Wann erlaubt der Vermieter den Zutritt zu Ihrer Wohnung? So schützen Sie sich vor unerwünschten Eintritten.

Vermieter Wohnung Zutritt Rechte

Hallo! Wenn du eine Wohnung gemietet hast, fragst du dich vielleicht, wann der Vermieter eintreten und die Wohnung betreten darf. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Thema wann der Vermieter in deine Wohnung darf, wissen musst.

Der Vermieter darf in deine Wohnung, solange es einen guten Grund dafür gibt. Normalerweise muss er dich vorher schriftlich informieren und dir eine angemessene Frist geben. Du hast dann auch das Recht, einen Zeugen mitzunehmen, wenn er in deine Wohnung kommt. Außerdem sollte er nur unter normalen Bedingungen in deine Wohnung gehen und nicht mitten in der Nacht oder an Feiertagen.

Vermieterbesichtigung – Wann hast Du einen Anspruch?

Du hast keinen Anspruch darauf, dass Dein Vermieter Deine Wohnung besichtigt. Dir ist es selbst überlassen, ob Du den Zutritt dazu gewährst. Es gibt jedoch Situationen, in denen Dein Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer Besichtigung haben kann. In solchen Fällen kann er auch durch ein Gerichtsurteil dazu verpflichtet werden, Deine Wohnung zu besichtigen. Das ist zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten der Fall, die zu deinem Schutz notwendig sein können.

Zutritt zur Wohnung: Wann darf der Vermieter eintreten?

Du hast Fragen zum Thema Zutritt? Das ist ganz normal, denn als Mieter möchtest du deine Privatsphäre schützen. Vermieter dürfen nämlich nur in bestimmten Fällen die Wohnung betreten, ohne dass du das vorher genehmigst. Allerdings gibt es Ausnahmen – wie etwa bei einem Wasserrohrbruch. Dann ist der Zutritt des Vermieters ohne Zustimmung erlaubt. Aber auch in anderen Notfällen ist es dem Vermieter gestattet, die Wohnung zu betreten. In solchen Fällen muss der Vermieter allerdings darauf achten, dass er die Privatsphäre des Mieters respektiert. Wenn du den Zutritt trotzdem verweigerst, liegt die Verantwortung dafür bei dir. Bedenke aber: Der Vermieter muss in vielen Fällen die Wohnung betreten, um sie instand zu halten oder Probleme zu beheben. Daher ist es wichtig, ein vernünftiges Verhältnis zum Vermieter aufzubauen und einander immer wieder mitzuteilen, wann und wie oft man die Wohnung betreten darf.

Mieter rechtzeitig informieren: Warum Zutritt benötigt wird

Du als Vermieter solltest deinem Mieter rechtzeitig Bescheid geben, wenn du seine Wohnung betreten oder besichtigen möchtest. Gib ihm dabei unbedingt den Grund an, warum du Zutritt benötigst. In vielen Fällen reichen 24 Stunden aus, zum Beispiel, wenn der Mieter nicht berufstätig ist oder dringend Handwerkerarbeiten erledigt werden müssen. Normalerweise sind es jedoch 3-4 Tage, wenn du Kauf- oder Mietinteressenten einlädst, solltest du sogar 14 Tage im Voraus Bescheid geben.

Miete die Wohnung vor Mietbeginn: Verantwortlichkeiten beachten

Sobald Du im Besitz der Schlüssel bist, darfst Du die Wohnung nutzen, auch wenn der vereinbarte Mietbeginn noch nicht erreicht ist. Es ist jedoch zu beachten, dass Du, sobald Du vor Mietbeginn die Schlüssel übernimmst, die einzige Person bist, die die Mietsache betreten darf. Du bist somit verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache sowie für die Einhaltung der Mietvereinbarungen. Sorge also dafür, dass die Wohnung bei Deinem Einzug in einem guten Zustand ist und alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Vermieter Eintrittsrecht in Wohnung

Mieterrecht: Ohne Zustimmung kein Eintritt in Wohnung

Du hast als Mieter das Recht, dass in deiner Wohnung niemand ohne deine Zustimmung eintreten darf. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im 13. GG geregelt. Wenn dein Vermieter dagegen verstößt und ohne deine Erlaubnis die Wohnung betritt, begeht er einen Hausfriedensbruch und macht sich sogar nach § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Deshalb solltest du immer darauf achten, dass dein Vermieter deine Zustimmung hat, wenn er in deine Wohnung eintreten will.

