Wann darf der Vermieter Deine Wohnung betreten? Hier sind die Antworten!

Vermieter Wohnung betreten Rechte und Pflichten

Hallo zusammen! Heute möchte ich mit euch über ein heikles Thema sprechen: Wann darf ein Vermieter die Wohnung betreten? Klingt erstmal ein bisschen unangenehm, aber wir werden uns das Thema mal genauer ansehen und klären, wann ein Vermieter die Wohnung betreten darf und wann nicht. Also, lasst uns mal loslegen!

Der Vermieter darf die Wohnung nur betreten, wenn er eine schriftliche Zustimmung von Dir hat oder wenn es einen gesetzlichen Grund dafür gibt. Normalerweise muss er Dich vorher mindestens 24 Stunden vor dem Betreten der Wohnung informieren. Du hast dann die Möglichkeit, dem Vermieter den Eintritt zu verweigern, wenn Du nicht bereit bist.

Vermieter darf alle 5 Jahre Routinebesichtigung durchführen

Der Vermieter darf nicht in regelmäßigen Abständen ohne Grund Routinekontrollen durchführen. Allerdings hat das AG München (461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre das Recht hat, die Wohnung zu besichtigen. Dies erfolgt zu dem Zweck, den Zustand und die Nutzung der Wohnung zu überprüfen und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen zu kontrollieren. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, kannst du dich an deine Mietervereinigung wenden und eine Besichtigung verlangen.

Vermieter: Rücksicht auf Berufstätigkeit der Mieter nehmen – 14 Tage Vorausplanung

Du als Vermieter musst laut Deutschen Mieterbundes Rücksicht auf eine Berufstätigkeit deiner Mieter nehmen. Deshalb solltest du Besichtigungstermine, vor allem mit Interessenten, die weder kaufen noch mieten wollen, immer 14 Tage im Voraus vereinbaren. So können sich deine Mieter auf den Termin vorbereiten und sind nicht unvorbereitet. Du bist auch gesetzlich verpflichtet, deinem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen. Daher ist es ratsam, den Termin mindestens 14 Tage vorher festzulegen.

Mieterrecht: Privatsphäre schützen & Kündigung bekämpfen

Du als Mieter musst in einem solchen Fall nicht einfach dem Wunsch des Vermieters nachgeben. Denn du hast natürlich auch ein Recht darauf, deine Privatsphäre zu schützen. Eine Besichtigung kann nur dann stattfinden, wenn du dein Einverständnis dazu gibst. Sollte der Vermieter dennoch die Besichtigung anstreben, kannst du eine gerichtliche Klärung beantragen. Dazu musst du jedoch stets beweisen, dass der Grund des Vermieters unbegründet ist. Darüber hinaus musst du beweisen, dass eine Besichtigung die Privatsphäre des Mieters verletzt. Sollte der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen, hast du als Mieter die Möglichkeit, vor Gericht gegen die Kündigung vorzugehen und sie rückgängig machen zu lassen.

Mieterrechte: Dein Recht auf Privatsphäre & Vermieterbesuche

Du hast als Mieter ein Recht auf Privatsphäre, so steht es im Artikel 257h des Obligationenrechts. Allerdings darf Dein Vermieter Deine Wohnung betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Er kann beispielsweise einmal im Jahr vorbeikommen, um zu überprüfen, ob die Fenster noch dicht sind. Wenn Dein Vermieter Deine Wohnung betreten muss, musst Du ihm dazu eine schriftliche Einladung schicken und ihn über den Zeitpunkt informieren. So hast Du die Möglichkeit, Dich vor seinem Besuch vorzubereiten und Dich abzusichern.

 Vormieterrechte: Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Gutachtung von Schäden im Wohnzimmer: Was ist erlaubt?

Du hast einen Schaden in Deinem Wohnzimmer festgestellt? Dann ist der erste Schritt, einen Sachverständigen zu rufen, der den Schaden begutachtet. Klinger betont, dass dabei nur die entsprechenden Durchgangsräume betreten werden dürfen, um in das Wohnzimmer zu gelangen. Wenn Du die Wohnung später an Nachmieter oder Kaufinteressenten weitergeben möchtest, ist es laut Jörg jedoch erlaubt, alle Zimmer zu zeigen. Auf diese Weise können sich die Interessenten ein Bild von der gesamten Wohnung machen.

Vermieter darf nicht ohne Zustimmung in Wohnung

Du fragst Dich, ob Dein Vermieter in Deine vermietete Wohnung darf? Grundsätzlich gilt, dass Dein Vermieter ohne Deine Zustimmung nicht in die Wohnung kann. Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht, das ihn dazu berechtigt. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise, wenn der Vermieter einen akuten Notfall wie etwa einen Wohnungsbrand oder einen Rohrbruch beheben muss. In solchen Fällen hat er das Recht, die Wohnung zu betreten. In allen anderen Fällen muss er zunächst Deine Zustimmung einholen, bevor er die Wohnung betritt. Beachte aber, dass Dein Vermieter ein Anspruch auf regelmäßige Wohnungsbesichtigungen hat, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen. Dieser Anspruch muss allerdings in Deinem Mietvertrag festgehalten sein. Daher solltest Du den Vertrag sorgfältig lesen.

