm nicht einfach verweigern. Wenn du es trotzdem tust, kann dein Vermieter davon ausgehen, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für ihn nicht zumutbar ist und er kann dir eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Solltest du also eine Besichtigung verweigern wollen, informiere dich zuerst, ob der Vermieter wirklich einen wichtigen Grund dafür hat, sonst könnte das für dich unangenehme Konsequenzen haben.

Mieterrechte: Vermieter darf Schlüssel nicht behalten

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben und bist jetzt Mieter einer Wohnung? Dann solltest du wissen, dass dein Vermieter kein Recht hat, den Schlüssel zu deiner Wohnung einzubehalten. Ausnahmen dazu bestehen nur, wenn du als Mieter mit der Schlüsseleinbehaltung einverstanden bist. Sollte dein Vermieter aber ohne deine Erlaubnis in deine Wohnung eindringen, begeht er Hausfriedensbruch, was ein schwerwiegendes Vergehen darstellt. Dies kann mit einer Geld- oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden. Aus diesem Grund solltest du immer auf deine Rechte als Mieter achten und deinen Vermieter nicht ohne deine Einwilligung in deine Wohnung lassen.

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Mieterrechte: Hausrecht an der Wohnung & Gewaltanwendung

Du hast eine gemietete Wohnung? Dann solltest Du genau wissen, welche Rechte Du hast. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hast Du als Mieter das Hausrecht an Deiner Wohnung. Das heißt, Du entscheidest, wer Deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Sollte eine Person Deine Wohnung ohne Deine Erlaubnis betreten, hast Du das Recht, Dich zu wehren. Dazu kann es notfalls auch zu Gewaltanwendung kommen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Du es nicht übertreibst und immer die Gesetze beachtest.

Hausfriedensbruch: Was es bedeutet und was Du tun kannst

Du willst wissen, was Hausfriedensbruch bedeutet? Hier kommen die Infos! Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis in Deine Wohnung, Dein Haus oder Deine Büroräume eindringt oder sich trotz Aufforderung nicht davon entfernt. Es ist also ein Verstoß gegen Deine Privatsphäre. Sollte Dir so etwas passieren, hast Du das Recht, die Person zu bitten, den Ort zu verlassen. Sollte sie sich weigern oder zurückkommen, kannst Du Anzeige bei der Polizei erstatten.

Schütze dein Zuhause vor unerwünschter Fotografie!

Du als Mieter hast das Recht, deine Wohnung vor unerwünschter Fotografie zu schützen. Der Vermieter, Eigentümer oder Makler kann nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung Fotos von den Räumen machen, solange du dort noch wohnst. Sollte ein solches Foto ohne deine Zustimmung entstanden sein, hast du das Recht, die Entfernung des Bildes zu verlangen. Bitte informiere dich rechtzeitig über deine Rechte, bevor du in ein neues Zuhause ziehst. So bist du bestens vorbereitet und kannst ungehindert von unerwünschter Fotografie in deiner neuen Wohnung leben.

Achte bei Mietvertragsunterzeichnung auf Besuchsrecht!

Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest Familie und Freunde zu Besuch einladen? Dann solltest Du darauf achten, dass der Mietvertrag keine Klauseln enthält, die ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts vornehmen. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam. Auch wenn der Vermieter sich auf sein „vermeintliches“ Hausrecht beruft und dem Besuch das Betreten des Hauses verbietet, darf er Dich nicht daran hindern, Familie und Freunde zu empfangen. Achte also bei der Unterzeichnung des Mietvertrags auf eventuell vorhandene Klauseln, die Dein Besuchsrecht einschränken.

Verpflichtungen als Vermieter: Immobilie in Ordnung halten

Du als Vermieter bist verpflichtet, deine Immobilie in einem guten Zustand zu halten. Dazu zählt, dass die Wasser-, Strom- und Gasleitungen in Ordnung sind. Dafür musst du als Vermieter die Kosten tragen. Allerdings darfst du für kleinere Reparaturen an Gegenständen in der Wohnung den Mieter zur Kasse bitten. Es ist daher wichtig, dass du die Immobilie regelmäßig auf Mängel und Schäden kontrollierst, damit sich Wohnkomfort und Wert der Immobilie erhalten.