Mieterrecht: Ungestörtheit & Kündigung nach § 554a BGB

Du hast als Mieter das Recht, in deiner Wohnung ungestört zu sein. Das heißt, dass der Vermieter keinesfalls ohne vorherige Ankündigung und auch nicht ohne sich zu vergewissern, ob du anwesend bist, deine Wohnung betreten darf – auch nicht mit einem eigenen Schlüssel. Sollte er dies dennoch tun, kannst du – ohne vorherige Abmahnung – fristlos kündigen. Genaueres regelt hierfür § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bohren in der Wohnung: Gängige Ruhezeiten beachten

Du darfst in der Wohnung nur zu den gängigen Ruhezeiten bohren. Diese sind an Werktagen von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr. In dieser Zeit solltest Du auf Lärm verzichten, damit die Nachbarn nicht gestört werden. Falls Du an einem Feiertag bohren möchtest, solltest Du vorher den Vermieter oder die Hausverwaltung fragen. Wichtig ist, dass Du auf deine Nachbarn Rücksicht nimmst und den Lärm möglichst gering hältst.

Mieterrecht: Dein Vermieter kann nicht einfach vorbeikommen

Du als Mieter hast das Recht, zu entscheiden, wer deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Dieses Hausrecht gilt auch gegenüber deinem Vermieter. Er hat also kein grundsätzliches Recht, ohne dein Einverständnis deine Wohnung zu besichtigen. Einfach mal vorbeischauen und nachschauen, ob alles okay ist – das ist leider nicht erlaubt. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass der Vermieter regelmäßig die Wohnung kontrolliert und nötige Reparaturen vornimmt. Spreche deshalb mit deinem Vermieter und plane einen Termin, an dem er deine Wohnung besichtigen kann. So hast du die Möglichkeit, ihm bei der Kontrolle zu helfen und sicherzustellen, dass deine Wohnung in Ordnung ist.

Darf mein Vermieter in meine Wohnung kommen?

Du fragst dich, ob dein Vermieter grundsätzlich das Recht hat, in deine Wohnung zu kommen? Laut Gesetz ist das eigentlich nicht erlaubt. Er muss erst deine Zustimmung einholen. In absoluten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand oder einem Rohrbruch, darf er aber auch ohne deine Einwilligung eintreten. In einem solchen Fall wird er dir aber meist im Voraus Bescheid geben. Auch wenn du selbst eine Reparatur oder einen Handwerker in deine Wohnung lässt, erhält dein Vermieter automatisch das Recht, nachzuschauen, ob die Arbeiten ordentlich ausgeführt wurden.

Mieter: Eigentümer & Makler dürfen nicht einfach Fotos machen!

Du bist Mieter und wohnst noch in deiner Wohnung? Dann solltest du wissen, dass dein Vermieter, Eigentümer oder Makler nicht einfach Fotos von deinen Räumen machen darf. Nicht ohne deine Zustimmung! Es sei denn, du möchtest es selbst. Es ist also wichtig, dass du darüber Bescheid weißt. Falls es jemand ohne deine Erlaubnis versucht, kannst du dich an deinen Vermieter oder Makler wenden und ihn auf die Regeln hinweisen. So weißt du, dass du in deinem Zuhause in Sicherheit bist.

Vermieterwohnungszugangsrechte

Vermieterbesichtigung: Triftiger Grund erforderlich?

Du hast eine eigene Wohnung gemietet und möchtest wissen, wann dein Vermieter die Wohnung besichtigen darf? Das kommt auf die jeweilige Situation an. In der Regel ist es so, dass der Vermieter nicht ohne triftigen Grund in regelmäßigen Abständen, also beispielsweise jedes oder jedes zweite Jahr, eine Routinekontrolle durchführen kann. Allerdings hat das AG München (461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre eine Besichtigung der Wohnung verlangen kann. Insofern solltest du von Zeit zu Zeit mit einer Besichtigung durch deinen Vermieter rechnen. Wenn du den Termin nicht einhalten kannst, kannst du deinen Vermieter bitten, dir einen anderen Termin vorzuschlagen.