Mieterschutz: Dein Recht auf Privatsphäre respektieren

Du als Mieter hast ein Recht darauf, dass dein Eigentümer oder Vermieter deine Privatsphäre respektiert. Es ist daher nicht erlaubt, dass Fotos von deinen Räumen gemacht werden, ohne dass du zustimmst. Selbst der Makler muss deine Erlaubnis einholen, bevor er Fotos machen darf. Natürlich ist es auch möglich, dass du dem Eigentümer oder Vermieter einmalig erlaubst, Fotos machen zu dürfen. Dann solltest du aber unbedingt darauf achten, dass die Fotos nicht an Dritte weitergegeben werden. Denn auch du hast einen Anspruch auf Privatsphäre.

Darf mein Vermieter Besucher verbieten? Nein!

Du hast auf deinem Mietvertrag eine Klausel gesehen, die besagt, dass du keine Besucher empfangen darfst? Oder dass Besuche eingeschränkt sind? Das ist unwirksam! Dein Vermieter kann dir nicht verbieten, Besucher zu empfangen. Auch das Verbot, Besucher in dein Haus zu lassen, ist nicht gültig. Denn du hast ein Recht darauf, Besuch zu empfangen. Es ist also nicht nötig, dass dein Vermieter eine Einverständniserklärung von dir verlangt, bevor du Besuch empfangen darfst. Es ist auch nicht erlaubt, dass dein Vermieter sein vermeintliches Hausrecht missbraucht und Besuchern verbietet, dein Haus zu betreten.

Vermieterdarf Keinen Ersatzschlüssel Behalten| Neuen Schlüssel Besorgen

Du fragst Dich, ob Dein Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten darf? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Dein Vermieter muss Dir ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen, die dazu da sind, um Zugang zu Deiner Immobilie zu erhalten. Solltest Du Deinen Schlüssel verloren haben, kannst Du Deinem Vermieter eine Kopie vorlegen und ihn bitten, Dir einen neuen zu besorgen.

Vermieter darf Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen

Du hast eine Wohnung gemietet und möchtest wissen, wann und wie der Vermieter die Wohnung besichtigen darf? Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen. Stattdessen muss er Dich als Mieter über den Termin und den Zweck der Besichtigung informieren. Du hast einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung, entweder selbst oder durch einen Beauftragten. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.

Es ist auch ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Besichtigung zu erhalten, die den Termin, den Zweck und die Personen enthält, die an der Besichtigung teilnehmen. So hast du die Möglichkeit, später einen Nachweis zu erbringen, dass die Besichtigung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Vermieter Rechte beim Betreten der Wohnung

Vermeide Hausfriedensbruch: Erlaubnis des Mieters einholen

Du als Vermieter solltest auf jeden Fall aufpassen, dass du dich nicht des Hausfriedensbruchs schuldig machst. Wenn du gegen den Willen des Mieters in dessen Wohnung eindringst, ob mit einem Nachschlüssel oder ohne sein Wissen, kannst du dich strafbar machen. In manchen Fällen ist es sogar notwendig, eine schriftliche Erlaubnis des Mieters einzuholen, bevor du in die Wohnung kommst. Sei also vorsichtig und vermeide es, in die Wohnung des Mieters zu gehen, ohne dessen Zustimmung.

Verwahrloste Wohnung? Vermieter kann direkt kündigen

Du hast eine Wohnung gemietet und siehst nun, dass sie in einem erheblich verwahrlosten Zustand ist? Solltest Du nicht imstande sein oder wollen, diesen Zustand zu beheben, kann dies eine Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen. Dies hat das Landgericht Berlin in einem Fall entschieden (Az: 67 S 8/17). Wenn eine Wohnung in einem solchen Zustand ist, dann ist die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert und die Möglichkeit einer Abmahnung oder eines Verweises entfällt. Der Vermieter kann direkt kündigen, ohne Dir vorher eine Chance gegeben zu haben, den Zustand der Wohnung zu verbessern.

Mietvertrag kündigen: Ablehnung Besichtigungsbegehren kann teuer werden

Achtung, Mieter! Ablehnt ihr ein Besichtigungsbegehren des Vermieters leichtfertig, so kann euch dies teuer zu stehen kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon entschieden (BGH vom 5102010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13), dass eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags einräumt. Deshalb solltest du als Mieter ein solches Besichtigungsbegehren nicht auf die leichte Schulter nehmen. Prüfe lieber, ob der Vermieter auch wirklich ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung vorweisen kann. Dann kannst du das Besichtigungsbegehren in der Regel unproblematisch erfüllen.

Vermieter darf Mietverhältnis fristlos kündigen: Tipps

Gemäß § 543 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Vermieter eines Mietverhältnisses aus einem wichtigen Grund jederzeit fristlos kündigen. Eine solche Pflichtverletzung kann auch darin bestehen, dass der Mieter dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung verwehrt, wenn dieser die Immobilie veräußern und Interessenten zeigen möchte. Dies stellt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses dar. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, vor einer Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Außerdem ist es ratsam, dass du als Mieter vor der Kündigung einen Anwalt konsultierst, um Klarheit über deine Rechte und Pflichten zu bekommen.