Vermieterbesuche: Du hast ein Recht auf Privatsphäre

Du hast ein Recht darauf, dass dein Vermieter dich nicht ohne deine Genehmigung besucht. Aber es gibt Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen ist dein Vermieter berechtigt, die Wohnung zu besichtigen. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen, die durchgeführt werden müssen, um die Wohnung in einem guten Zustand zu erhalten. Auch wenn du über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause bist, kann dein Vermieter vorbeikommen, um sicherzugehen, dass es in der Wohnung in Ordnung ist. Wenn dein Vermieter ohne deine Erlaubnis die Wohnung betritt, kannst du gegen ihn vorgehen und ihn auf Unterlassung verklagen.

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Vermieterbesichtigung: Routinekontrollen nur alle 5 Jahre?

Der Vermieter darf selbstverständlich auch mal vorbeikommen und die Wohnung besichtigen. Allerdings darf er dies nicht in regelmäßigen Abständen machen. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht jedes oder jedes zweite Jahr Routinekontrollen durchführen darf. Das Amtsgericht München hat jedoch in einem Fall entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre die Wohnung besichtigen kann (Urteil 461 C 19626/15). Das ist allerdings kein richtiges Recht, sondern nur ein Richtwert. Es kann also auch mal sein, dass der Vermieter nur alle zehn Jahre vorbeikommt. Allerdings solltest Du Dich als Mieter natürlich an die geltenden Bestimmungen des Mietvertrags halten.

Vermieter darf Nachmieter und Kaufinteressenten Wohnung zeigen?

Du hast einen Schaden an deiner Wohnung und möchtest wissen, ob der Vermieter dir Nachmieter oder Kaufinteressenten zeigen kann? Klinger sagt: Wenn es sich um den zu begutachtenden Schaden handelt, dürfen nur die Durchgangsräume betreten werden, die du benutzen musst, um in das Wohnzimmer zu gelangen. Wenn du jedoch möchtest, dass der Vermieter anderen Interessenten die Wohnung zeigt, dann kann er das gemäß Jörg tun und alle Zimmer zeigen.

Miete eine Wohnung: Diese Fragen sind unzulässig!

Du möchtest eine Wohnung mieten? Dann solltest du ein paar Dinge beachten. Zum einen kann es sein, dass du bei der Mieterfrage nach Haustieren gefragt wirst. Hierzu zählen nicht nur Kleintiere, sondern auch größere Haustiere, die benannt werden müssen. Außerdem möchte der Vermieter wahrscheinlich auch wissen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden.

Auch wenn du den Eindruck hast, dass der Vermieter mehr wissen möchte, als eigentlich erlaubt ist: Fragen zu Religion, Familienplanung, Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren sind unzulässig. Diese Dinge dürfen nicht erfragt werden.

Vermeide Strafen: Halte dich als Vermieter an die Regeln!

Du als Vermieter solltest also besser vorsichtig sein! Wenn Du ohne Einwilligung des Mieters in dessen Wohnung eindringst, machst Du Dich strafbar und kannst auf eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach § 123 des Strafgesetzbuches verurteilt werden. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die geltenden Regeln hältst und nur in Notfällen und mit Einwilligung des Mieters Einlass in die Wohnung gewährst.

Aufräumen! Verwahrloste Wohnung kann zur Kündigung führen

Du hast in Deiner Wohnung einiges schleifen lassen? Dann solltest Du ganz schnell aufräumen, denn eine erheblich verwahrloste Wohnung kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das Landgericht Berlin (Az: 67 S 8/17) hat entschieden, dass auch dann, wenn der Mieter keine vorherige Abmahnung erhalten hat, eine Kündigung ausgesprochen werden kann, wenn die Wohnung erheblich verwahrlost ist und der Mieter keine Einsicht zeigt. In einem solchen Fall ist die Vertraggrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert. Also sorge dafür, dass Deine Wohnung immer ordentlich und sauber ist. Denn wenn Dein Vermieter Dich kündigt, hat das immer negative Folgen. Um das zu verhindern, solltest Du Deine Wohnung also regelmäßig auf Vordermann bringen.