Mietvertrag: Vor oder nach dem Einzug unterschreiben?

Du hast dich entschieden, eine Wohnung zu mieten? Dann stellt sich die Frage, ob du bereits vor dem offiziellen Mietvertragsbeginn oder erst danach einziehen solltest. Eine allgemeingültige Empfehlung gibt es hierfür leider nicht, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Überlege daher genau, wie viel Zeit du vor dem Vertragsbeginn brauchst, um deine Wohnung einzurichten und was du mit dem Vermieter und dem Vormieter aushandeln kannst. Üblicherweise ist es aber möglich, bereits vor dem offiziellen Mietvertragseinzug einzuziehen, vorausgesetzt, dein Vermieter ist damit einverstanden. Eventuell bietet er dir sogar an, vorab eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben. So hast du schon vor dem eigentlichen Mietvertrag Rechtssicherheit und kannst beruhigt in deine neue Wohnung einziehen.

Wohnungsübergabe: Wichtigkeit der Schlüsselübergabe

Es ist normalerweise unumgänglich, dass eine Wohnungsübergabe durch die Übergabe der Schlüssel erfolgt. So kann der Mieter erst in die Wohnung, wenn er die Schlüssel in den Händen hält. In den meisten Fällen wird die Schlüsselübergabe im Vorfeld der Wohnungsübergabe vereinbart, damit der Mieter schon vorher Zugang zur Wohnung erhält. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Mieter zum Beispiel Einrichtungsgegenstände oder andere Dinge in die Wohnung bringen oder sogar einziehen möchte.

Kündigung des Mietverhältnisses durch Beleidigungen – Rechte wahren

Du als Mieter oder Vermieter hast das Recht, bei einer Zerrüttung des Mietverhältnisses durch massive Beleidigungen des anderen Vertragspartners, das Mietverhältnis zu kündigen. Dabei ist zu beachten, dass der Kündigungsgrund nachgewiesen werden muss. Dies beinhaltet, dass der Kündigungsgrund schriftlich dokumentiert ist und die beleidigenden Äußerungen, die zur Kündigung geführt haben, ebenfalls nachgewiesen werden müssen. Zudem kann es sein, dass du als Kündigender eine Abmahnung nachweisen musst. Hast du alles erfüllt, darfst du deine Kündigung aussprechen und deine Rechte als Mieter oder Vermieter wahren.

Vermieterpflicht: Mängelbeseitigung in der Wohnung

Wenn bei Dir in der Wohnung Fehler oder Mängel auftreten, musst Du Dich nicht mit den Problemen selbst herumschlagen. Der Vermieter hat die Pflicht, Mängel zu beseitigen. Es gibt viele mögliche Probleme, die als Mängel gelten. Zu den typischen Mängeln gehören undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine Wohnfläche, die im Mietvertrag angegeben ist, aber um mehr als zehn Prozent zu klein ist, sind als Mängel zu werten. Wenn Du also feststellst, dass in Deiner Wohnung etwas nicht in Ordnung ist, dann informiere Deinen Vermieter und verlange die Beseitigung der Mängel.

Verwahrloste Wohnung: Kündigung möglich? Landgericht Berlin entscheidet

Es ist eine traurige Wahrheit, dass manche Mieter ihre Wohnung völlig verwahrlosen. In einem solchen Fall ist es durchaus möglich, dass eine Kündigung rechtfertigt ist. Dies entschied das Landgericht Berlin in einer aktuellen Gerichtsentscheidung (Az: 67 S 8/17). Dort hatte der Vermieter seinem Mieter gekündigt, nachdem dieser seine Wohnung erheblich verwahrlost hatte. Da der Mieter keine Einsicht zeigte, war eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Das Gericht stellte fest, dass in einem solchen Fall die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert ist und somit eine Kündigung zulässig ist. Doch obwohl es in einigen Fällen möglich ist, eine Kündigung auszusprechen, sollten Vermieter stets versuchen, eine Lösung mit dem Mieter zu finden, bevor sie zur Kündigung greifen. Stellt ein Vermieter fest, dass sein Mieter seine Wohnung verwahrlosen lässt, sollte er diesen zuerst abmahnen und ihm die Möglichkeit geben, seine Wohnung wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Erst wenn dies nicht passiert, ist eine Kündigung die letzte Option.