Mieter Rechte: Was du bei Erhaltungs-/Modernisierungsarbeiten dulden musst

Du musst als Mieter „dulden“, wenn der Vermieter Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten durchführen möchte. Das bedeutet, dass du die Arbeiten nicht behindern oder verhindern darfst. Auch Nebeneffekte wie Lärm, Schmutz, Erschütterungen und auch das kurzfristige Abschalten von Strom, Wasser oder Heizung musst du in Kauf nehmen. Gleichzeitig hast du aber auch das Recht, dass diese Maßnahmen unter Berücksichtigung deiner Interessen durchgeführt werden.

Vermieter darf Wohnungsbesichtigung nur mit Mieter-Zustimmung

Du fragst dich, ob dein Vermieter ohne Grund eine Wohnungsbesichtigung durchführen darf? Die Antwort lautet eindeutig: Nein! Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Mieter das Hausrecht und der Vermieter darf nur dann eine Besichtigung durchführen, wenn der Mieter seine Zustimmung dazu erteilt hat. Dies betont auch Frank Preidel, Experte für Immobilienrecht. Er erklärt, dass wird der Vermieter ohne Einverständnis des Mieters eine Wohnungsbesichtigung durchführen, gilt dies als verbotene Eigenmacht und es wird Hausfriedensbruch begangen. Daher solltest du auf jeden Fall dein Einverständnis erteilen, bevor der Vermieter in deine Wohnung kommt.

Mieterpflichten: Vermieter muss bei Defekten bezahlen

Du als Mieter bist dazu verpflichtet, deine Wohnung und die darin enthaltenen Gegenstände in einem ordentlichen Zustand zu halten. Dazu gehört auch, dass du den Vermieter über Defekte an der Wohnung informierst. Der Vermieter ist dann dazu verpflichtet, die Wohnung instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass er die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung, wie zum Beispiel einem undichten Waschbecken, darf er dich zur Kasse bitten. Das heißt aber auch, dass du dann den entsprechenden Betrag aufbringen musst, wenn du den Gegenstand nicht selbst reparieren kannst.

Hausrecht: Wie Du Unerwünschte Gewaltfrei Fernhältst

Du hast eine Wohnung gemietet und hast das Hausrecht. Das bedeutet, dass Du entscheiden kannst, wer Deine Wohnung betritt und wer nicht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) stellt klar, dass Du Dritte – notfalls mit Gewalt – daran hindern kannst, in Deine Mietwohnung zu gelangen. Allerdings solltest Du, auch wenn Du das Recht dazu hast, nur in Ausnahmefällen Gewalt anwenden. Es ist besser, zuerst die Polizei zu informieren und sich professionelle Hilfe zu holen.

Was du bei der Wohnungsbewerbung mitbringen musst

Du hast dich für eine Wohnung beworben und möchtest wissen, was du mitbringen sollst? Kein Problem! Normalerweise musst du bei deiner Bewerbung deinen Beruf, dein Alter, dein Einkommen und deinen Familienstand angeben. Wenn du dann erfolgreich beworben bist, bringst du zu deinem Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Vorvermieterbescheinigung, eine Kopie deines Personalausweises und eine Selbstauskunft mit. Für die Schufa-Auskunft solltest du am besten einige Tage vor dem Termin einen Antrag stellen, damit du sie rechtzeitig erhältst. Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, kannst du die Wohnung ganz entspannt besichtigen und vielleicht schon bald einziehen.

Räumungsklage: Wie du deine Mietwohnung rechtzeitig räumen kannst

Du hast deine Mietwohnung gekündigt und hast nun Angst, dass der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumen wird? Dann können wir dir helfen: Eine Räumungsklage kann auch schon vor dem Ablauf der Kündigungsfrist möglich sein. In diesem Fall kommt eine Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 Zivilprozessordnung (ZPO) in Frage. Mit dieser Klage kann der Mieter den Vermieter dazu auffordern, das Mietverhältnis fristgerecht zu beenden. Sollte der Vermieter der Klage nicht nachkommen, kann der Mieter dann auch ein Gericht einschalten und eine einstweilige Verfügung beantragen.

Schlussworte

Der Vermieter darf die Wohnung nur betreten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und Sie es ihm erlaubt haben. Er muss Sie vorher mindestens zwei Tage zuvor, schriftlich darüber informieren, warum er eintreten muss. Wenn es dringend ist, kann der Vermieter auch ohne Ihre Zustimmung eintreten, aber er muss Sie so schnell wie möglich darüber informieren.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass Vermieter grundsätzlich nur dann in Deine Wohnung kommen dürfen, wenn sie es Dir vorher angekündigt haben, egal ob sie Reparaturen oder Inspektionen durchführen möchten. Du solltest auf jeden Fall aufpassen und auf Deine Rechte achten, damit Du nicht übervorteilt wirst.

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