Vermieter kann Mietverhältnis fristlos kündigen (BGB § 543)

Nach § 543 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann ein Vermieter ein Mietverhältnis fristlos kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Vermieter stellt eine Pflichtverletzung des Mieters, nämlich das Verweigern des Zutritts zur Wohnung, wenn er diese veräußern und Interessenten einladen will, einen solchen wichtigen Grund dar. Dieses Recht besteht aber nur dann, wenn der Vermieter den Mieter nicht nur durch schriftliche Mitteilung, sondern auch persönlich über die Besichtigung informiert und eine angemessene Vorlaufzeit einhält.

Muss der Vermieter Ersatzschlüssel aushändigen? Nein!

Du fragst dich, ob dein Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten darf? Wir sind uns einig, dass das nicht der Fall ist. Dein Vermieter muss dir ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Falls du also einen Ersatzschlüssel haben möchtest, musst du ihn selbst anfertigen lassen. Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen ist es allerdings ratsam, dass du nur einem vertrauenswürdigen Schlüsseldienst den Auftrag gibst, einen Ersatzschlüssel für deine Wohnung anzufertigen. So kannst du sichergehen, dass dein Vermieter niemanden anderen in deine Wohnung einlässt, ohne deine Erlaubnis.

Hausfriedensbruch: Rechte & Schutzmaßnahmen

Du wurdest gerade Opfer eines Hausfriedensbruchs? Dann hast du Anspruch auf Schutz. Bei einem Hausfriedensbruch hast du das Recht, die Person aufzufordern, dein Grundstück, deine Wohnung oder deine Geschäftsräume zu verlassen. Sollte sich die Person weigern, kannst du die Polizei rufen, die dann die Person mit Gewalt entfernen kann. Dabei ist es relevant, dass du die Person vorher aufgefordert hast, dein Grundstück zu verlassen. Außerdem ist es wichtig, dass du eine schriftliche Aufzeichnung des Vorfalls anfertigst und die Namen und Adressen aller Zeugen notierst.

Mängel in der Wohnung? Wende Dich an den Vermieter!

Wenn bei Dir Fehler oder Mängel in der Wohnung auftreten, dann musst Du Dich an den Vermieter wenden. Der ist dazu verpflichtet, diese zu beheben. Typische Mängel sind zum Beispiel undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine zu kleine Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben können mietrechtlich als Mängel gelten. Es ist wichtig, dass Du alle festgestellten Mängel dem Vermieter sofort mitteilst. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.

Fensterputzen: Wann und wie oft?

Du musst deine Wohnung regelmäßig sauber halten, lüften und heizen, um Schäden zu vermeiden. Ungeputzte Fenster stellen aber keine Gefahr für die Wohnung dar und du bist auch nicht verpflichtet, deine Fenster zu putzen. Durch das Mietrecht ist es dir überlassen, ob und wie oft du deine Fenster putzt. Es ist aber empfehlenswert, alle paar Monate einmal Fensterputzen zu machen, damit du eine saubere und gesunde Wohnung hast. Lass dir aber nicht den Spaß an deiner Wohnung nehmen, indem du sie zu oft putzt.

Fazit

In der Regel darf der Vermieter die Wohnung nur dann betreten, wenn es einen wichtigen Grund gibt und der Vermieter eine vorherige schriftliche Ankündigung gemacht hat. In der Regel muss der Vermieter dir mindestens 24 Stunden vorher Bescheid geben, bevor er die Wohnung betreten kann. Er darf die Wohnung nur zu bestimmten Tageszeiten und nur unter bestimmten Bedingungen betreten.

Dein Fazit ist:
Fazit ist, dass es klare Regeln gibt, wann ein Vermieter die Wohnung betreten darf. Es ist wichtig, dass du als Mieter deine Rechte kennst und dem Vermieter nicht gestattest, die Wohnung ohne deine Zustimmung zu betreten. So kannst du sicherstellen, dass du in deiner Wohnung eine private und geschützte Atmosphäre hast.

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