Vermeide fristlose Kündigung: Lass Vermieter Wohnung besichtigen

Du als Mieter musst bei einer solchen Kündigung wissen, dass der Vermieter das Recht hat, die Wohnung zu veräußern und dazu Käufer einzuladen. Gemäß § 543 Abs 1 Satz 1 BGB kann dein Vermieter dir fristlos kündigen, wenn du ihm diesen Zutritt verweigerst. Um eine Kündigung zu vermeiden, solltest du ihm Zeiten mitteilen, zu denen du keine Einwände hast, wenn er die Wohnung mit Kaufinteressenten besichtigen möchte. Auf diese Weise kannst du Kündigung und Ärger vorbeugen.

Kann Vermieter bei Verweigerung Besichtigung außerordentlich kündigen?

Du hast als Mieter eine Wohnung gemietet und dein Vermieter möchte sie gerne einmal besichtigen. Aber du möchtest ihm das nicht erlauben. Kann er dir dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen? In der Regel ist das nicht so einfach. Denn dein Vermieter muss dir einen wichtigen Grund dafür nennen, warum er die Wohnung besichtigen möchte. Dieser Grund kann beispielsweise sein, dass die Wohnung renoviert werden muss oder dass er anderweitig eingreifen muss. Wenn du dann deine Zustimmung verweigerst, kann dein Vermieter dir eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Allerdings muss er nachweisen, dass er einen wichtigen Grund hatte. Denn eine außerordentliche Kündigung muss in jedem Fall gerechtfertigt sein. Außerdem ist es für den Vermieter oft nicht zumutbar, wenn du seinen Besichtigungswunsch verweigerst und er das Mietverhältnis trotzdem fortsetzen müsste. Daher kann es in solchen Fällen zulässig sein, dass er dir eine außerordentliche Kündigung ausspricht.

Meldung beim Einwohnermeldeamt: Wie & Wann du dich Anmelden musst

Du hast deinen Einzug in deine neue Wohnung geschafft und bist jetzt ein stolzer Bewohner deines neuen Heims. Aber was du jetzt nicht vergessen darfst, ist die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Aber wann genau ist denn der richtige Zeitpunkt, um umzumelden? Hier ist wichtig zu wissen, dass der Einzug nicht unbedingt mit dem Mietbeginn übereinstimmen muss. Wenn du zum Beispiel erst drei Wochen nach dem Einzug in deine neue Wohnung mit dem Mietverhältnis beginnst, wäre es schon zu spät, um direkt beim Einwohnermeldeamt vorbeizuschauen. Der Gesetzgeber definiert hier den tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person. Deswegen ist es unumgänglich, dass du nach dem Einzug sofort das Einwohnermeldeamt aufsuchst, um dich dort anzumelden. Wenn du das nicht tust, kann es schnell teuer werden, denn es drohen Sanktionen.

Vermeide Beleidigung deines Vermieters – sei höflich!

Du solltest niemals deinen Vermieter beleidigen. Das Urteil des Gerichts ist eindeutig: Solch eine schwerwiegende Vertragsverletzung macht es für den Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen. Auch wenn du nur unwirsch wurdest, kann das schon als Beleidigung aufgefasst werden. Sei also immer höflich und respektvoll – das ist auch in deinem eigenen Interesse. Mit höflichem Umgang kannst du Missverständnisse vermeiden und dein Mietverhältnis aufrechterhalten.

Fazit

Der Vermieter darf nur in die Wohnung, wenn er vorher schriftlich angekündigt hat, dass er kommen möchte. Einmal pro Jahr ist er auch berechtigt, unangekündigt in die Wohnung zu kommen, um zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist. Dafür solltest du aber eine angemessene Zeit erhalten, um dich vorzubereiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vermieter nur in Ausnahmefällen und mit einer angemessenen Vorankündigung in die Wohnung kommen darf. Du musst immer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten, damit deine Rechte als Mieter geschützt sind.

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